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   EuGH, 31.05.1979 - 22/78   

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EuGH, 31.05.1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,228)
EuGH, Entscheidung vom 31.05.1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,228)
EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Hugin / Kommission

    1 . WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - RELEVANTER MARKT - ERSATZTEILMARKT - ABGRENZUNG

  • EU-Kommission

    Hugin / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beherrschende Stellung auf dem gemeinsamen Markt ; Wartung und Reparatur von Registerkassen ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 86; EWG-Vertrag Art. 85
    1. WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - RELEVANTER MARKT - ERSATZTEILMARKT - ABGRENZUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2461
  • GRUR Int. 1980, 46
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 22/78
    Diese Auffassung werde durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1975 (Rechtssache 26/75, General Motors/Kommission, Slg. 1975, 1367, insbesondere Randnrn.

    Weiter verweist die Kommission auf Randnr. 65 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 (Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207) und merkt an, die in diesem Urteil aufgestellten Voraussetzungen für eine beherrschende Stellung seien in der Rechtssache 26/75 (General Motors) erfüllt gewesen; sie seien es auch in der vorliegenden Rechtssache.

    Darin liege der wesentliche Unterschied zwischen der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache 26/75 (General Motors), in der der Preis und die anderen Modalitäten der Ausgabe von Übereinstimmungsbescheinigungen für nach Belgien eingeführte Opel-Wagen kein Umstand gewesen seien, hinsichtlich dessen Opel und andere Kfz- Hersteller im Wettbewerb gestanden hätten.

    Aus der Rechtssache 26/75 (General Motors) ergebe sich, daß ein Alleinlieferant von Ersatzteilen, eine beherrschende Stellung für diese Teile jedenfalls dann innehabe, wenn der Preis des Kfz in solchem Umfange höher sei als der Preis, der für die Ersatzteile verlangt werden könne, daß der Alleinlieferant nicht wirksam daran gehindert werden könne, übermäßige Preise zu verlangen oder sonst unangemessene Vorteile aus seiner Monopolstellung zu ziehen.

    Die Umstände, die Hugin anführe, seien nicht in die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 26/75 (General Motors) eingegangen.

    Zum dritten müsse die Kommission bei der Verhängung einer Geldbuße im vorliegenden Fall beweisen, daß die Folgen von Hugins Verhalten auf einer absichtlichen oder fahrlässigen Verletzung beruhten (Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 26/75, General Motors, Randnrn.

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 22/78
    Daß ein Unternehmen bei der Lieferung eines bestimmten Erzeugnisses oder bei der Durchführung einer bestimmten Leistung von einem anderen abhängig sei, weise dem letzteren nicht ohne weiteres eine beherrschende Stellung im Sinne des Artikels 86 zu; der Gerichtshof habe diese Auffassung in seinem Urteil vom 25. Oktober 1977 (Rechtssache 26/76, Metro/Kommission - im folgenden: Rechtssache Metro- Saba - Slg. 1977, 1875, Randnr. 17 Satz 6 der Entscheidungsgründe) eindeutig verworfen.

    Die vorliegende Rechtssache werfe im Grunde genommen das Problem des selektiven Vertriebs auf, das normalerweise nach Artikel 85 abgehandelt werde, wie der Gerichtshof in der Rechtssache 26/76 (Metro-Saba) anerkannt habe.

    Hugins Verkaufs- und Wartungsorganisation könne daher als selektives Vertriebs-, Wartungs- und Reparatursystem betrachtet werden, vergleichbar der Organisation von Saba, die sowohl die Kommission (Entscheidung in ABl. L 28 vom 3. Februar 1976, S. 19) als auch der Gerichtshof (Urteil in der Rechtssache 26/76, Metro-Saba) für nach Artikel 85 Absatz 1 zulässig erachtet hätten.

    Das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 26/76 (Metro-Saba) bestätige diese Auffassung.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 22/78
    Weiter verweist die Kommission auf Randnr. 65 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 (Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207) und merkt an, die in diesem Urteil aufgestellten Voraussetzungen für eine beherrschende Stellung seien in der Rechtssache 26/75 (General Motors) erfüllt gewesen; sie seien es auch in der vorliegenden Rechtssache.

    Schließlich könne eine Liefersperre auch einen Mißbrauch darstellen, ohne daß ein Wettbewerber völlig vom Markt verdrängt werde; die Kommission verweist insofern auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 27/76 (Ünited Brands, Randnrn. 163 bis 203 der Entscheidungsgründe).

    2. Nach Auffassung der Kommission zeigen ihre Erklärungen in der vorliegenden Rechtssache, daß die Entscheidung kein neues Recht geschaffen habe; aber selbst wenn dem so wäre, könne eine Geldbuße verhängt werden (verbundene Rechtssachen 6 und 7/73, Commercial Solvents/Kommission, und Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission).

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 22/78
    Außerdem wirkten sich die Folgen von Hugins Verhalten für die Wettbewerbsstruktur wegen des Nachteils für die Verbraucher (in erster Linie für die Verwender von Registrierkassen) notwendig auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten aus (vgl. Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6 und 7/73, Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents Corporation/Kommission, Slg. 1974, 223, Randnrn. 30 bis 33 der Entscheidungsgründe).
  • BGH, 26.10.1972 - KZR 54/71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus EuGH, 31.05.1979 - 22/78
    Der Gedanke, daß ein Unternehmen eine beherrschende Stellung bei der Lieferung seiner eigenen Ersatzteile habe, sei nicht neu; die Kommission verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1972 (Registerzeichen KZR 54/71, Wirtschaft und Wettbewerb 1973, 119).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Unter das Gemeinschaftsrecht fallen somit alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu beeinträchtigen, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten schaden könnte, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17, und vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 47).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Der Markteintritt von ds-produkte mit 425-g-Zylindern zeigt, dass grundsätzlich Interesse an dem Markt besteht; insoweit unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der der Entscheidung in der Sache Hugin zugrunde lag (EuGH, Urt. v. 31.5.1979 - 22/78, Slg. 1979, 1869 Tz. 23 = WuW/E EWG/MUV 471).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Außerdem muss bei der Beurteilung der Frage, ob eine spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten vorliegt, das Verhalten des fraglichen beherrschenden Unternehmens berücksichtigt werden, da Art. 82 EG allen Verhaltensweisen entgegensteht, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu beeinträchtigen, die für die Erreichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteil vom 31. Mai 1979, Hugin Kassaregister und Hugin Cash Registers/Kommission, 22/78, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Zur Rechtslage führt die FEDETAB bezüglich der Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten als der dritten Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 das Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869) an.
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Zum anderen sind zwar die Urteile vom 31. Mai 1979, Hugin Kassaregister und Hugin Cash Registers/Kommission (22/78, EU:C:1979:138), und vom 6. Oktober 1994, Tetra Pak/Kommission (T-83/91, EU:T:1994:246), zu Rechten des geistigen Eigentums - das zweite zu Patenten - ergangen, doch kann ihnen nicht entnommen werden, dass die in Rede stehenden Patente und anderen Rechte des geistigen Eigentums unüberwindliche Hindernisse für einen Markteintritt darstellten, die das Bestehen von potenziellem Wettbewerb ausschlössen.

    Im Urteil vom 31. Mai 1979, Hugin Kassaregister und Hugin Cash Registers/Kommission (22/78, EU:C:1979:138, Rn. 9), hat der Gerichtshof das Bestehen eines Monopols, das die Klägerin im Übrigen eingeräumt hatte, und damit das Fehlen eines tatsächlichen Wettbewerbs auf dem Markt für die von der Klägerin hergestellten Registrierkassen aus einem Bündel von "wirtschaftlichen Gründen" abgeleitet, von denen einer, aber nicht der einzige - wie im Übrigen näher aus dem Sitzungsbericht in dieser Rechtssache (S. 1885) hervorgeht - die Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs über das Urheberrecht an Mustern und Modellen waren.

  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Unter den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen so alle Kartelle und alle Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Freiheit des Handels zwischen Mitgliedstaaten in einer Weise zu gefährden, die der Verwirklichung der Ziele eines einheitlichen Marktes zwischen den Mitgliedstaaten nachteilig sein kann, indem insbesondere die nationalen Märkte abgeschottet werden oder die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert wird (Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Um auf das Bestehen eines Marktes für Hilti-kompatible Bolzen schließen zu können, hätte das Gericht die im Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 (Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869) aufgestellten Grundsätze anwenden und darlegen müssen, daß die Käufer der Bolzen nicht auch die Käufer der Bolzenschußgeräte seien, was durch die Akten widerlegt werde.

    Die Kommission und die Firma Bauco als Streithelferin tragen ausserdem vor, das Urteil Hugin/Kommission sei für die vorliegende Rechtssache ohne Bedeutung.

    15 Sie kann sich auch nicht darauf berufen, daß das Gericht die vom Gerichtshof im Urteil Hugin/Kommission aufgestellten Kriterien nicht angewandt habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

    ( 64 ) Rechtssache 22/78 (Slg. 1979, 1869).

    ( 95 ) Vgl. dazu die Urteile des Gerichtshofes vom 13. November 1975 in der Rechtssache 26/75 (General Motors Continental/Kommission, Slg. 1975, 1367, Randnr. 9), vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 (Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnrn. 9 und 10), vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM, Slg. 1985, 3261, Randnrn. 16, 17 und 18) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Randnrn. 5 und 9).

    Entsprechend hat der Gerichtshof ím Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands, Sie. 1978, 207, Randnrn. 201 und 202) ausgeführt: "Wenn der Inhaber einer beherrschenden Stellung, der seine Niederlassung im Gemeinsamen Markt hat, emen ebenfalls auf diesem Markt niedergelassenen Konkurrenten ausschalten will, dann kommt es im übrigen, sobald feststeht, daß diese Ausschaltung Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt haben wird, nicht darauf an, ob dieses Verhalten den Handel zwischen Mitgliedstaaten betrifft." Vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 Ín der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 125) und vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 (Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17).

    ( 103 ) Zu einem Fall, in dem der Gerichtshof zu dem Ergebnis gekommen ist, daß das betreffende Verhalten nicht als Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten angesehen werden konnte, vgl. Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 (Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869).

  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Dagegen fallen Verhaltensweisen, deren Auswirkungen sich auf das Gebiet eines einzigen Mitgliedstaats beschränken, unter den Geltungsbereich der nationalen Rechtsordnung (Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, Randnr. 17).
  • EuG, 15.09.1998 - T-374/94

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER DIE NACHTZUGVERBINDUNGEN

    Die Kommission stützt ihr Vorbringen, die ENS undihre Gründerunternehmen betätigten sich auf zwei getrennten Märkten, auf dieRechtsprechung, nach der in bestimmten Fällen zwischen zwei Märkten zuunterscheiden sei, die zwar benachbart, aber dennoch getrennt seien (Urteile desGerichtshofes vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73, CommercialSolvents u. a./Kommission, Slg. 1974, 223, vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache22/78, Hugin/Kommission, Slg. 1979, 1869, und vom 3. Oktober 1985 in derRechtssache 311/84, CBEM, Slg. 1985, 3261; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1991in der Rechtssache T-69/89, RTE/Kommission, Slg. 1991, II-485, und in derRechtssache T-70/89, BBC/Kommission, Slg. 1991, II-535).
  • EuG, 09.09.2009 - T-301/04

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE KOMMISSIONSENTSCHEIDUNG AB, DER ZUFOLGE

  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 1/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kardiologe - Durchführung von

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung -

  • EuG, 12.12.2018 - T-701/14

    Niche Generics / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

  • EuG, 12.12.2018 - T-705/14

    Unichem Laboratories / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

  • EuG, 10.07.1991 - T-69/89

    Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-477/06

    Kokkoris D. Tsánas K. E.P.E. u.a. - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-476/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Missbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-473/06

    Ionas Stroumsas - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-472/06

    Ionas Stroumsas - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung - Parallelhandel

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-471/06

    Farmakemporiki Emporias kai Dianomis Farmakeftikon Proïonton - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-474/06

    Pharmakapothiki Pharma-Group Messinias - Missbrauch einer marktbeherrschenden

  • EuG, 08.09.2010 - T-29/05

    Das Gericht setzt die gegen Deltafina wegen ihres wettbewerbswidrigen Verhaltens

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07

    MOTOE - Wettbewerb - Sport - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff des Unternehmens -

  • EuGH, 25.03.1981 - 61/80

    Coöperatieve Stremsel- en Kleurselfabriek / Kommission

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2008 - C-475/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Missbrauch

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82

    Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft AEG-Telefunken AG gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-511/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts

  • EuG, 20.06.2018 - T-325/16

    Ceské dráhy / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-475/99

    Ambulanz Glöckner

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 10.07.1991 - T-70/89

    British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2003 - C-359/01

    British Sugar / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-51/96

    Christelle Deliège gegen Ligue francophone de judo et disciplines associées ASBL,

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1989 - 142/87

    Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

  • OLG Dresden, 01.09.1998 - 14 U 174/98

    Irreführende Verwendung der Begriffer "Finanzbuchhaltung", "Finanzbuchführung",

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.1983 - 43/82

    Vereniging ter Bevordering van het Vlaamse Boekwezen, VBVB, und Vereniging ter

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-266/93

    Bundeskartellamt gegen Volkswagen AG und VAG Leasing GmbH. - Kraftfahrzeugleasing

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-53/92

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1983 - 322/81

    NV Nederlandsche Banden Industrie Michelin gegen Kommission der Europäischen

  • OLG Frankfurt, 10.06.1997 - 11 U (Kart) 10/97

    Zulässiger Rechtsweg für im Kartellrecht begründete Beseitigungs- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81

    BV Industrie Diensten Groep gegen J.A. Beele Handelmaatschappij BV. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1987 - 20/87

    Strafverfahren gegen André Gauchard. - Niederlassungsfreiheit - Vorherige

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1985 - 311/84

    SA Centre belge d'études de marché - télémarketing (CBEM) gegen SA Compagnie

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1981 - 61/80

    Coöperatieve Stremsel- en Kleurselfabriek gegen Kommission der Europäischen

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Rechtsprechung
   AG Obernburg, 12.10.1978 - F 22/78   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   AG Freyung, 15.03.1978 - C 22/78   

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AG Freyung, 15.03.1978 - C 22/78 (https://dejure.org/1978,11965)
AG Freyung, Entscheidung vom 15.03.1978 - C 22/78 (https://dejure.org/1978,11965)
AG Freyung, Entscheidung vom 15. März 1978 - C 22/78 (https://dejure.org/1978,11965)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 850
 
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Wird zitiert von ... (3)

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   Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,4946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.05.1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,4946)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1979 - 22/78 (https://dejure.org/1979,4946)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hugin Kassaregister AB und Hugin Cash Registers Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Ersatzteile für Registrierkassen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Mit dieser Feststellung kann es jedoch angesichts dessen, was die Kläger zum Zusammenhang des Kundendienstes mit dem Wettbewerb auf dem Kassenmarkt ausgeführt haben, und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung (etwa in der Rechtssache 26/76, Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. gegen Kommission, Urteil vom 25. Oktober 1977, Slg. 1977, 1875), nach der von einer marktbeherrschenden Position gesprochen werden kann, wenn Raum für unabhängiges Verhalten vorhanden ist, das Dispositionen ohne Rücksicht auf Konkurrenten, Kunden und Verbraucher gestattet, nicht sein Bewenden haben.

    Ähnliches gilt für das gleichfalls angezogene Metro-Urteil (Rechtssache 26/76).

    Im Urteil der Rechtssache 26/76 wurde nur festgehalten, ein solches Vertriebssystem sei mit Artikel 85 Absatz 1 vereinbar, wenn die Auswahl der zugelassenen Teilnehmer nach objektiven Gesichtspunkten qualitativer Art getroffen und diese Gesichtspunkte ohne Diskriminierung angewandt werden.

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Außerdem kann an das Urteil der Rechtssachen 6 und 7/73 (Istituto Chemioterapico Italiano/Kommission, Urteil vom 16. März 1974, Slg. 1974, 223) sowie an das Bananenurteil der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Urteil vom 14. Februar 1978, Slg. 1978, 207) erinnert werden.

    Daß etwas anderes für Artikel 86 angenommen werden könnte, läßt sich nach meiner Ansicht auch unter Berufung auf die Urteile der Rechtssachen 6 und 7/73 und 27/76 nicht behaupten.

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Man kann also tatsächlich für Hugin bezüglich der Lieferung von Hugin-Ersatzteilen von einer Monopolsituation sprechen und deshalb eine beherrschende Position im Sinne von Artikel 86 annehmen, wie es auch in dem General-Motors-Fall (Rechtssache 26/75, General Motors Continental NV gegen Kommissionen, Urteil vom 13. November 1975, Slg. 1975, 1367) geschehen ist; in diesem wurde ein besonderer Markt für bestimmte Dienstleistungen - Erteilung von für die Autozulassung notwendigen Bescheinigungen - angenommen und eine Monopolstellung von General Motors festgestellt, weil deren belgische Filiale für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte General-Motors-Fahrzeuge allein für die Ausstellung der genannten Bescheinigungen in Betracht kam.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Wir kommen damit zu der meines Erachtens besonders kritischen Frage der Abgrenzung des Anwendungsbereichs des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht, die - wie in den Rechtssachen 56 und 58/64 (Consten GmbH und Grundig-Verkaufs-GmbH Kommission, Urteil vom 13. Juli 1966, Slg. 1966, 321) sowie 6 und 7/73 hervorgehoben worden ist - mit Hilfe der zitierten Wendung vorzunehmen ist.
  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Insofern ist auch das bekannte Zuckerurteil (Rechtssachen 40-48, 50, 54-56, 111, 113 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Urteil vom 16. Dezember 1975, Slg. 1975, 1663) von Interesse, in dem die Anwendung von Artikel 86 Buchstabe b im Hinblick auf die Beschränkung der Absatzmöglichkeiten von Konkurrenten gutgeheißen wurde.
  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Außerdem kann an das Urteil der Rechtssachen 6 und 7/73 (Istituto Chemioterapico Italiano/Kommission, Urteil vom 16. März 1974, Slg. 1974, 223) sowie an das Bananenurteil der Rechtssache 27/76 (United Brands/Kommission, Urteil vom 14. Februar 1978, Slg. 1978, 207) erinnert werden.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1979 - 22/78
    Deshalb erübrigt es sich wohl auch, auf eine zusätzlich von der Kommission in diesem Zusammenhang noch angestellte Überlegung einzugehen, die sich auf eine in der Rechtsprechung wiederholt verwendete Formulierung stützt, nach der eine marktbeherrschende Position angenommen werden kann, wenn das betreffende Unternehmen - wie es etwa im Urteil der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon-Gesellschaft mbH/Metro, Urteil vom 8. Juni 1971, Slg. 1971, S. 487) heißt - wirksamen Wettbewerb verhindern kann.
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