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VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
Insofern braucht ein mittelloser Kläger nicht besser gestellt zu werden (BGH, B.v. 14.12.1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160; BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745). - BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
Insofern braucht ein mittelloser Kläger nicht besser gestellt zu werden (BGH, B.v. 14.12.1993 - VI ZR 235/92 - NJW 1994, 1160; BVerfG, B.v. 7.5.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745). - FG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 4 K 298/11
Statthaftigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens - Rüge einer Verletzung des …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
Eine insoweit möglicherweise vorliegende Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör würde nicht unter die Nichtigkeitsgründe nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO fallen (FG Sachsen-Anhalt, U.v. 31.1.2012 - 4 K 298/11, juris Rn. 18, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1592/98
Prozeßkostenhilfe: Zulassungsverfahren und Rechtsmittelverfahren bilden …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher erfolgversprechend erscheint, sofern das zuzulassende Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht bietet; eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann auch nicht beschränkt auf die durch das Zulassungsverfahren verursachten ausscheidbaren Kosten in Betracht (BayVGH, B.v. 15.11.2012 - 22 ZB 12.2107 - NJW 2013, 890; VGH BW vom 29.7.1998 - 9 S 1592/98 - DVBl 1999, 108). - VGH Bayern, 15.11.2012 - 22 ZB 12.2107
Prozesskostenhilfe kann nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten in der Sache …
Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 13.496
Prozesskostenhilfe kann daher grundsätzlich nicht allein deshalb gewährt werden, weil ein Zulassungsantrag als solcher erfolgversprechend erscheint, sofern das zuzulassende Rechtsmittel keine Erfolgsaussicht bietet; eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann auch nicht beschränkt auf die durch das Zulassungsverfahren verursachten ausscheidbaren Kosten in Betracht (BayVGH, B.v. 15.11.2012 - 22 ZB 12.2107 - NJW 2013, 890; VGH BW vom 29.7.1998 - 9 S 1592/98 - DVBl 1999, 108).
- VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 C 13.497
Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine …
Vielmehr ist der Begründung, die der Kläger zu seinem Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungszulassungsverfahren gegeben hat (vgl. insofern den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 26.3.2013 - 22 ZB 13.496), zu entnehmen, dass es dem Kläger um die Feststellung der - behaupteten - Rechtswidrigkeit der behördlichen Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit dem Bezirksschornsteinfegermeister gegangen ist; der Kläger hat insoweit mit Schriftsatz vom 18. März 2013 geltend gemacht, er habe sich nicht gegen die Pflicht zur Durchführung der Kehrarbeiten gewandt, sondern nur gegen das "procedere". - VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der …
Prozesskostenhilfe kann daher nur bei hinreichender Erfolgsaussicht in der Sache selbst bewilligt werden (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.2013 -22 ZB 13.496 - juris, Rn. 4 m.w.N.).