Rechtsprechung
   KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15131
KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15 (https://dejure.org/2016,15131)
KG, Entscheidung vom 03.06.2016 - 22 W 122/15 (https://dejure.org/2016,15131)
KG, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 22 W 122/15 (https://dejure.org/2016,15131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes eines Vereins

  • rabüro.de

    Zur Feststellung des Vereinszweckes kommt es nicht nur auf die Vereinssatzung an

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 21 ; BGB § 22 ; BGB § 60 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes eines Vereins

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Feststellung der Ausrichtung des Zwecks eines Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch das AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1244
  • ZIP 2016, 2418
  • MDR 2016, 1099
  • FGPrax 2016, 215
  • WM 2016, 2035
  • NZG 2016, 1155
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10

    Vereinsregisterverfahren: Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dabei vor, wenn der Verein unternehmerisch am Markt auftreten soll und dabei gegen Entgelt Leistungen für Dritte anbietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 9).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich hierbei nicht nur um einen untergeordneten Nebenzweck handelt (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 15).

    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es in keinem Fall an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 13).

    Insbesondere ist der Beteiligte seinen Erläuterungspflichten, die seine gesetzlichen Vertreter bei Zweifeln im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Aufklärung treffen (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 10; jeweils mwN), in ausreichendem Maße nachgekommen.

  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 Wx 484/95
    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
    Denn anderenfalls käme eine Eintragung in das Vereinsregister nicht in Betracht, der Beteiligte könnte Rechtsfähigkeit nach § 22 Satz 1 BGB nur durch staatliche Verleihung erlangen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).

    Denn bei der Klärung der Frage, ob der gegründete Verein tatsächlich als Idealverein anzusehen ist, ist nicht allein auf die Satzungsfassung abzustellen, sondern es kommt auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).

  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
    Denn anderenfalls käme eine Eintragung in das Vereinsregister nicht in Betracht, der Beteiligte könnte Rechtsfähigkeit nach § 22 Satz 1 BGB nur durch staatliche Verleihung erlangen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).

    Denn bei der Klärung der Frage, ob der gegründete Verein tatsächlich als Idealverein anzusehen ist, ist nicht allein auf die Satzungsfassung abzustellen, sondern es kommt auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).

  • KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen eines Idealvereins

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
    Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dabei vor, wenn der Verein unternehmerisch am Markt auftreten soll und dabei gegen Entgelt Leistungen für Dritte anbietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 9).

    Insbesondere ist der Beteiligte seinen Erläuterungspflichten, die seine gesetzlichen Vertreter bei Zweifeln im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Aufklärung treffen (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 10; jeweils mwN), in ausreichendem Maße nachgekommen.

  • KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12

    Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
    Allein die Tatsache, dass der Verein durch die Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, schließt die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 -, juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 11. April 2016, 22 W 40/15, S. 10 der BA - nicht veröffentlicht).
  • KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15

    Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch

    Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
    Allein die Tatsache, dass der Verein durch die Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, schließt die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 -, juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 11. April 2016, 22 W 40/15, S. 10 der BA - nicht veröffentlicht).
  • KG, 16.09.2016 - 22 W 65/14

    Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Unterstützungskasse der

    Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist neben dem Wortlaut der Satzung auch danach zu beurteilen, welchen Zweck der Verein tatsächlich verfolgt (KG, Senat, Beschluss vom 3. Juni 2016, 22 W 122/15, S. 4 der BA; KG, Senat, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403 = juris Rn. 18; KG, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996, 3 Wx 484/95, juris, Rn. 23; BayObLG, Beschluss vom 27. Oktober 1976, 2 Z 40/76, juris, Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht