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   EuGH, 13.10.1977 - 22/77   

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EuGH, 13.10.1977 - 22/77 (https://dejure.org/1977,865)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.1977 - 22/77 (https://dejure.org/1977,865)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1977 - 22/77 (https://dejure.org/1977,865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Mura

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SOZIALLEISTUNGEN - ALLEIN NACH DEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERWORBENER ANSPRUCH - VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER LETZTEREN - VORTEILE DES SYSTEMS - ZUSAMMENRECHNUNG UND PRORATISIERUNG - VORRANG

  • EU-Kommission

    Mura

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 12 der Verordnung Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf innerhalb der Gemeinschaft zuwandernde und abwandernde Arbeitnehmer und deren Familien; Berechnung der Invaliditätsrente eines italienischen Staatsangehörigen ...

  • Judicialis

    Verordnung 1408/71/EWG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung 1408/71/EWG Art. 12
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - SOZIALLEISTUNGEN - ALLEIN NACH DEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERWORBENER ANSPRUCH - VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER LETZTEREN - VORTEILE DES SYSTEMS - ZUSAMMENRECHNUNG UND PRORATISIERUNG - VORRANG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Rente allein nach nationalen Rechtsvorschriften

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.12.1973 - 140/73

    Sécurité sociale Paris / Mancuso

    Auszug aus EuGH, 13.10.1977 - 22/77
    Gegen die Grundsätze, die der Gerichtshof in diesen beiden Urteilen aufgestellt habe, führten einige Träger zwei andere Urteile an (ergangen in der Rechtssache Mancuso, 140/73, Slg. 1973, 1449, und in der Rechtssache Massonet, 50/75, Slg. 1975, 1473), in denen entschieden worden sei, daß nationale Rechtsvorschriften die Rentenkumulierung nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 3 regeln könnten, wenn es sich um Leistungen handele, die ohne Rückgriff auf Gemeinschaftsverordnungen erworben worden seien.

    Unter den "gemäß Artikel 46" festgestellten Leistungen seien nicht diejenigen zu verstehen, auf die bereits das nationale Recht einen Anspruch gewähre; demzufolge unterfielen die nationalen Leistungen, um die es im Ausgangsverfahren gehe, nicht der Ausnahme des Artikels 12 Absatz 2 Satz 2. Im übrigen bestehe kein wesentlicher Unterschied zwischen Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3. Die im Urteil Petroni ausgesprochene Beschränkung der Tragweite des Artikels 46 Absatz 3 habe somit zur Folge, daß die in der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Verordnung Nr. 3 eingeschlagene Richtung beibehalten werden könne (vgl. Rechtssachen 140/73 und 50/75); aus dieser Rechtsprechung ergebe sich klar, daß im Falle einer Kumulierung der Art, wie sie im Ausgangsverfahren vorliege, nationale Kürzungsklauseln einzuführen seien.

    In seinen Schlußanträgen in dieser Rechtssache habe Generalanwalt Trabucchi das Urteil 140/73 untersucht, in dem diese Aussage bereits enthalten gewesen sei, und festgestellt, daß der Gerichtshof auf dem Gebiet der Invalidität, "vor die Alternative gestellt, entweder Gefahr zu laufen, ... Leistungen] in bestimmten Fällen aufgrund eines allgemeinen, mit der Kumulierung in Zusammenhang stehenden Ausschlußkriteriums unzureichend zu schützen, oder dem Arbeitnehmer möglicherweise ein Ubermaß an Schutz zu bieten,... sich ... stets für die zweite Lösung entschieden" habe.

    Der Gerichtshof habe jedoch sowohl in der Rechtssache 50/75 als auch in der Rechtssache 140/73 folgendes ausgesprochen: "Wie ... aus Artikel 11 der Verordnung Nr. 3 hervorgeht, könnten die nationalen Rechtsvorschriften dieses Problem [die Kumulierung von Renten] regeln, wenn es sich um Leistungen handelt, die ohne Anwendung der Artikel 27 und 28 ... [der] Verordnung [Nr. 3] erworben worden sind." Könne man daraus schließen, so fragt die Kommission, daß der Gerichtshof die Anwendung von nationalen Antikumulierungsvorschriften für mit Artikel 51 des Vertrages vereinbar erachte, wenn diese Anwendung dazu diene, eine allein kraft nationaler Rechtsvorschriften ohne Rückgriff auf die Zusammenrechnung erworbene Rente zu kürzen? Sollte sich der Gerichtshof in diesem Sinne äußern, so würde dies die ausschließliche Zuständigkeit nationaler Rechtsvorschriften für die Kürzung der selbständigen Renten bestätigen.

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 13.10.1977 - 22/77
    Rechtssache Petrani (24/75, Slg. 1975, 1149).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Berechtigte Leistungen gleicher Art bei Invalidität, Alter, Tod (Renten) oder Berufskrankheit erhält, die von den Trägern zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln 46, 50 und 51 oder gemäß Artikel 60 Absatz 1 Buchstabe b festgestellt werden." Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 (Petroni, Rechtssache 24/75, Slg. 1975, 1149) für Recht erkannt hat, ist Artikel 46 Absatz 3 mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar, soweit er vorschreibt, daß in verschiedenen Mitgliedstaaten erworbene Leistungen durch eine Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistung beschränkt werden.

  • EuGH, 15.05.1974 - 184/73

    Bedrijfsvereniging / Kaufmann

    Auszug aus EuGH, 13.10.1977 - 22/77
    Der Gerichtshof habe in der Rechtssache Duffy (34/69, Slg. 1969, 597) und in der Rechtssache Kaufmann (184/73, Slg. 1974, 517) bei der Auslegung des Artikels 11 der Verordnung Nr. 3, der weitergehende Antikumulierungsvorschriften enthalten habe, als sie in Artikel 12 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehen seien, folgendes ausgeführt: "Sehen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Leistungen der sozialen Sicherheit Kürzungs- und Ruhensbestimmungen vor, so sind diese ... auf den Versicherten nur anwendbar, wenn er Leistungen erhält, die aufgrund ... [europäischer] Verordnung[en] erworben worden sind." In der im Ausgangsverfahren anhängigen Rechtssache sei der Anspruch auf die belgische Rente ohne Rückgriff auf die in den besagten Verordnungen enthaltenen Vorschriften über die Zusammenrechnung erlangt worden.
  • EuGH, 03.02.1977 - 62/76

    Strehl / Pensioenfonds Mijnwerkers

    Auszug aus EuGH, 13.10.1977 - 22/77
    In ihren Erklärungen in der Rechtssache Manzoni (112/76) habe die belgische Regierung aus den Entscheidungen Petroni (bereits zitiert) und Strehl (Urteil vom 3. Februar 1977, Slg. 1977, 211) - nach denen Artikel 46 Absatz 3 der Verordnung Nr. 1408/71 mit Artikel 51 des Vertrages unvereinbar ist - gefolgert, daß auch Artikel 12 dieser Verordnung mit den Artikeln 7 und 48 des Vertrages unvereinbar sei, weil er eine Diskriminierung zwischen Wanderarbeitnehmern und Arbeitnehmern schaffe, die nur in einem einzigen Staat beschäftigt gewesen seien.
  • EuGH, 10.12.1969 - 34/69

    Caisse d'assurance vieillesse des travailleurs salariés / Duffy

    Auszug aus EuGH, 13.10.1977 - 22/77
    Der Gerichtshof habe in der Rechtssache Duffy (34/69, Slg. 1969, 597) und in der Rechtssache Kaufmann (184/73, Slg. 1974, 517) bei der Auslegung des Artikels 11 der Verordnung Nr. 3, der weitergehende Antikumulierungsvorschriften enthalten habe, als sie in Artikel 12 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehen seien, folgendes ausgeführt: "Sehen die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Leistungen der sozialen Sicherheit Kürzungs- und Ruhensbestimmungen vor, so sind diese ... auf den Versicherten nur anwendbar, wenn er Leistungen erhält, die aufgrund ... [europäischer] Verordnung[en] erworben worden sind." In der im Ausgangsverfahren anhängigen Rechtssache sei der Anspruch auf die belgische Rente ohne Rückgriff auf die in den besagten Verordnungen enthaltenen Vorschriften über die Zusammenrechnung erlangt worden.
  • EuGH, 25.11.1975 - 50/75

    Caisse des pension des E.P. / Massonet

    Auszug aus EuGH, 13.10.1977 - 22/77
    Gegen die Grundsätze, die der Gerichtshof in diesen beiden Urteilen aufgestellt habe, führten einige Träger zwei andere Urteile an (ergangen in der Rechtssache Mancuso, 140/73, Slg. 1973, 1449, und in der Rechtssache Massonet, 50/75, Slg. 1975, 1473), in denen entschieden worden sei, daß nationale Rechtsvorschriften die Rentenkumulierung nach Artikel 11 der Verordnung Nr. 3 regeln könnten, wenn es sich um Leistungen handele, die ohne Rückgriff auf Gemeinschaftsverordnungen erworben worden seien.
  • EuGH, 13.05.1981 - 66/80

    International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato

    omnes oder inter partes eines Urteils, in dem eine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung für ungültig erklärt werde, von der Lehre ausführlich erörtert und in den Schlußanträgen der Generalanwälte Gand (Rechtssache 16/65, Schwarze, Slg. 1965, 1181), Warner (Rechtssachen 112/76, 22/77, 32/77 und 37/77, Manzoni u. a., Slg. 1977, 1662) und Capotorti (Rechtssache 64/76, Dumortier Frère u.a., Slg. 1979, 3119) behandelt worden sei.

    Diese Schlußfolgerung müsse normalerweise zur Unzulässigkeit späterer Vorabentscheidungsersuchen in bezug auf die Gültigkeit einer Verordnung führen, die vom Gerichtshof bereits für ungültig erklärt worden sei; diesen Standpunkt habe die italienische Regierung auch in der Rechtssache 22/77 (Mura, Slg. 1977, 1699) vertreten.

  • EuGH, 16.05.1979 - 236/78

    Mura

    Mit Urteil vom 21. Januar 1977 hatte sie nämlich dem Gerichtshof eine Frage zur Auslegung des Artikels 12 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgelegt, die durch Urteil vom 13. Oktober 1977 (Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699) beantwortet worden ist.

    Im Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 22/77 sei jedoch von dem "System der Zusammenrechnung und, Proratisierung" die Rede gewesen; es lasse sich daher fragen, ob der Gerichtshof hierunter nicht den ganzen Absatz 2 des Artikels 46 habe verstanden wissen wollen.

    Der FNROM hat zwei Argumente dafür vorgebracht, daß imUrteil in der Rechtssache 22/77 angeblich nur auf Artikel 46 Absatz 1 Bezug genommen wird, der seinerseits lediglich auf die Buchstaben a und b des Absatzes 2 verweise: - zum einen sei in der Rentensache Mura der Absatz 2 nicht einschlägig, weil der Betroffene in Belgien allein aufgrund der in diesem Land zurückgelegten Zeiten eine volle Invaliditätsrente erhalten habe; Artikel 46 Absatz 2 sei also lediglich im Rahmen des Vergleichs heranzuziehen, der in Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgesehen sei;.

    Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 13. Oktober 1977 (Rechtssache 22/77, Slg. 1977, 1699) diese Frage wie folgt beantwortet: "Die Verordnung Nr. 1408/71 hindert die vollständige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der nationalen Antikumulierungsvorschriften nicht, wenn ein Arbeitnehmer eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält; jedoch ist nach Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 das System der Zusammenrechnung und Proratisierung anzuwenden, wenn dessen Anwendung günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften.".

  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Die belgische Regierung verweist auf ihre Ausführungen in den Rechtssachen 22/77 (Mura a.a.O.) und 37/77 (Greco, a.a.O.).

    Die Vorlagefrage selbst werfe mit gleichlautender Formulierung das Auslegungsproblem auf, das dem Gerichtshof bereits in den Rechtssachen 22/77 und 37/77 vorgelegt worden sei.

    Nach Ansicht des Generalanwalts Warner (Schlußanträge in den Rechtssachen 22/77 und 37/77) verbiete Artikel 12 nicht, ein innerstaatliches Kumulierungsverbot anzuwenden, wenn eine Leistung allein nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erworben werde, sofern die Leistung, die zur Kürzung führe,.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1982 - 79/81

    Margherita Baccini gegen Office national de l'emploi (ONEM).

    Ich verweise insoweit vor allem auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen Mura (Rechtssache 22/77, Slg. 1977, 1699) und Brouwer-Kaune (Rechtssache 180/78, Slg. 1979, 2118).

    die Rechtssache Duffy (Rechtssache 34/69, Slg. 1969, 597), in der es um das Zusammentreffen einer Altersrente mit einer Witwenrente ging, 2. die Rechtssache Kaufmann (Rechtssache 184/73, Slg. 1974, 517), in der es um das Zusammentreffen von Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit mit Leistungen bei Krankheit ging, 3. die Rechtssache Mura (Rechtssache 22/77, Slg. 1977, 1699), die Invaliditätsrenten italienischer Bergarbeiter in Belgien und in Italien betraf (siehe jedoch auch die Rechtssachen 112/76, 32/77 und 37/77 - Slg. 1977, 1658 -, auf die sich Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Mura unter anderem bezog),.

    Den weiteren Ausführungen der Kommission zu diesem Punkt möchte ich nur hinzufügen, daß die von der Kommission zitierten und auch von mir als zutreffend angesehenen Darlegungen von Generalanwalt Warner in seinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 112/76, 22/77 und 37/77 in analoger Anwendung auf den voliegenden Fall wie folgt paraphrasiert und weiter ausgeführt werden können:.

  • EuGH, 06.07.2000 - C-73/99

    Movrin

    Selbst wenn der Kläger, wie die deutsche Regierung vorträgt, besser gestellt sein sollte als ein Rentner, der seinen Wohnsitz in Deutschland beibehalten hat, so wäre dies nicht Folge der Auslegung des Gemeinschaftsrechts, sondern der derzeitigen Regelung, die in Ermangelung eines gemeinsamen Sozialversicherungssystems auf einer bloßen Koordinierung noch nicht vereinheitlichter nationaler Rechtsvorschriften beruht (vgl. insbesondere Urteile vom 10. November 1971 in der Rechtssache 27/71, Keller, Slg. 1971, 885, Randnr. 13, und vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, Randnr. 10).
  • EuGH, 14.05.1981 - 98/80

    Romano

    In seinen Urteilen vom 13. Oktober 1977 in den Rechtssachen 22/77 (Mura, Slg. 1977, 1699) und 37/77 (Greco, Slg. 1977, 1711) habe der Gerichtshof ausgeführt, daß dann, wenn Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 nicht anzuwenden sei (d. h. wenn Artikel 46 Absatz 3 nicht anwendbar sei, weil er zu einer Kürzung der in einem Mitgliedstaat allein nach dessen Rechtsvorschriften erworbenen Leistungen führe), Satz 1 mit der Folge Anwendung finde, daß die nationalen Vorschriften über die Kürzung, das Ruhen oder den Entzug von Leistungen dem Begünstigten entgegengehalten werden könnten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-144/96

    Office national des pensions (ONP) gegen Maria Cirotti.

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 46 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes für den einzelnen einen Anspruch darauf begründet, daß, je nachdem, welche Vorschriften günstiger sind, entweder die nationalen Rechtsvorschriften oder die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, einschließlich der jeweiligen Antikumulierungsvorschriften vollständig auf ihn angewendet werden (siehe zum Beispiel die Rechtssache 22/77, FNROM, Slg. 1977, 1699).

    (16) - Urteil FNROM, zitiert weiter oben in Nr. 7, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1985 - 58/84

    Office nationale des pensions pour travailleurs salariés (ONPTS) gegen Francesco

    8 - Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 - Petroni/ONPTS - Slg. 1975, 1149; Urteil vom 9. Juli 1980 in der Rechtssache 807/79 - Gravina/Landesversicherungsanstalt Schwaben - Slg. 1980, 2205.9 - Urteil vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77 - FNROM/Mura I - Slg. 1977, 1699; Urteil vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 37/77 - Greco/FNROM - Slg. 1977, 1711; Urteil vom 14. März 1978 in der Rechtssache 98/77 - Schaap/Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswesen - Slg. 1978, 707); Urteil vom 14. März 1978 in der Rechtssache 105/77 - Bestuur van de sociale Verzekeringsbank/Boerboom- Kersjes - Slg. 1978, 717.

    18 - Urteil vom 13. Oktober 1977 .n der Rechtssache 22/77 - Mura/FNROM - Slg. 1977, 1699, Randnr. 9 der Entscheidungsgründe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1987 - 323/86

    Collini gegen Office national des pensions pour travailleurs salariés. - Soziale

    Gemäß Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 ist die 2 - Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75, Petroni/ONPTS, Slg. 1975, 1149, 1160, 1161, Randnr. 21.3 - Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77, FNROM/Mura, Slg. 1977, 1699, Randnr. 15; vom 14. März 1978 in der Rechtssache 98/77, Schaap/Bedrijfsvereniging, Slg. 1978, 707, Randnr. 10; vom 2. Juli 1981 in den verbundenen Rechtssachen 116, 117 und 119 bis 121/80, ONPTS/Celestre, Slg. 1981, 1737, Randnr. 15; vom 13. März 1986 in der Rechtssache 296/84, Sinatra/ FNROM, Slg. 1986, 1047, Randnr. 20.4 - Siehe Randnr. 21 in der Rechtssache Sinatra.

    "Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 ist anwendbar, wenn der Betrag der nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldeten Leistungen von den zurückgelegten Versicherungszeiten unabhängig ist und die Mindestzeit zurückgelegt worden ist, von der der Erwerb des Anspruchs nach diesen Rechtsvorschriften abhängt..." 6.6 - Im gleichen Sinne besonders eindringlich das Urteil des Gerichtshofes vom 19. Juni 1979 in der Rechtssache 180/78, Brouwer-Kaune, Slg. 1979, 2111, 2119, Randnr. 5. Siehe auch die Urteile in den Rechtssachen Mura, a. a. O., Slg. 1977, 1699, und Greco, 13. Oktober 1977, 37/77, Slg. 1977, 1711.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98

    Kaba

    Insbesondere "kommt sodann ... eine Diskriminierung nicht in Betracht ..., wenn die rechtlichen Gegebenheiten nicht vergleichbar sind" (Urteil vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, Randnr. 9; Hervorhebung von mir), in gleichem Sinne Urteil Schumacker (Randnrn. 31 bis 35), wonach "sich ... im Hinblick auf die direkten Steuern ... Gebietsansässige und Gebietsfremde in der Regel nicht in einervergleichbaren Situation [befinden]" (Randnr. 31).
  • EuGH, 13.11.1984 - 191/83

    Salzano

  • EuGH, 18.02.1992 - C-5/91

    Di Prinzio / Office national des pensions

  • EuGH, 13.03.1986 - 296/84

    Sinatra / FNROM

  • EuGH, 02.10.1997 - C-144/96

    Office national des pensions / Cirotti

  • EuGH, 22.04.1993 - C-65/92

    Office national des pensions / Levatino

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-193/92

    Fioravante Luigi Bogana gegen Union nationale des mutualités socialistes. -

  • EuGH, 23.03.1982 - 79/81

    Baccini

  • EuGH, 13.10.1977 - 37/77

    Greco

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-90/91

    Office national des pensions gegen Emilio Di Crescenzo und Angela Casagrande,

  • EuGH, 14.03.1978 - 105/77

    Boerboom-Kersjes

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1993 - C-65/92

    Office national des pensions gegen Raffaele Levatino.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-5/91

    Antonietta Di Prinzio gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1983 - 171/82

    Biagio Valentini gegen ASSEDIC de Lyon. - Soziale Sicherheit - Wanderarbeitnehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1981 - 116/80

    Office national des pensions pour travailleurs salariés gegen Giorgio Celestre

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1991 - C-93/90

    Erminia Cassamali gegen Office national des pensions. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 296/84

    Antonino Sinatra gegen Fonds national de retraite des ouvriers mineurs (FNROM). -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1980 - 4/80

    Remo D'Amico gegen Office national des pensions pour travailleurs salariés. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 143/79

    Margaret Walsh gegen National Insurance Officer. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.1979 - 180/78

    Frau Brouwer-Kaune gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor het

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1979 - 236/78

    Fonds national de retraite des ouvriers mineurs (FNROM) gegen Giovanni Mura. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1978 - 83/77

    Giovanni Naselli gegen Caisse auxiliaire d'assurance maladie-invalidité,

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1983 - 279/82

    Leo Jerzak gegen Bundesknappschaft - Verwaltungsstelle Aachen. - Finanzierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1981 - 111/80

    Pietro Fanara gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1980 - 733/79

    Caisse de compensation des allocations familiales des régions de Charleroi et de

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1978 - 26/78

    Institut national d'assurance maladie-invalidité und Union nationale des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 98/80

    Giuseppe Romano gegen Institut national d'assurance maladie-invalidité. - Soziale

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.04.1978 - A 22/77   

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https://dejure.org/1978,21624
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.04.1978 - A 22/77 (https://dejure.org/1978,21624)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.04.1978 - A 22/77 (https://dejure.org/1978,21624)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. April 1978 - A 22/77 (https://dejure.org/1978,21624)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BFH, 02.04.1981 - V R 175/75, V R 22/77, 22/77   

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https://dejure.org/1981,23829
BFH, 02.04.1981 - V R 175/75, V R 22/77, 22/77 (https://dejure.org/1981,23829)
BFH, Entscheidung vom 02.04.1981 - V R 175/75, V R 22/77, 22/77 (https://dejure.org/1981,23829)
BFH, Entscheidung vom 02. April 1981 - V R 175/75, V R 22/77, 22/77 (https://dejure.org/1981,23829)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 09.12.1982 - V B 7/82
    NV: Hat das FA die Umsatzsteuer geschätzt, so hat ein Antrag auf Prozeßkostenhilfe teilweise dann hinreichende Erfolgsaussichten, wenn das FA keine Vorsteuerbeträge berücksichtigt hat (vgl. zur Schätzung der Vorsteuern BFH-Urteil vom 2.4.1981 V R 175/75, V R 22/77).
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