Weitere Entscheidung unten: LG Koblenz, 23.02.2005

Rechtsprechung
   BFH, 04.03.2004 - V B 21, 22/04, V B 21/04, V B 22/04   

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https://dejure.org/2004,10479
BFH, 04.03.2004 - V B 21, 22/04, V B 21/04, V B 22/04 (https://dejure.org/2004,10479)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2004 - V B 21, 22/04, V B 21/04, V B 22/04 (https://dejure.org/2004,10479)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2004 - V B 21, 22/04, V B 21/04, V B 22/04 (https://dejure.org/2004,10479)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Scheingeschäftes bei erheblicher Wertdifferenz zwischen erbrachten Lieferungen und versteuerten Rechnungsentgelten; Kriterien für die Bestimmung des Schuldners der Umsatzsteuer aus einem Leistungsaustausch ; Einigkeit zwischen den Vertragsbeteiligten über ...

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 41 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.1993 - V B 36/93

    Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, Divergenz und

    Auszug aus BFH, 04.03.2004 - V B 21/04
    Ob ein derartiges Scheingeschäft vorliegt, ist weitgehend eine Tatfrage, die einer Klärung durch das Revisionsgericht nicht zugänglich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1993 V B 36/93, BFH/NV 1994, 280).
  • BFH, 17.10.2003 - V B 111/02

    Leistender Unternehmer, Bestimmung

    Auszug aus BFH, 04.03.2004 - V B 21/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist Schuldner der Umsatzsteuer aus einem Leistungsaustausch grundsätzlich derjenige, der nach außen aufgetreten ist, d.h. derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft mit dem Leistungsempfänger berechtigt und verpflichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 V B 111/02, BFH/NV 2004, 235, m.w.N.).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 04.03.2004 - V B 21/04
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn sich die Vertragsbeteiligten über den Scheincharakter des Rechtsgeschäfts einig sind, wenn sie also das Erklärte nicht wollen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655; Klein/ Brockmeyer, Abgabenordnung, § 41 Rz. 23).
  • BFH, 04.03.2004 - V B 22/04

    Vorliegen eines Scheingeschäftes bei erheblicher Wertdifferenz zwischen

    V B 21/04 V B 22/04.
  • FG Münster, 26.11.2004 - 9 K 5436/98

    Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids; Haftung für Umsatzsteuer 1994

    Ob ein derartiges Scheingeschäft vorliegt, ist weitgehend eine Tatfrage (BFH-Beschluss vom 04.03.2004 V R 21, 22/04, BFH/NV 2004, 833).
  • FG Köln, 24.09.2015 - 1 K 2185/12

    Qualifizierung der Einkünfte einer sog. "Mitarbeiter-KG" als Einkünfte aus

    Dies gilt entsprechend auch für Zwecke der Umsatzsteuer (vgl. BFH-Beschluss vom 04.03.2004 V B 21/04, BFH/NV 2004, 833).
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Rechtsprechung
   LG Koblenz, 23.02.2005 - O 22/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34581
LG Koblenz, 23.02.2005 - O 22/04 (https://dejure.org/2005,34581)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23.02.2005 - O 22/04 (https://dejure.org/2005,34581)
LG Koblenz, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - O 22/04 (https://dejure.org/2005,34581)
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