Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Übereinstimmende Erledigungserklärungen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage; Malerhandwerk insgesamt kein MInderhandwerk
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer Ausnahmebewilligung gem. §§ 7, 8 Handwerksordnung (HwO) für den Betrieb eines Malerhandwerks und Lackiererhandwerks; Erlaubnis der Ausübung des Malerhandwerks und Lackiererhandwerks ohne Meisterbrief und Eintragung in die Handwerksrolle bei vorheriger ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HwO § 1 Abs. 2; HwO § 7 a; HwO § 7 b
Handwerksrecht: Übereinstimmende Erledigungserklärungen; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für isolierte Anfechtungsklage; Malerhandwerk insgesamt kein MInderhandwerk - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.10.2005 - RO 5 K 05.1022
- VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 29.03.2006 - 22 ZB 05.3069
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass das Malerhandwerk insgesamt als ein Minderhandwerk anzusehen ist (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069).Insbesondere kann der Verwaltungsgerichtshof auch nicht eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Diskriminierung von Inländern gegenüber EU-Ausländern feststellen (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069 und vom 31.1.2005, GewArch 2005, 156, m.w.N.).
- BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen für ein …
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Vielmehr stellt die Betätigung auf einzelnen Gebieten des Handwerks gegenüber der vollhandwerklichen Tätigkeit ein "aliud" dar, so dass es Sache des Klägers ist, den Antrag auf bestimmte Betätigungen zu beschränken; die vom Kläger bezeichnete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 (GewArch 2003, 243) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 1.4.2004, GewArch 2004, 488).Weder § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO noch § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO noch der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichten dazu, jede Einzelheit der Überzeugungsbildung in den Gründen niederzulegen (vgl. BVerwG vom 1.4.2004, GewArch 2004, 488).
- VGH Bayern, 02.02.2006 - 22 ZB 05.2111
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Schließlich ist die Kritik des Klägers am handwerksrechtlichen Meisterzwang insgesamt wiederum nicht in der Lage, die Überzeugung seiner Verfassungswidrigkeit zu vermitteln (Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG); die Novellierung des Handwerksrechts hat den Meisterzwang deutlich zurückgeführt; dass der Gesetzgeber diesem Schritt den Vorzug gegenüber einer sofortigen radikalen Umgestaltung gegeben hat, erscheint auch im Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG legitim (vgl. z.B. BayVGH vom 2.2.2006 Az. 22 ZB 05.2111). - VGH Bayern, 31.01.2005 - 22 BV 04.2719
Altgesellenregelung im Handwerksrecht: Lehrjahre zählen nicht als Berufspraxis
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Insbesondere kann der Verwaltungsgerichtshof auch nicht eine nach Art. 3 Abs. 1 GG unzulässige Diskriminierung von Inländern gegenüber EU-Ausländern feststellen (vgl. BayVGH vom 29.3.2006 Az. 22 ZB 05.3069 und vom 31.1.2005, GewArch 2005, 156, m.w.N.). - BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02
Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung
Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2008 - 22 ZB 05.3351
Vielmehr stellt die Betätigung auf einzelnen Gebieten des Handwerks gegenüber der vollhandwerklichen Tätigkeit ein "aliud" dar, so dass es Sache des Klägers ist, den Antrag auf bestimmte Betätigungen zu beschränken; die vom Kläger bezeichnete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2003 (GewArch 2003, 243) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 1.4.2004, GewArch 2004, 488).
- VG Ansbach, 12.04.2011 - AN 1 K 10.02477
Gewährung von Altersteilzeit für einen Zeitraum nach Inkrafttreten der Neufassung …
Die Klage sei bereits unzulässig, da es für eine isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung des Antrags auf Altersteilzeit vom 20. November 2009 bereits am erforderlichen Rechtsschutzbedürfnis fehle (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7.7.2008 - 22 ZB 05.3351).