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   OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02   

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https://dejure.org/2003,8139
OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02 (https://dejure.org/2003,8139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.04.2003 - 22 WF 718/02 (https://dejure.org/2003,8139)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. April 2003 - 22 WF 718/02 (https://dejure.org/2003,8139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldbestätigendes Anerkenntnis; Bindung an das Anerkenntnis einer Verpflichtung zu Unterhaltsleistungen in einer vor dem Jugendamt errichteten Urkunde; Bedeutung des Anerkenntnisses einer Unterhaltsverpflichtung in einer Jugendamtsurkunde; Entsprechende Anwendbarkeit ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; SGB VIII § 60 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 655; ; ZPO § 656; ; ZPO § 323; ; BGB § 313; ; BGB § 1603; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer vor dem Jugendamt abgegebenen Unterhaltsverpflichtungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 28.11.2000 - 17 UF 264/00

    Zur gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs.2 BGB und zur Dynamisierung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Gleicher Auffassung ist beispielsweise auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 28.11.2000, FamRZ 2001, 767 ff.), bestätigt vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 02.10.2002 (BGH-Report 2003, 278 ff.).

    Daher sind - im Ergebnis nicht anders als bei Unterhaltsvereinbarungen - die bis zur gesetzlichen Neuregelung per 01.01.2002 aus § 242 BGB abgeleiteten und nun in § 313 BGB ausdrücklich normierten Regelungen über das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Jugendamtsurkunden zumindest entsprechend anzuwenden (OLG Stuttgart in FamRZ 2001, 767 ff.; Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln, 2. Aufl., Rdnr. 257; Zöller/Vollkommer, 23. Aufl., Rdnrn. 47 und 44 zu § 323 ZPO; dazu neigend, im Ergebnis aber offengelassen auch OLG Köln, a.a.O.).

    Will der Unterhaltsschuldner darüber hinaus eine noch weitergehende Herabsetzung seiner Unterhaltsverpflichtung erreichen, so steht ihm dazu nur der Weg der Abänderungsklage nach § 323 ZPO zur Verfügung (BGH, a.a.O. und OLG Stuttgart in FamRZ 2001, 767 ff., 769).

  • BGH, 02.10.2002 - XII ZR 346/00

    Abgrenzung von Abänderungs- und Korrekturklage in Fällen des übergangsrechtlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Gleicher Auffassung ist beispielsweise auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 28.11.2000, FamRZ 2001, 767 ff.), bestätigt vom Bundesgerichtshof durch Urteil vom 02.10.2002 (BGH-Report 2003, 278 ff.).

    Allerdings kann mit der Abänderungsklage nach § 656 ZPO maximal beantragt und erreicht werden, dass es bei dem ursprünglichen Titel verbleibt (vgl. zu dem ähnlichen Fall der so genannten Dynamisierung eines Unterhaltstitels nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG BGH in BGH-Report 2003, 278 ff.).

  • BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97

    Zum Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 auf Schutz vor unverhältnismäßiger Belastung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (Art. 2 Abs. 1 GG) müssen dem Unterhaltsschuldner die Mittel verbleiben, deren er zur eigenen Existenzsicherung bedarf (BVerfG, NJW-RR 2002, 73 f. und NJW 2002, 2701 f.).
  • OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99

    Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des OLG Köln vom 31.08.1999 (FamRZ 2000, 905 ff. = FuR 2000, 365 ff.) und des Oberlandesgerichtes München vom 08.04.2002 (FamRZ 2002, 1271 f.).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs -

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Von entscheidender Bedeutung ist insoweit, wie der Empfänger die Erklärung unter Berücksichtigung der ihm bekannten Interessen des Schuldners verstehen muss (BGH, NJW 1983, 1903 ff., 1904).
  • BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01

    Zur Ausrichtung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt an der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten (Art. 2 Abs. 1 GG) müssen dem Unterhaltsschuldner die Mittel verbleiben, deren er zur eigenen Existenzsicherung bedarf (BVerfG, NJW-RR 2002, 73 f. und NJW 2002, 2701 f.).
  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Denn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht i.S. des § 114 ZPO dürfen nicht zu hoch angesetzt werden, da das Prozesskostenhilfeverfahren den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen will (u.a. BGH, Beschluss vom 19.12.2002 in BGH-Report 2003, 300 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG München, 08.04.2002 - 16 WF 553/02
    Auszug aus OLG Dresden, 07.04.2003 - 22 WF 718/02
    Anderes ergibt sich auch nicht aus den vom Antragsteller angeführten Entscheidungen des OLG Köln vom 31.08.1999 (FamRZ 2000, 905 ff. = FuR 2000, 365 ff.) und des Oberlandesgerichtes München vom 08.04.2002 (FamRZ 2002, 1271 f.).
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