Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 26.03.2015 - O 22/14 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.03.2015 - O 22/14
- LG Düsseldorf, 26.03.2015 - 4a O 22/14
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 34/15
Rechtsprechung
RG, 12.06.1914 - V 22/14 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Über die Pflicht des Richters, die Anklage so zu erschöpfen, wie sich die Tat nach dem Ergebnisse der Verhandlung darstellt. 2. Zum Begriffe des Nachmachens und Verfälschens und des Verdorbenseins von Nahrungsmitteln.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 49, 350
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.03.1957 - 2 StR 577/56
Rechtsmittel
Dieser Auffassung ist beizutreten; sie entspricht der Rechtsprechung (RGSt 49, 350; 60, 49,JW 38, 1323).Es war daher nachgemacht (RGSt 49, 350).
- BGH, 12.12.1958 - 2 StR 221/58 Sie hat jedoch übersehen daß in dem Zusetzen von Wasser ein Verfälschen liegt; denn durch den Wasserzusatz ist die ausländische Butter in ihrer normalen Zusammensetzung verändert und verschlechtert worden und hat so einen ihrem wahren Gehalt nicht entsprechenden Schein erhalten (RGSt 49, 350; 60, 49; JW 1938, 1323).
Rechtsprechung
KAG Mainz, 07.07.2014 - M 22/14 Mz -ewVfg- |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- dcms.bistummainz.de
- zmv-online.de
MAV-Fortbildung - Freistellung und Kostenübernahme
- schiering.org
Einstweilige Verfügung - § 16 MAVO Teilnahme Schulung "Stress und Burnout"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06
Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch
Auszug aus KAG Mainz, 07.07.2014 - M 22/14
Eine derartige Rechtseinschränkung ist aus rechtsstaatlichen Gründen nur dann zulässig, wenn ein besonderer Umstand - ein Verfügungsgrund - dies gebietet (vgl. LAG Hamburg, NZA-RR 2007, 122). - BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10
Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer …
Auszug aus KAG Mainz, 07.07.2014 - M 22/14
Die Glaubhaftmachung ist eine privilegierte Form der Beweisführung, bei der schon ein bloß überwiegender Grad der Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer streitigen Tatsache ausreichend ist (…vgl. Schwab/Weth/Schwab, ArbGG, 3. Aufl., § 58 Rz. 21, 81; BAG NZA 2012, 413).