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   VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738   

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VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738 (https://dejure.org/2001,14355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2001 - 22 ZS 01.738 (https://dejure.org/2001,14355)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2001 - 22 ZS 01.738 (https://dejure.org/2001,14355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 821
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738
    Es ist auch verfassungsrechtlich nicht geboten, dass Zustandsverantwortliche stets nur nachrangig haften (BVerfG vom 16.2.2000, DVBl 2000, 1275/1278).

    Die Antragstellerin macht im Übrigen nicht geltend, dass die Maßnahmen, die ihr hier auf dem von ihr genutzten Grundstück zu Dekontaminationszwecken abverlangt werden, ein finanziell unzumutbares Ausmaß erreichen würden (vgl. dazu BVerfG vom 16.2.2000, DVBl 2000, 1275 ff.).

  • VGH Bayern, 26.02.1998 - 22 CS 96.1174

    Sanierungsziel bei Bodenluftabsaugungen und Übermaßverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738
    Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bedarf es hierzu bescheidsnaher Messungen (BayVGH vom 5.12.1996, BayVBI 1997, 406/408; BayVGH vom 26.2.1998 - Az. 22 CS 96.1174).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 10 S 1188/00

    Altlastenverdächtige Fläche - Inanspruchnahme eines Rechtsnachfolgers

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2001 - 22 ZS 01.738
    Auf die unbedingte Einhaltung einer bestimmten Rangfolge hat die Antragstellerin nach dem Wortlaut des Art. 68a Abs. 1 Satz 2 WG-BY und des im vorliegenden Fall wohl allein anwendbaren § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG sowie nach dem den Befugnisnormen zu Grunde liegenden Effektivitätsgrundsatz keinen Anspruch (vgl. VGH BW v. 11.12.2000, Az. 10 S 1188/00 und Hipp / Rech / Turian, BBodSchG, 1. Aufl. 2000, RdNr. 419 zu § 10, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens;

    Es ist nicht ersichtlich, dass sich die Bodenverunreinigung durch die eventuelle Säumigkeit der Behörde ab 1983/1984 wesentlich vergrößert hätte; denn der Betrieb der Reinigung wurde bereits im Januar 1983 endgültig eingestellt (ähnlich BayVGH, Beschl. v. 22.03.2001 - 22 ZS 01.738 - NVwZ 2001, 812).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Der Zweck einer effektiven Gefahrenabwehr rechtfertigt die Heranziehung der Klägerin zur Durchführung der erforderlichen Baugrubensicherungsmaßnahmen (vgl. insofern im Altlastenrecht im Fall des klägerischen Vorwurfs einer behördlichen Mitverursachung durch Unterlassen: BayVGH, B. v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 - juris Rn. 5).
  • VG Regensburg, 07.12.2009 - RO 8 K 09.01987

    Heranziehung des Eigentümers zur Sanierungsmaßnahmen - Opfergrenze

    Die Schwäche der behördlichen Abwehrkräfte hat damit keinerlei strukturelle Ähnlichkeit (vgl. Urteil des BayVGH vom 28.11.2007 Az. 22 BV 02.1560 und Beschluss vom 22.3.2001 Az. 22 ZS 01.738 - juris).
  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

    Denn zum einen ist nicht ersichtlich, dass die Beigeladene durch ihre Untätigkeit - welche sich im Übrigen lediglich auf den Zeitraum zwischen Teilabbruch des Gebäudes im November 2012 und Anordnung der Abfallbeseitigung durch das Landratsamt XXX im Januar 2013 erstreckt - einen eigenen Beitrag zur Abfallproblematik geleistet hätte, indem sich etwa der Umfang der auf dem Abbruchgrundstück angefallenen Abfälle durch die eventuelle diesbezügliche Säumigkeit der Beigeladenen wesentlich vergrößert oder die Zusammensetzung der Abfälle sich verändert hätte (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urt. v. 18.12.2012 - 10 S 744/12 -, juris, Rn. 53; ähnlich auch VGH München, Beschl. v. 22.03.2001 - 22 ZS 01.738 - juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 26.09.2023 - 24 B 22.167

    Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung und betragsmäßig festgesetzte

    Schon § 24 Abs. 2 BBodSchG zeigt, dass der Streit über die Störerauswahl nicht das behördliche Vorgehen belasten soll (vgl. OVG Bremen, B.v. 19.8.2003 - 1 A 42/03 - NuR 2004, 182/183; BayVGH, B.v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 - juris Rn. 5).

    Ihr erwächst auch für den Fall von Untätigkeit, fehlerhaftem oder ineffektivem Handeln oder bei Feststellung von Überwachungsdefiziten in Kenntnis einer möglichen Kontamination keine - eine eigene ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit begründende - Garantenstellung (vgl. BVerwG, B.v. 7.8.2013 - 7 B 9.13 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 28.11.2007 - 22 BV 02.1560 - juris Rn. 55), die sodann die Ermessensfehlerhaftigkeit einer gleichwohl erfolgten Inanspruchnahme des Klägers zur Folge haben könnte (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.22.1560 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 - juris Rn. 3 f.).

  • VG Regensburg, 25.01.2010 - RO 8 K 08.272

    1) Zu den Anforderungen an die Bestimmtheit einer Sanierungsanordnung.

    Rein vorsorglich weist das Gericht abschließend auf das Erfordernis bescheidsnaher Messungen hin (Beschl. d. BayVGH v. 22.3.2001 Az. 22 ZS 01.738; Beschl. d. BayVGH v. 26.2.1998 Az. 22 CS 96.1174; Beschl. d. BayVGH v. 5.12.1996 Az. 22 B 96.2050 - juris).
  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 24 CS 22.2140

    Zur Störerauswahl bei einer Verfüllung einer Kiesgrube im Jahr 1939

    Das Risiko, dass ein tatsächlicher (Mit-)Verursacher nicht als Störer herangezogen werden kann, haben nach der Konzeption der einschlägigen Befugnisnormen die übrigen Verantwortlichen bzw. Verpflichteten insofern zu tragen, als sie dann mit ihrer Heranziehung zu rechnen haben und auf Ausgleichsansprüche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG gegen den tatsächlichen Verursacher verwiesen sind (BayVGH, B.v. 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 - juris Rn. 5).
  • VG Minden, 02.02.2005 - 11 K 7572/03

    Bahn AG muss altlastenverdächtiges Bahngelände in Minden untersuchen

    vgl. VGH München, Beschluss vom 22.3.2001 - 22 ZS 01.738 -, NVwZ 2001, 821; VGH Mannheim, Beschluss vom 11.12.2000 - 10 S 1188/00 -, UPR 2001, 274; Fluck, a.a.O., § 4 BBodSchG, Rdnr. 236; Versteyl/Sondermann, BBodSchG, Kommentar, 2002, § 4 Rdnr. 88.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
    Da der Kläger die Verbringung der Schlacken auf sein Grundstück durch die vertragliche Vereinbarung erst ermöglicht und so die entscheidende Ursache der Risikoverwirklichung gesetzt hat, kommt eine Begrenzung seiner Zustandsverantwortlichkeit auf der Grundlage des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Grundgesetz) dergestalt, dass der Lieferant vorrangig in Anspruch zu nehmen war, nicht in Betracht, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 u. a., in: DVBl 2000, 1275 zur Altlastensanierung; dort ist festgestellt, dass es keine verfassungsrechtliche Pflicht gibt, einen Zustandsverantwortlichen stets nachrangig nach dem Verhaltensverantwortlichen in die Pflicht zu nehmen; zustimmend: Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 22. März 2001 - 22 ZS 01.738, in: NVwZ 2001, 821.
  • VG Gelsenkirchen, 12.10.2010 - 14 K 249/08

    Bodenschutzgesetz, LCKW, MV, Ordnungsverfügung, Per, Perchloräthylen, Reinigung,

    vgl. VG Berlin, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 10 A 194.07, Juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 22. März 2001 - 22 ZS 01.738 -, NVwZ 2001, 821ff, m.w.N; VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 10 S 1188/00 -, NVwZ-RR 2002, 16f = NuR 2001, 460f, m.w.N.
  • VG Augsburg, 18.07.2013 - Au 3 S 13.780

    Vorläufiger Rechtsschutz; schädliche Bodenveränderung; Anordnung einer

  • VG Kassel, 27.10.2003 - 7 G 2136/03

    Interessenabwägung im Eilverfahren bei offenem Ausgang in der Hauptsache

  • VG Minden, 03.05.2010 - 9 L 169/10

    Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung aufgrund der formellen Illegalität eines

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