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   VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236   

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https://dejure.org/2006,18107
VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236 (https://dejure.org/2006,18107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.06.2006 - 22 ZB 06.236 (https://dejure.org/2006,18107)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2006 - 22 ZB 06.236 (https://dejure.org/2006,18107)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer Untersuchungsanordnung zur Gefährdungsabschätzung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Galvanikanlage; Anspruch auf Erlass einer Anordnung zur Sanierung eines mit Altlasten verseuchten Grundstücks; Begriff der schädlichen Bodenveränderung; ...

  • Judicialis

    BBodSchG § 4 Abs. 3 Satz 1; ; BBodSchG § ... 8 Abs. 1 Nr. 2; ; BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1; ; BBodSchG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BBodSchV § 2 Nr. 4 Satz 1; ; BBodSchV § 3 Abs. 4 Satz 1; ; BBodSchV § 3 Abs. 4 Satz 2; ; BBodSchV § 3 Abs. 5 Satz 2; ; BBodSchV § 4 Abs. 4; ; BBodSchV § 4 Abs. 7 Satz 1; ; BBodSchV § 4 Abs. 7 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltschutz - Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Erlass von bodenschutzrechtlichen Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen gegen den Eigentümer eines Altlastgrundstücks; Beschränkung von Untersuchungsanordnungen zur Gefährdungsabschätzung auf das Notwendige; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 112
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236
    Die Äußerungen der sachkundigen Vertreter dieser Behörde beruhen typischerweise nicht nur auf allgemeinen wasserwirtschaftlichen Erkenntnissen, sondern zugleich auf einer jahrelangen Beobachtung und Erfassung der örtlichen Gewässerverhältnisse (BayVGH vom 2.2.2004, BayVBl 2005, 411/412).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236
    Im Umweltrecht kann Verwaltungshandeln in Kooperation mit dem Betroffenen zu einer beschleunigten Abwehr von Umweltgefahren beitragen und damit dem Gesetzeszweck in besonderem Maße dienen (BVerwG vom 17.2.2005, NVwZ 2005, 691/693).
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus VGH Bayern, 19.06.2006 - 22 ZB 06.236
    Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof auch die von den Klägerinnen im Zulassungsantrag vorgetragenen Tatsachen berücksichtigt, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, aber vor dem Ablauf der Begründungsfrist für den Zulassungsantrag eingetreten sind, wie dies rechtlich geboten ist (vgl. BVerwG vom 11.11.2002, BayVBl 2003, 217).
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 8 ZB 11.2030

    Duldung einer Trinkwasserleitung in einem als nicht ausgebauter öffentlicher

    Die Klägerin behauptet eine Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, vor allem in den Beschlüssen vom 7. Oktober 2002 (Az. 22 ZB 02.1207) und vom 19.6.2006 (Az. 22 ZB 06.236), wonach schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen nicht ausreichten, um Sachverständigenaussagen des Wasserwirtschaftsamts als Fachbehörde für wasserwirtschaftliche Fragen zu erschüttern.
  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei

    Zwar darf das Merkblatt Nr. 3.8/1 des LfW vom 31. Oktober 2001, in dem Baggerschürfe als geeignete Methode für Bodenaufschlüsse genannt werden, nicht schematisch angewandt werden, es stellt aber nach ständiger Rechtsprechung eine verlässliche Orientierungshilfe dar, gegen deren Anwendung im konkreten Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte sprechen (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 NVwZ 2007, 112).

    Die Ordnungsgemäßheit der Untersuchung wurde sowohl vom Wasserwirtschaftsamt K******* als auch vom LfU mit überzeugenden Argumenten bestätigt, im Übrigen entspricht die Vorgehensweise auch dem Merkblatt 3.8/1 des LfW vom 31. Oktober 2001, das nach ständiger Rechtsprechung zwar keine Rechtsnorm darstellt und nicht schematisch angewandt werden darf, aber doch eine verlässliche Orientierungshilfe darstellt (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 NVwZ 2007, 112).

    Auch ohne die Durchführung eines Berufungsverfahrens lässt sich feststellen, dass es sich nicht um eine zwingende, rechtlich verbindliche Vorgabe handelt, wohl aber um eine verlässliche Orientierung, die aber nicht schematisch auf alle Fälle angewendet werden darf, sondern nur nach Maßgabe der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BayVGH vom 19.6.2006 NVwZ 2007, 112).

  • VG München, 26.07.2011 - M 2 K 11.11

    Verpflichtung zur Durchleitung einer Wasserleitung; Alternativtrasse

    Durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen können sie nicht erschüttert werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 07.10.2002, Az.: 22 ZB 02.1206, BayVBl 2003, 753; BayVGH, Beschl. v. 19.06.2006, 22 ZB 06.236, NVwZ 2007, 112).
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