Rechtsprechung
   KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40867
KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20 (https://dejure.org/2020,40867)
KG, Entscheidung vom 05.10.2020 - 22 W 1035/20 (https://dejure.org/2020,40867)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 22 W 1035/20 (https://dejure.org/2020,40867)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40867) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • KG, 20.05.2020 - 22 W 7/20

    Bestellung einer organschaftlichen Notvertretung für eine politische Partei

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Denn die nach § 40 BGB für Vereine auch zwingende Regelung des § 37 BGB stellt eine dem Minderheitenschutz dienende Ausnahmeregelung dar, die besonderen Voraussetzungen unterliegt, die den mit der Ermächtigung verbundenen staatlichen Eingriff in die Parteistruktur als hinnehmbar erscheinen lassen (vgl. zu § 29 BGB: Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 22 W 7/20 -, juris Rdn. 9; Senat, Beschluss vom 27. September 2019, 22 W 49/19, S. 4 der BA; Senat, Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA).

    Aufgrund der allumfassenden Zuständigkeit der Schiedsgerichte der ### (vgl. §§ 8 und 9 der Schiedsgerichtsordnung) und der Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 der Schiedsordnung, nach der sich die Mitglieder bei Streitfragen immer zunächst an die Schiedsgerichte wenden müssen, muss den entsprechenden Entscheidungen aber auch Bindungswirkung gegenüber den weiteren Parteimitgliedern zukommen (vgl. auch zum Einwand, Parteitagsbeschlüsse seien unwirksam, Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020, 22 W 7/20, juris).

  • KG, 12.09.2006 - 1 W 428/05

    Vereinsrecht: Folgen der Undurchführbarkeit einer Bestimmung der Vereinssatzung

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Dem entspricht es, dass die Bestellung eines Notvorstands nach § 29 BGB, der hier anderenfalls herangezogen werden müsste, als ultima ratio auch nur dann in Betracht kommt, wenn sich der Verein nicht durch eigene Maßnahmen helfen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2020, 22 W 72/19, S. 4 der BA; Beschluss vom 27. September 2019, 22 W 49/19, S. 4 der BA, 1. Zivilsenat, Beschluss vom 12. September 2006, 1 W 428/05, juris Rdn. 9).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2008 - 8 W 370/08

    Aktiengesellschaft: Gerichtliche Ermächtigung von Minderheitsaktionären zur

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Das Verlangen erweist sich insoweit als rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. November 2009, 31 Wx 134/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2008, 8 W 370/08, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005, 20 W 1/05, juris).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 671/10

    Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Die Frage der wirksamen Bestellung des Notvorstands ist hier als Verfahrensgegenstand nicht angefallen, weil der Senat als Rechtsmittelgericht zuständig ist und es insoweit an einer erstinstanzlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06. Dezember 1979 - VII ZB 11/79 -, BGHZ 75, 375-383 Rdn. 11; Beschluss vom 05. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -, juris Rdn. 7; Beschluss vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 -, juris Rdn. 12).
  • OLG München, 09.11.2009 - 31 Wx 134/09

    AG-Hauptversammlung: Gerichtliche Einberufungsermächtigung bei Neuterminierung

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Das Verlangen erweist sich insoweit als rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. November 2009, 31 Wx 134/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2008, 8 W 370/08, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005, 20 W 1/05, juris).
  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Die Frage der wirksamen Bestellung des Notvorstands ist hier als Verfahrensgegenstand nicht angefallen, weil der Senat als Rechtsmittelgericht zuständig ist und es insoweit an einer erstinstanzlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06. Dezember 1979 - VII ZB 11/79 -, BGHZ 75, 375-383 Rdn. 11; Beschluss vom 05. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -, juris Rdn. 7; Beschluss vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 -, juris Rdn. 12).
  • KG, 05.03.2020 - 22 W 80/19

    Vereinsrecht: Anforderungen an eine gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Der Senat hat zwar in einem Verfahren nach § 37 Abs. 2 Satz 1 BGB entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn lediglich eine Person aus der notwendigen Anzahl von Verlangenden nach § 37 Abs. 1 BGB den Antrag auf gerichtliche Ermächtigung stellt (vgl. Senat, Beschluss vom 05. März 2020 - 22 W 80/19 -, juris).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Die Frage der wirksamen Bestellung des Notvorstands ist hier als Verfahrensgegenstand nicht angefallen, weil der Senat als Rechtsmittelgericht zuständig ist und es insoweit an einer erstinstanzlichen Entscheidung fehlt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 06. Dezember 1979 - VII ZB 11/79 -, BGHZ 75, 375-383 Rdn. 11; Beschluss vom 05. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -, juris Rdn. 7; Beschluss vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 -, juris Rdn. 12).
  • OLG Frankfurt, 10.03.1972 - 20 W 85/72

    Zu den formalen Voraussetzungen, die vor Erteilung einer Ermächtigung nach § 37

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Dies ist aber dahin zu verstehen, dass nicht nur das Verlangen nach § 37 Abs. 1 BGB, sondern auch der Antrag auf gerichtliche Entscheidung von der notwendigen Anzahl von Mitglieder getragen sein muss (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. März 1972 - 20 W 85/72 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2005 - 20 W 1/05

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an die Ermächtigung eines Minderheitsaktionärs

    Auszug aus KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
    Das Verlangen erweist sich insoweit als rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG München, Beschluss vom 9. November 2009, 31 Wx 134/09, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. November 2008, 8 W 370/08, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Februar 2005, 20 W 1/05, juris).
  • BayObLG, 23.07.1986 - BReg. 3 Z 62/86

    D-e

  • LG Heidelberg, 21.03.1975 - 5 O 34/75
  • OLG Hamm, 09.05.1973 - 8 W 58/73
  • KG, 12.02.2021 - 22 W 1047/20

    Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung einer Vereinsversammlung: Erledigung der

    Jedenfalls dies reicht nach der Rechtsprechung des Senats aus, nach der eine unmittelbare Beteiligung der weiteren Mitglieder am gerichtlichen Verfahren in einem solchen Fall nicht notwendig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05. Oktober 2020 - 22 W 1035/20 -, juris Rdn. 10).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Jedenfalls aber muss aufgrund der umfassenden Zuständigkeit der Schiedsgerichte nach den §§ 8 und 9 der Schiedsgerichtsordnung und der Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 der Schiedsgerichtsordnung, nach der sich die Mitglieder bei Streitfragen, für deren Entscheidung die Schiedsgerichte zuständig sind, immer zunächst an die Schiedsgerichte wenden müssen, den Entscheidungen der Schiedsgerichte Bindungswirkung auch gegenüber den weiteren Parteimitgliedern zukommen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 05.10.2020 - 22 W 1035/20 -, juris Rn. 16).
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 -

    Jedenfalls aber muss aufgrund der umfassenden Zuständigkeit der Schiedsgerichte nach den §§ 8 und 9 der Schiedsgerichtsordnung und der Regelung in § 1 Abs. 2 Satz 1 der Schiedsgerichtsordnung, nach der sich die Mitglieder bei Streitfragen, für deren Entscheidung die Schiedsgerichte zuständig sind, immer zunächst an die Schiedsgerichte wenden müssen, den Entscheidungen der Schiedsgerichte Bindungswirkung auch gegenüber den weiteren Parteimitgliedern zukommen (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 05.10.2020 - 22 W 1035/20 -, juris Rn. 16).
  • KG, 11.02.2021 - 22 W 1047/20

    Rechtsfolgen der Durchführung einer Vereinsversammlung hinsichtlich eines Antrags

    Jedenfalls dies reicht nach der Rechtsprechung des Senats aus, nach der eine unmittelbare Beteiligung der weiteren Mitglieder am gerichtlichen Verfahren in einem solchen Fall nicht notwendig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 05. Oktober 2020 - 22 W 1035/20 -, juris Rdn. 10).
  • KG, 29.03.2023 - 22 W 3/23

    Kostenentscheidung bei einer Beschwerde eines Vereins gegen eine Ermächtigung zur

    Des Erreichens eines besonderen Beschwerdewertes nach § 61 Abs. 1 FamFG bedurfte es nicht, weil eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit vorliegt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2020 - 22 W 1035/20 -, Rn. 5, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht