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VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 ZB 06.849 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anspruch auf Unterlassung der Einleitung von Niederschlagswasser in einen Vorfluter;Anpassung des gemeindlichen Entwässerungssystems an die allgemeinen Regeln der TechnikDuldungspflicht des Gewässereigentümers; Gewässerunterhaltungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 24.01.2008 - 22 ZB 06.850
Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis für eine Einleitung von …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 ZB 06.849
vom 28. Dezember 2000 bezüglich der Benutzung des Vorfluters auf den Grundstücken des Klägers durch die Beklagte mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Januar 2008 Az. 22 ZB 06.850 eingetreten. - VGH Bayern, 26.06.2007 - 22 ZB 07.214
Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Grundstücken vor …
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2008 - 22 ZB 06.849
Zum andern mag es zwar sein, dass eine Verletzung der Gewässerausbaupflicht (Art. 54 BayWG) in gleicher Weise wie eine Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht (§ 28 Abs. 1 WHG, Art. 42 BayWG) ausnahmsweise die vorgegebene Grundstücksituation schwer und unerträglich beeinträchtigen und so zu einem Eingriff in das durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Grundstückseigentum führen kann (vgl. BayVGH vom 26.6.2007 Az. 22 ZB 07.214 m.w.N.).
- VerfGH Bayern, 18.03.2010 - 35-VI-09
Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer wasserrechtlichen …
Zum anderen werden mit der Verfassungsbeschwerde das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Februar 2006 Az. RN 13 K 04.2556 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Januar 2008 Az. 22 ZB 06.849 und 9. Januar 2009 Az. 22 ZB 08.419 angegriffen. - VGH Bayern, 08.05.2008 - 22 B 06.3184
Von Überschwemmungen bedrohtes Anwesen an einem Bach (Gewässer dritter Ordnung); …
Die Grenze zwischen dem Gewässergrundstück und den Landgrundstücken wird durch die Uferlinie (Art. 12 BayWG) bestimmt (Sieder/Zeitler/ Dahme/Knopp, BayWG, RdNr. 31 zu Art. 4); die Duldungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf die Grundstücksflächen außerhalb der Uferlinien der oberirdischen Gewässergrundstücke (vgl. BayVGH vom 25.1.2008 - Az. 22 ZB 06.849). - VGH Bayern, 09.01.2009 - 22 ZB 08.419
Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Erfordernis einer …
Die Anhörungsrüge ist unbegründet, weil der Verwaltungsgerichtshof den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit dem Beschluss vom 25. Januar 2008 Az. 22 ZB 06.849 über die Ablehnung seines Zulassungsantrags nicht verletzt hat (§ 152 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).