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   VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496   

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https://dejure.org/2013,7145
VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496 (https://dejure.org/2013,7145)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2013 - 22 ZB 13.496 (https://dejure.org/2013,7145)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2013 - 22 ZB 13.496 (https://dejure.org/2013,7145)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
    Insofern braucht ein mittelloser Kläger nicht besser gestellt zu werden (BGH, B.v. 14.12.1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160; BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
    Insofern braucht ein mittelloser Kläger nicht besser gestellt zu werden (BGH, B.v. 14.12.1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160; BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745).
  • FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 4 K 298/11

    Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rüge einer Verletzung des

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
    Eine insoweit möglicherweise vorliegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör würde nicht unter die Nichtigkeitsgründe nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen (FG Sachsen-Anhalt, U.v. 31.1.2012 - 4 K 298/11, juris Rn. 18, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1592/98

    Prozeßkostenhilfe: Zulassungsverfahren und Rechtsmittelverfahren bilden

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
    Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher erfolgversprechend erscheint, sofern das zuzulassende Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht bietet; eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann auch nicht beschränkt auf die durch das Zulassungsverfahren verursachten ausscheidbaren Kosten in Betracht (BayVGH, B.v. 15.11.2012 - 22 ZB 12.2107 - NJW 2013, 890; VGH BW vom 29.7.1998 - 9 S 1592/98 - DVBl 1999, 108).
  • VGH Bayern, 15.11.2012 - 22 ZB 12.2107

    Prozesskostenhilfe kann nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten in der Sache

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
    Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher erfolgversprechend erscheint, sofern das zuzulassende Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht bietet; eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann auch nicht beschränkt auf die durch das Zulassungsverfahren verursachten ausscheidbaren Kosten in Betracht (BayVGH, B.v. 15.11.2012 - 22 ZB 12.2107 - NJW 2013, 890; VGH BW vom 29.7.1998 - 9 S 1592/98 - DVBl 1999, 108).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 C 13.497

    Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine

    Vielmehr ist der Begründung, die der Kläger zu seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungszulassungsverfahren gegeben hat (vgl. insofern den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 26.3.2013 - 22 ZB 13.496), zu entnehmen, dass es dem Kläger um die Feststellung der - behaupteten - Rechtswidrigkeit der behördlichen Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit dem Bezirksschornsteinfegermeister gegangen ist; der Kläger hat insoweit mit Schriftsatz vom 18. März 2013 geltend gemacht, er habe sich nicht gegen die Pflicht zur Durchführung der Kehrarbeiten gewandt, sondern nur gegen das "procedere".
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der

    Prozesskostenhilfe kann daher nur bei hinreichender Erfolgsaussicht in der Sache selbst bewilligt werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2013 -22 ZB 13.496 - juris, Rn. 4 m.w.N.).
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