Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 22 W 1/07 BSch |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuweisung eines Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren an ein Gericht; Möglichkeit der Berechnung einer Haftungssumme über Angaben der Tonnentragfähigkeit eines Schiffes und über die Kilowattleistungsfähigkeit der Antriebsmaschinen; Geltung des gesonderten, ...
- Judicialis
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
§ 5h Abs 1 BinSchG, § 34 SeeRVertOm, § 37 See
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Binnenschiffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren - Binnenschiffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 29.06.2007 - 77 H 68/06
- OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 22 W 1/07 BSc
- AG Mainz, 19.12.2007 - 77 H 68/06
- OLG Karlsruhe, 25.02.2008 - 22 W 1/08
Papierfundstellen
- NZV 2009, 86
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Hamburg, 25.02.2005 - 64 SRV 1/04
Voraussetzungen und Anwendungsbereich des Schifffahrtsrechtlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 22 W 1/07
Da somit der Antrag auf Eröffnung eines Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens nicht mangels Rechtschutzbedürfnisses oder mangels notwendiger Angaben als unzulässig zurückgewiesen werden durfte, war die Entscheidung des Schifffahrtsgerichts aufzuheben und die Sache zur weiteren Behandlung, d.h. zunächst zur Festsetzung der Haftungssumme und der weiteren Modalitäten gemäß § 5 SVertO sowie dann zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens gemäß § 7 SVertO (vgl. dazu beispielhaft die in juris dokumentierte Entscheidung des AG Hamburg 64 SRV 1/04 vom 25.02.2005) zurückzuverweisen.
- OLG Karlsruhe, 25.02.2008 - 22 W 1/08
Anfechtbarkeit einer selbständigen Kostenentscheidung; …
Das Schifffahrtsobergericht hat mit Beschluss vom 1.10.2007 - 22 W 1/07 BSch - auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin den Beschluss des Schifffahrtsgericht vom 29.06.2007 aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Haftungssumme, die zur Errichtung des Fonds einzuzahlen ist, sowie zur weiteren Sachbehandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Schifffahrtsgericht Mainz zurückverwiesen. - OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08
Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen …
Dementsprechend verpflichtet § 12 FGG das Gericht auch im Beschwerdeverfahren, die zur Feststellung der relevanten Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen und die hieraus gewonnenen Erkenntnisse mitzuteilen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.1.2007, 22 W 1/07). - OLG Karlsruhe, 29.09.2009 - 22 U 4/09
Feststellungsklage für eine Schadenersatzforderung zur Tabelle eines …
Nach Aufhebung dieses Beschlusses durch Beschluss des Schifffahrtsobergerichts vom 01.10.2007 (22 W 1/07 BSch) hat das Schifffahrtsgericht Mainz durch Beschluss vom 11.12.2007 (281 SRV 1/07) das Binnenschifffahrtsrechtliche Verteilungsverfahren eröffnet. - OLG Celle, 02.01.2008 - 22 W 55/07
D (A), Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Sachaufklärungspflicht, Akten, …
Für ein Verfahren nach § 10 FreihEntzG gilt nichts anderes (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2007, 22 W 1/07). - OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 22 W 3/07 Dies wird im Hinblick auf die Entscheidung des Schifffahrtsobergerichts über die Beschwerde der Antragstellerin gegen den das Verteilungsverfahren ablehnenden Beschluss des Schifffahrtsgerichts Mainz (vom 1.10.2007 - 22 W 1/07 BSch -) noch zu geschehen haben.