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   AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11   

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https://dejure.org/2011,9638
AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11 (https://dejure.org/2011,9638)
AG Köln, Entscheidung vom 14.09.2011 - 221 C 170/11 (https://dejure.org/2011,9638)
AG Köln, Entscheidung vom 14. September 2011 - 221 C 170/11 (https://dejure.org/2011,9638)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter kann unter Umständen unzulässig sein; Zulässigkeit der Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Überbürdung des Winterdienstes nur auf Mieter im Erdgeschoss formularmäßig unzulässig; §§ 535, 305 ff, 242 BGB

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Winterdienst - Übertragung per Hausordnung auf Mieter - Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter kann unter Umständen unzulässig sein; Zulässigkeit der Überbürdung des Winterdienstes auf nur einen Teil der Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Winterdienst nur für Bewohner im Erdgeschoss

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Winterdienst nur für Erdgeschossmieter?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine ungleiche Auferlegung des Winterdienstes in Hausordnung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Winterdienst in Mehrfamilienhaus - Ungleichbehandlung der Erdgeschossmieter

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Zur Überbürdung des Winterdienstes auf Erdgeschossmieter

  • blog.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Ungleichbehandlung für den Erdgeschossmieter, dem Winterdienst aufgetragen wird

  • blog.de (Kurzinformation)

    Durchführung des Winterdienstes nicht nur durch Mieter im Erdgeschoss

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Erdgeschossmieter sind nicht alleine für den Winterdienst zuständig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Schneeschippen darf nicht grob ungerecht verteilt sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arme EG-Mieter! Pflicht zum Schneeschippen darf nicht grob ungerecht verteilt sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streupflicht: Bewohner von Erdgeschosswohnungen sind für Winterdienst nicht alleinverantwortlich - In Häusern mit mehreren Mietparteien müssen die Pflichten zum Winterdienst gerecht und angemessen aufgeteilt werden

Besprechungen u.ä.

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Winterdienst - wirksame Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf Mieter?

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Frankfurt/Main, 03.11.1987 - 11 S 136/87

    Übernahme der Schneeräumpflicht

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Voraussetzung für eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist dabei aber, dass sie klar und eindeutig erfolgt (vgl. BGH WuM 2008, 235 ff.; Palandt, BGB, 69. Auflage, § 823 Rn. 50), zudem auch den einzelnen Mieter nicht dadurch unangemessen benachteiligt, dass eine solche Überbürdung nur einzelne Mieter und nicht alle Mieter eines größeren Mietobjektes betrifft (vgl. Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, 2009, Rn. VI 47ff., Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).

    Dahinstehen kann dabei, ob eine wirksame Übertragung bereits daran scheitert, dass die entsprechende Bestimmung in der Hausordnung als überraschend anzusehen ist, als dass in dem Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber lediglich - optisch nicht besonders gekennzeichnet - unter der Überschrift "Reinigung und Pflege" in der Hausordnung findet (so - für den hier in Rede stehenden Mietvertragstyp nebst Hausordnung und unter Berücksichtigung des Inhaltes der angewälzten Pflicht - AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 210 C 107/10, vgl. außerdem LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87 (WuM 1988, 120 f.); Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082; a.A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1988, Az.: 16 U 123/87, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az.: 2 O 324/06.

    Denn jedenfalls ist die formularmäßige Überbürdung des Winterdienstes auf nur drei von 24 Parteien überraschend und belastet die Erdgeschossmieter außerdem unzumutbar dahingehend, dass in unangemessener Weise nur ein kleiner Teil der Mieter mit einer Pflicht erheblicher Art belastet wird (vgl. Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).

  • AG Schwelm, 14.11.1990 - 27 C 32/90

    Schneeräumungspflicht für Mieter des Erdgeschosses

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Voraussetzung für eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist dabei aber, dass sie klar und eindeutig erfolgt (vgl. BGH WuM 2008, 235 ff.; Palandt, BGB, 69. Auflage, § 823 Rn. 50), zudem auch den einzelnen Mieter nicht dadurch unangemessen benachteiligt, dass eine solche Überbürdung nur einzelne Mieter und nicht alle Mieter eines größeren Mietobjektes betrifft (vgl. Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, 2009, Rn. VI 47ff., Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).

    Denn jedenfalls ist die formularmäßige Überbürdung des Winterdienstes auf nur drei von 24 Parteien überraschend und belastet die Erdgeschossmieter außerdem unzumutbar dahingehend, dass in unangemessener Weise nur ein kleiner Teil der Mieter mit einer Pflicht erheblicher Art belastet wird (vgl. Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).

  • LG Karlsruhe, 30.05.2006 - 2 O 324/06

    Haftungfreiheit des Wohnraumvermieters bei Glatteisunfall auf einer Zuwegung:

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Dahinstehen kann dabei, ob eine wirksame Übertragung bereits daran scheitert, dass die entsprechende Bestimmung in der Hausordnung als überraschend anzusehen ist, als dass in dem Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber lediglich - optisch nicht besonders gekennzeichnet - unter der Überschrift "Reinigung und Pflege" in der Hausordnung findet (so - für den hier in Rede stehenden Mietvertragstyp nebst Hausordnung und unter Berücksichtigung des Inhaltes der angewälzten Pflicht - AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 210 C 107/10, vgl. außerdem LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87 (WuM 1988, 120 f.); Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082; a.A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1988, Az.: 16 U 123/87, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az.: 2 O 324/06.
  • OLG Frankfurt, 22.09.1988 - 16 U 123/87

    Hausordnung; Mietvertrag; Abwälzung der Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Dahinstehen kann dabei, ob eine wirksame Übertragung bereits daran scheitert, dass die entsprechende Bestimmung in der Hausordnung als überraschend anzusehen ist, als dass in dem Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber lediglich - optisch nicht besonders gekennzeichnet - unter der Überschrift "Reinigung und Pflege" in der Hausordnung findet (so - für den hier in Rede stehenden Mietvertragstyp nebst Hausordnung und unter Berücksichtigung des Inhaltes der angewälzten Pflicht - AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 210 C 107/10, vgl. außerdem LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87 (WuM 1988, 120 f.); Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082; a.A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1988, Az.: 16 U 123/87, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az.: 2 O 324/06.
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 126/07

    Einbeziehung Dritter in die Schutzwirkung eines die Streupflicht des Vermieters

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Voraussetzung für eine solche Übertragung von Verkehrssicherungspflichten ist dabei aber, dass sie klar und eindeutig erfolgt (vgl. BGH WuM 2008, 235 ff.; Palandt, BGB, 69. Auflage, § 823 Rn. 50), zudem auch den einzelnen Mieter nicht dadurch unangemessen benachteiligt, dass eine solche Überbürdung nur einzelne Mieter und nicht alle Mieter eines größeren Mietobjektes betrifft (vgl. Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, 2009, Rn. VI 47ff., Urteil des AG Schwelm vom 14.11.1990, Az.: 27 C 32/90 und LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87).
  • BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1320/04

    Verfassungsmäßigkeit der Gestattung des Betriebs einer Parabolantenne durch

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Denn bei der Ausübung seines Ermessens, wie Pflichten, die vom Vermieter auf Mieter abgewälzt werden wollen, tatsächlich übertragen werden, hat der Vermieter - jedenfalls bei Bestimmungen formularvertraglichen Hausordnungen als Annex zu ebenfalls formularvertraglichen Mietverträgen - unangemessene Ungleichbehandlungen zu unterlassen (vgl. Sternel, Mietrecht, aktuell, 4. Auflage, 2009, Rn. VI 47ff. mit Verweisen auf den diesbezüglichen Meinungsstand sowie die Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 27.10.2006 (NZM 2007, 125).
  • AG Köln, 27.01.2011 - 210 C 107/10

    Voraussetzung für die Übertragung von Verkehrssicherungspflichten auf den Mieter

    Auszug aus AG Köln, 14.09.2011 - 221 C 170/11
    Dahinstehen kann dabei, ob eine wirksame Übertragung bereits daran scheitert, dass die entsprechende Bestimmung in der Hausordnung als überraschend anzusehen ist, als dass in dem Mietvertrag zwar auf die Hausordnung verwiesen wird, die konkrete Bestimmung zum Winterdienst sich aber lediglich - optisch nicht besonders gekennzeichnet - unter der Überschrift "Reinigung und Pflege" in der Hausordnung findet (so - für den hier in Rede stehenden Mietvertragstyp nebst Hausordnung und unter Berücksichtigung des Inhaltes der angewälzten Pflicht - AG Köln, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 210 C 107/10, vgl. außerdem LG Frankfurt, Urteil vom 03.11.1987, Az.: 2/11 S 136/87 (WuM 1988, 120 f.); Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., VI Rn. 277, Kraemer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Rn. III 1082; a.A.: OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1988, Az.: 16 U 123/87, LG Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az.: 2 O 324/06.
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