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   OLG Hamm, 13.09.2012 - I-22 W 58/12   

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https://dejure.org/2012,28614
OLG Hamm, 13.09.2012 - I-22 W 58/12 (https://dejure.org/2012,28614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.09.2012 - I-22 W 58/12 (https://dejure.org/2012,28614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. September 2012 - I-22 W 58/12 (https://dejure.org/2012,28614)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Gegenstandswert bei rechtswidriger Lichtbildverwendung - Das für die Bemessung des Gegenstandswertes eines Unterlassungsbegehrens maßgebliche Interesse des Lichtbildners an der Durchsetzung seines Leistungsschutzrechts kann im privaten oder kleingewerblichen Bereich mit ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Streitwert für die unbefugte Nutzung von Produktfotos auf eBay liegt bei 900 Euro

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG § 97, ZPO § 3

  • IWW
  • aufrecht.de

    Streitwert bei urheberrechtlichem Unterlassungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos bei EBay im Wege einstweiliger Verfügung

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Fotos auf eBay

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Produktfoto

    § 97 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97; ZPO § 3
    Streitwert der Geltendmachung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen der Verwendung eines Produktfotos bei EBay im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 900 EURO bei Fotoklau im Internet durch Privatpersonen oder Kleingewerbetreibende

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zum Streitwert beim Bilderklau

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert der unerlaubten Nutzung von Fotos 900,- EUR

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Streitwert für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verwendung eines Produktfotos richtet sich nach Lizenzschaden

  • Telepolis (Pressemeldung, 12.10.2012)

    Filesharing und Bildanmaßung: Begrenzung von Störerhaftung und Foto-Streitwerten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei geklauten Lichtbildern auf eBay bei 900,- EUR

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei ungenehmigter Verwendung von Lichtbildern auf eBay

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Produktbilder und der Streitwert

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Streitwert von 900,00 für unberechtigte Fotoverwendung bei eBay

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Artikelfotos: häufig überzogene Streitwertforderungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streitwert bei "Bilderklau" für private Internetauktion liegt bei 900,00 EUR !

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bilderabmahnung: Streitwert auf EUR 300,00 pro Photo reduziert

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung Fotos im Internet: Streitwert und Abmahnkosten bei ungenehmigter Fotonutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bilderabmahnung: Streitwert von EUR 6.000,00 auf EUR 900,00 reduziert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    900 EUR Streitwert für Übernahme von Produktfoto auf eBay

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    900,- EUR Streitwert für ein Unterlassungsbegehren wegen einer unberechtigten Nutzung eines Fotos bei einer privaten eBay-Versteigerung - Streitwert von 6.000 € nicht angemessen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bilderabmahnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • NJW-RR 2013, 418
  • GRUR 2013, 320
  • GRUR-RR 2013, 39
  • MMR 2013, 51
  • MIR 2013, Dok. 001
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 14.10.2011 - 2 W 92/11

    Streitwertbestimmung für urheberrechtliche Unterlassungsansprüche wegen der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts wendet sich der Antragsgegner mit seiner Beschwerde vom 25.06.2012, mit der er unter Hinweis auf eine Entscheidung des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14.10.2011 (2 W 92/11, veröffentlicht in GRUR-RR 2012, 93 = ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597) die Herabsetzung des Streitwerts auf 600, 00 EUR erstrebt.
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11

    Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Indessen erscheint ein derartiger Regelbetrag in Fallgestaltungen der gegenständlichen Art, in denen es um eine Verhinderung der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet geht, nicht mehr angemessen (so ausdrücklich auch OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2011, 6 W 256/11, juris).
  • OLG Schleswig, 09.07.2009 - 6 W 12/09

    Streitwertfestsetzung für einen Unterlassungsanspruch wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Hamm, 02.04.2012 - 22 U 164/11

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Dass mit der Angabe eines höheren Streitwertes und den hieraus resultierenden höheren Kosten häufig zugleich eine Abschreckung potentieller Rechtsverletzer beabsichtigt ist, führt zu keiner abweichenden Beurteilung, da für die Bemessung des Streitwertes allein der konkrete gegenüber der beklagten Partei erhobene Anspruch entscheidet (Senat, a.a.O.; Beschl. v. 02.04.2012, 22 U 164/11; vgl. auch OLG Schleswig, OLG-Report 2009, 814 sowie Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 3 Rn. 16 - Unterlassung).
  • OLG Hamm, 23.08.2012 - 22 W 55/12

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung sowie auf Schadensersatz wegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.09.2012 - 22 W 58/12
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats zur Bemessung des Streitwerts sonstiger Urheberrechtsverletzungen (vgl. zuletzt Beschl. v. 23.08.2012, 22 W 55/12).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 272/14

    Zur Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    (1) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG Hamm, 17.11.2015 - 4 U 34/15

    Foto urheberrechtswidrig auf der Homepage veröffentlicht - Schadensberechnung

    Eine Begrenzung des Streitwertes auf den doppelten Lizenzschaden, die bei einer zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos durch privat oder kleingewerblich handelnde Anbieter im Internet im Einzelfall durchaus gerechtfertigt sein mag (hierzu u.a. OLG Hamm GRUR-RR 2013, 39), kommt unter den hier gegebenen Umständen nämlich nicht in Betracht.
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 43/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 44/15

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Gegenstandswert eines

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015  4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG München, 10.04.2015 - 6 W 2204/14

    Streitwert für Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung eines Lichtbildes

    Hinsichtlich der Wertfestsetzung bei geltend gemachten rechtswidrigen Nutzungen von Lichtbildern im Internet werden in der Instanzrechtsprechung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten, So wird der Streitwert des Unterlassungsanspruchs, insbesondere bei Produktfotos in Verkaufsangeboten zum Teil ausgehend von dem geltend gemachten Lizenzwert des Lichtbildes im Wege der Verdoppelung (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 14.10.2011 - 2 W 92/11, ZUM 2012, 144 = WRP 2012, 597; OLG Hamm, Beschl. v. 13.9.2012 - 22 W 58/12, ZUM-RD 2013, 71; OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.2.2013 - 3 W 81/13, WRP 2013, 667) bzw. der Verzehnfachung (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.8.2013 - 6 W 31/13, ZUM-RD 2014, 347) angesetzt (vgl. auch OLG Naumburg, Beschl. v. 24.5.2012 - 9 U 9/12, GRUR-RR 2013, 135: Streitwert in Höhe von EUR 1.500,- für ein einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend die Nutzung mehrerer Fotos).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2013 - 3 W 81/13

    Urheberrechtlicher Lichtbildschutz: Streitwertbemessung im einstweiligen

    7 Während in jüngster Zeit das OLG Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 Az. I - 22 W 58/12) und das OLG Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011, Az. 2 W 92/11) bei Verwendung der Fremdbilder für einen Privatverkauf im Internet den Streitwert auf das Doppelte des vom Antragstellers angegebenen Lizenzsatzes festgesetzt haben, hat das OLG Köln (Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11) bei Verwendung des Lichtbildes durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte einen Wert von 3.000,- EUR für angemessen erachtet.
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    aa) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird der Wert des auf die Verletzung von Urheberrechten gestützten Unterlassungsanspruchs verschiedentlich auf der Grundlage der für die geschehene Nutzungshandlung anzusetzenden Lizenzgebühr berechnet (vgl. zur öffentlichen Zugänglichmachung von Produktfotografien OLG Braunschweig, GRUR-RR 2012, 93, 94; OLG Hamm, GRUR-RR 2013, 39; OLG Nürnberg, WRP 2013, 667, 668; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 227, 228 und eines Kartenausschnitts OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 126 sowie in Abgrenzung hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17. November 2015 - 4 U 34/15, juris Rn. 173).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16

    Gerichtsstandbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

    Geringeren Bewertungen lag regelmäßig eine einmalige Verwendung eines Fotos durch Private oder Kleingewerbetreibende in einer zeitlich begrenzten Auktion zugrunde (vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 13.09.2012 - 22 W 58/12, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 22.08.2013 - 6 W 31/13

    Das 10-fache des Lizenzsatzes als Streitwert

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13.09.2012 - I-22 W 58/12) sowie des Oberlandesgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.10.2011 - 2 W 92/11) und des Oberlandesgerichts Nürnberg (Beschluss vom 04.02.2013 -3 W 81/13) dem Grunde nach an.
  • OLG Köln, 13.07.2016 - 6 W 71/16

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen unberechtigter

  • AG Düsseldorf, 24.07.2014 - 57 C 15659/13

    Filesharing: Schadensersatz verjährt in 3 Jahren

  • OLG Schleswig, 14.06.2016 - 6 W 6/16

    Streitwert Unterlassungsklage; File-Sharing; Urheberrechtsverletzung

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2014 - 20 U 114/13

    Gegenstandswert einer Klage auf Unterlassung einer Urheberrechtsverletzung

  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16

    Gerichtsstandsbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

  • LG Bochum, 18.03.2016 - 5 S 165/15

    Ansprüche wegen Filesharings

  • LG Bochum, 29.04.2016 - 5 S 14/16

    Zahlung von Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung i.R.v. Nutzungsrechten

  • AG Frankenthal, 03.07.2014 - 3a C 133/14

    Örtlich zuständiges Gericht bei Urheberrechtsverletzung im Internet:

  • LG Bochum, 05.02.2016 - 5 S 134/15
  • AG Düsseldorf, 29.07.2015 - 10 C 20/15

    Angebot eines Musikalbums = EUR 2.400 Schadensersatz

  • AG Bielefeld, 25.11.2015 - 42 C 216/15
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