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   VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343   

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VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343 (https://dejure.org/2009,18843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2009 - 22 ZB 09.343 (https://dejure.org/2009,18843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2009 - 22 ZB 09.343 (https://dejure.org/2009,18843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Weiterbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt; Prüfungsausschuss für die mündliche Prüfung; Sachkunde der Prüfer (Prüferqualifikation); Zusammensetzung des Prüfungsausschusses; Stellvertretung; Besorgnis der Befangenheit eines Prüfers; Geltendmachung vor dem Beginn ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt; Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für die mündliche Prüfung; Erforderliche Sachkunde der Prüfer; Anspruch auf Übersendung der Prüfungsordnung und der Prüfungsrichtlinien; Rechtzeitigkeit der Rüge wegen Besorgnis ...

  • Judicialis

    BBiG § 40 Abs. 1 Satz 2; ; BBiG § ... 40 Abs. 2; ; BBiG § 40 Abs. 5; ; BBiG § 56 Satz 2; ; BayVwVfG Art. 2 Abs. 3 Nr. 2; ; BayVwVfG Art. 21 Abs. 1; ; BayVwVfG Art. 26 Abs. 2; ; BayVwVfG Art. 71 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 43; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht einschließlich berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht), einschließlich Apothekenbetriebsrecht: Weiterbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt; Prüfungsausschuss für die mündliche Prüfung; Sachkunde der Prüfer (Prüferqualifikation); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
    Soweit Prüfungsmängel bereits vor der Prüfung bekannt oder eindeutig erkennbar sind, müssen sie grundsätzlich vor dem Beginn der Prüfung geltend gemacht werden (BVerwG vom 12.11.1992 DÖV 1993, 483).

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, dass Fortbildungsmängel im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der sie nicht beachtenden Prüfungsentscheidung führen können (BVerwG vom 11.12.1992 DÖV 1993, 483).

    Nur wenn in besonderen Fällen die Ausbildung oder Unterrichtung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs, insbesondere der Leistungsbewertung, ist, dürfte dies nach Lage der Dinge anders zu beurteilen sein (BVerwG vom 11.12.1992 DÖV 1993, 483).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
    In Anwendung dieser Vorschrift wird bei rügeloser Einlassung der Verzicht auf das Rügerecht unwiderleglich vermutet (BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/290).
  • BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtbestehen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
    Hierbei ist es nicht zwingend geboten, dass der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, beruflich tätig oder gar besonders spezialisiert sein muss (BVerwG vom 20.8.1997 - Az. 6 B 25/97, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93

    Habilitation

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
    Insbesondere braucht nicht jeder Mitprüfer perfekte Kenntnisse über die Einzelheiten oder Teilaspekte des Prüfungsstoffs zu besitzen (BVerwG vom 16.3.1994 BVerwGE 95, 237/244).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
    Es ist ihm nicht gelungen, die Entscheidungsgründe mit schlüssigem Gegenvorbringen in Frage zu stellen (vgl. BVerfG vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163 und vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
    Es ist ihm nicht gelungen, die Entscheidungsgründe mit schlüssigem Gegenvorbringen in Frage zu stellen (vgl. BVerfG vom 23.6.2000, NVwZ 2000, 1163 und vom 26.3.2007, BayVBl 2007, 624).
  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung -

    Die Beurteilung von Prüfungen darf damit nur Personen übertragen werden, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (BVerwG, B. v. 18.06.1981 - 7 CB 22/81 - juris, BayVGH, B. v. 7.5..2009 - 22 ZB 09.343 - GewArch 2009, 371).

    Der maßgebliche Prüfungsstoff einer mündlichen Prüfung, ergibt sich aus den einschlägigen Prüfungsordnungen und Prüfungsrichtlinien (vgl. BayVGH, B. v. 29.1.2013 - 22 ZB 12.2181 - juris; B. v. 7.5.2009 - 22 ZB 09.343 - juris; zum "Geprüften Technischen Betriebswirt" vgl. VG Augsburg, Urt. v. 23.9.2014 - 3 K 14.360 - juris).

  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Der maßgebliche Prüfungsstoff ergibt sich aus den einschlägigen Prüfungsordnungen und Prüfungsrichtlinien, nicht aus verwendeten Unterrichtsskripten oder Unterrichtsmaterialien (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2013 - 22 ZB 12.2181 - juris Rn. 22; B.v. 7.5.2009 - 22 ZB 09.343 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633

    Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Landwirt

    Abgesehen davon wäre ein eventuelles unkorrektes Verhalten des Prüfers während der Prüfung Anlass zu einer unverzüglichen Beanstandung seitens des Klägers gewesen, die der Kläger völlig unabhängig von der Kenntnis möglicher Beweggründe für das Prüferverhalten hätte anbringen müssen (vgl. zur diesbezüglichen Mitwirkungspflicht des Prüflings: BayVGH, B.v. 7.5.2009 - 22 ZB 09.343 - GewArch 2009, 371).
  • VGH Bayern, 29.01.2013 - 22 ZB 12.2181

    Fortbildungsprüfung zum anerkannten Berufsabschluss Geprüfter

    Der maßgebliche Prüfungsstoff ergibt sich aus den einschlägigen Prüfungsordnungen und Prüfungsrichtlinien (vgl. BayVGH, B.v. 7.5.2009 - 22 ZB 09.343 - Rn. 10), nicht aus den verwendeten Unterrichtsskripten.
  • VG Augsburg, 23.09.2014 - Au 3 K 14.360

    Prüfungsrecht; IHK-Weiterbildung "Geprüfter Technischer Betriebswirt";

    (1) Der maßgebliche Prüfungsstoff auch einer mündlichen Prüfung ergibt sich aus den einschlägigen Prüfungsordnungen und Prüfungsrichtlinien (vgl. BayVGH, B.v. 29.1.2013 - 22 ZB 12.2181 - juris Rn. 22; B.v. 7.5.2009 - 22 ZB 09.343 - juris Rn. 10 zur Weiterbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt; VG Augsburg, U.v. 13.1.2009 - Au 3 K 08.791 - juris Rn. 31-33; VG Ansbach, U.v. 7.3.2002 - AN 2 K 01.291 - juris Rn. 27 ff.).
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