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   VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75   

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https://dejure.org/2008,37512
VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75 (https://dejure.org/2008,37512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.05.2008 - 22 ZB 08.75 (https://dejure.org/2008,37512)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 22 ZB 08.75 (https://dejure.org/2008,37512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte Dritter; Trinkwasserversorgungsanlage als kommunale öffentliche Einrichtung; Abwasseranlage als kommunale öffentliche Einrichtung; "Zu-erwarten-sein" von nachteiligen Einwirkungen; Ausübung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachteilige Einwirkungen auf eine kommunale Trinkwasserversorgung und kommunale Abwasseranlage durch die Ableitung von Grundwasser aus einer Quelle; Anforderungen an das "zu erwarten sein" von nachteiligen Einwirkungen einer bewilligten Benutzung auf das Recht eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 04.09.2007 - 22 ZB 06.3161

    Bewilligung für Zutagefördern von Grundwasser zur öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
    Dieses Merkmal setzt voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinn wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BVerwG vom 2.8.1996, Buchholz 445.4, Nr. 5 zu § 10 WHG; BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161 m.w.N.).

    § 10 Abs. 2 WHG ist nach dem Sinn der Vorschrift auch dann anwendbar, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens vorausgesehen und rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, damit jedoch bei der Bewilligungsbehörde nicht durchgedrungen ist (BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161).

    Diese Grundsätze gelten auch für im Verwaltungsverfahren vom Antragsteller nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten (BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 182 zu § 98).

  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
    Diese vermittelt der Gemeinde im Verhältnis zum Staat materielle Rechtspositionen (BVerwG vom 12.8.1999, DÖV 2000, 422/423).

    Es kommt insofern nicht darauf an, ob in die bauliche Anlage der Einrichtung selbst eingegriffen wird oder ob sie "nur" in ihrer Funktionsfähigkeit zerstört oder erheblich beeinträchtigt bzw. in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwG vom 12.8.1999, DÖV 2000, 422/423 und BVerwG vom 7.6.2001, UPR 2002, 29/30).

  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 CN 1.01

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen naturschutzrechtliche Verordnung; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
    Es kommt insofern nicht darauf an, ob in die bauliche Anlage der Einrichtung selbst eingegriffen wird oder ob sie "nur" in ihrer Funktionsfähigkeit zerstört oder erheblich beeinträchtigt bzw. in Mitleidenschaft gezogen wird (BVerwG vom 12.8.1999, DÖV 2000, 422/423 und BVerwG vom 7.6.2001, UPR 2002, 29/30).
  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
    Aus den Darlegungen des Klägers ergibt sich nicht, dass seine schutzwürdigen Belange bei der Ermessensausübung unter Verstoß gegen das wasserrechtliche Gebot der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG vom 15.7.1987, BVerwGE 78, 40/45) behandelt worden sein könnten.
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
    Als Gemeinde kann der Kläger nämlich nicht Belange der Allgemeinheit, die nicht speziell dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht zugeordnet sind, geltend machen, insbesondere kann er sich gegenüber einem anderen Planungsträger nicht zum gesamtverantwortlichen "Wächter des Umweltschutzes" machen (BVerwG vom 5.11.2002, DVBl 2003, 211/213).
  • VGH Bayern, 11.03.2005 - 22 A 04.40063

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; wehrfähige Rechtspositionen einer Gemeinde

    Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2008 - 22 ZB 08.75
    Der Schutz der Lauterach als Gewässer ist nicht dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht des Klägers zugeordnet (vgl. auch BayVGH vom 11.3.2005 - Az. 22 A 04.40063).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00961

    Klagen gegen Grundwasserentnahme zur Feldbewässerung am Wolfgangshof abgewiesen

    Die gemeindliche Selbstverwaltungsbefugnis vermittelt ein Abwehrrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen gemeindlicher Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe und Bedeutung (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2008 - 22 ZB 08.75 - juris Rn. 7).
  • VG Augsburg, 20.12.2016 - Au 3 K 15.789

    Klage gegen wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von gesammeltem

    Für die Annahme eines Rechts spricht, dass die Klägerin ihre Trinkwasserversorgung als öffentliche Einrichtung der kommunalen Daseinsvorsorge, d.h. als (Pflicht-) Aufgabe im eigenen Wirkungskreis nach Art. 57 Abs. 1 und 2 GO betreibt (vgl. BayVGH, B.v. 29.5.2008 - 22 ZB 08.75 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 09.11.2009 - 22 ZB 08.1052

    Verdacht einer schädlichen Bodenverunreinigung (LHKW durch chemische Reinigung);

    Zudem wurde von der Klägerin nicht dargelegt, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt wurde oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH vom 29.5.2008 Az. 22 ZB 08.75).
  • VGH Bayern, 02.10.2009 - 22 ZB 09.1167

    Wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis; Einleiten von Niederschlagswasser in

    Zudem wurde von den Klägern nicht dargelegt, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt wurde oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Verwaltungsgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH vom 29.5.2008 Az. 22 ZB 08.75).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

    Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits entschieden hat, gehören zu den Rechten Dritter i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 1 WHG a.F. auch Abwehrrechte gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen kommunaler öffentlicher Einrichtungen (vgl. BayVGH vom 29.5.2008 Az. 22 ZB 08.75 und 22 ZB 08.77).
  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 22 ZB 10.1847

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen gewerbebezogener Straftaten;

    Insoweit wurde vom Kläger nicht dargelegt, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt wurde oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Verwaltungsgericht weitere Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. BayVGH vom 29.5.2008 Az. 22 ZB 08.75).
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