Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 25.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Celle, 25.04.2005 - 222 Ss 69/05 (OWi)   

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OLG Celle, 25.04.2005 - 222 Ss 69/05 (OWi) (https://dejure.org/2005,20248)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.04.2005 - 222 Ss 69/05 (OWi) (https://dejure.org/2005,20248)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. April 2005 - 222 Ss 69/05 (OWi) (https://dejure.org/2005,20248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Grundsatz der Öffentlichkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 338 Nr. 6 StPO; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG
    Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Rüge der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit; Rüge der Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Öffentlichkeit des Verfahrens bei Durchführung eines auswärtigen Augenscheinstermins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 675/86

    Wahrung des Öffentlichkeitsgrundatzes durch Aushang am Gericht bei kurzfristiger

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2005 - 222 Ss 69/05
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist verletzt, wenn ein Interessierter nicht die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3).
  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung -

    Auszug aus OLG Celle, 25.04.2005 - 222 Ss 69/05
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist verletzt, wenn ein Interessierter nicht die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3).
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   OLG Celle, 25.05.2005 - 222 Ss 69/05 OWi   

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OLG Celle, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 222 Ss 69/05 OWi (https://dejure.org/2005,35636)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung an einen anderen Ort - Bei Verlegung Aushang erforderlich

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Zustellung des Bescheides an den Verteidiger

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Verjährungsunterbrechung bei Zustellung eines Bussgeldbescheids an ein Rechtsanwaltsbüro

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Hauptverhandlung an einen anderen Ort - Bei Verlegung Aushang erforderlich

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Verjährungsunterbrechung - Zustellung des Bescheides an den Verteidiger

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1994 - 1 StR 470/94

    Grundsatz der Öffentlichkeit - Fortsetzung des Verfahrens - Terminverkündung -

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2005 - 222 Ss 69/05
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist verletzt, wenn ein Interessierter nicht die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3).
  • BGH, 06.03.1987 - 2 StR 675/86

    Wahrung des Öffentlichkeitsgrundatzes durch Aushang am Gericht bei kurzfristiger

    Auszug aus OLG Celle, 25.05.2005 - 222 Ss 69/05
    Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens ist verletzt, wenn ein Interessierter nicht die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis vom Augenscheinstermin zu verschaffen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ortstermin 1 und 3).
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