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   EuGH, 28.03.1979 - 222/78   

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EuGH, 28.03.1979 - 222/78 (https://dejure.org/1979,807)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1979 - 222/78 (https://dejure.org/1979,807)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1979 - 222/78 (https://dejure.org/1979,807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    ICAP / Beneventi

    1 . VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - GERICHTSHOF - EINZELSTAATLICHE GERICHTE - JEWEILIGE BEFUGNISSE

  • EU-Kommission

    ICAP / Beneventi

  • Judicialis
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    1. VORABENTSCHEIDUNGSFRAGEN - GERICHTSHOF - EINZELSTAATLICHE GERICHTE - JEWEILIGE BEFUGNISSE

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.06.1978 - 154/77

    Dechmann

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    7 der Verordnung Nr. 15/78 des CIP beeinflusse ausschließlich die inländischen - nicht gemeinschaftlichen - Faktoren des auferlegten Höchstpreises, nämlich die Erhöhung des gewöhnlichen Aufpreises, hinsichtlich deren der Gerichtshof in der bereits angeführten Randnummer 26 der Entscheidungsgründe des Urteils in der Rechtssache 77/76 die einzelstaatliche Zuständigkeit bejaht habe, und die Gewinnspannen beim Absatz des Erzeugnisses, für die der Gerichtshof im Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit zuerkannt habe.
  • EuGH, 30.10.1975 - 23/75

    Rey Soda / Cassa Conguaglio Zucchero

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    Gestützt auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 23/75 Rey Soda/Cassa Conguaglio Zucchero, Slg. 1975, S. 1279, und 77/76 Cucchi/Avez, a. a. O.) vertritt die Kommission die Auffassung, daß die strittige besondere Abgabe nicht zu den in Artikel 33 der Verordnung Nr. 3330/74 angesprochenen "Veränderung des Preisniveaus beim Übergang von einem Zuckerwirtschaftsjahr zum anderen" gehöre.
  • EuGH, 19.10.1977 - 124/76

    Moulins Pont-à-Mousson / ONIC

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    (Moulins et Huileries, Slg. 1977, 1795) lehrten, die Lösung wieder eine andere.
  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    Die Kommission führt insbesondere die Randnummer 6 der Entscheidungsgründe in der genannten Rechtssache 2/73 (Slg. 1973, 865) an:.
  • EuGH, 25.05.1977 - 77/76

    Cucchi / Avez

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    Bezüglich der ersten Frage machen die Beklagte und die Streithelferin des Ausgangsverfahrens geltend, daß die italienische Regierung nach Erlaß des Urteils in der Rechtssache 77/76 (Cucchi/Avez; Slg. 1977 S. 987) es für angebracht gehalten haben, für das Jahr 1977 die Begründung der Abschöpfungsmaßnahmen für Lagerbestände ausdrücklich zu ändern, und zwar um glauben zu machen, daß die betreffenden Vorschriften ausschließlich die inländischen Faktoren für die Bildung des CIP-Preises beträfen und die auf Gemeinschaftsebene festgesetzen Erhöhungsbeträge hiervon nicht berührt würden.
  • EuGH, 18.06.1975 - 94/74

    IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    Nach einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699; Rechtssache 77/76, Cucchi/Avez, a. a. O.) treten die Beklagte und die Steithelferin des Ausgangsverfahrens für die Bestätigung dieser Rechtsprechung ein.
  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 222/78
    Nach einer kritischen Würdigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699; Rechtssache 77/76, Cucchi/Avez, a. a. O.) treten die Beklagte und die Steithelferin des Ausgangsverfahrens für die Bestätigung dieser Rechtsprechung ein.
  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    Nicht hingegen ist der EuGH zuständig für die Anwendung von Gemeinschaftsrecht auf den jeweiligen Sachverhalt (vgl. z. B. EuGH-Urteile vom 28. März 1979 Rs. 222/78 - ICAP -, EuGHE 1979, 1163, Rn. 10-12; vom 18. Oktober 1990 Rs. C-297/88, C-197/89 - Dzodi -, EuGHE 1990, I-3763 Rn. 38; Geiger, EG-Vertrag, 1995, Art. 177 Anm. 5; Wegener in Callies/Ruffert - Hrsg. -, EUV/EGV, 1999, Art. 234 Anm. 3; Borchardt in Lenz - Hrsg. -, EGV, Art. 234 Anm. 11).
  • BFH, 15.09.2004 - I R 5/04

    Rückstellung für Risikounterbeteiligung an Auslandskredit

    Diese Aussage folgt dem Grundsatz, dass der EuGH für die Anwendung von Gemeinschaftsrecht auf den jeweiligen Sachverhalt nicht zuständig ist (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 28. März 1979 Rs. 222/78, EuGHE 1979, 1163, Rn. 10-12; vom 18. Oktober 1990 Rs. C-297/88, C-197/89, EuGHE 1990, I-3763, Rn. 38).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Für die Anwendung von Gemeinschaftsrecht auf den jeweiligen Sachverhalt ist der EuGH nicht zuständig; die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, um deren umsatzsteuerrechtliche Beurteilung es geht, ist deshalb Sache des nationalen Gerichts (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 28. März 1979 Rs. 222/78, ICAP, EuGHE 1979, 1163 Rz. 10 bis 12; vom 18. Oktober 1990 Rs. C-297/88, Dzodzi, EuGHE 1990, I-3763 Rz. 38; vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Slg. I 1999, 973; BFH-Urteil vom 9. September 1998 I R 6/96, BFHE 187, 215, BStBl II 1999, 129, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.05.2022 - 1 BvR 2342/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen unterlassenem Vorabentscheidungsersuchen

    Danach entscheidet der Gerichtshof nur über die Auslegung der Verträge, nicht aber über die Anwendung des Unionsrechts im nationalen Recht auf einen bestimmten Fall (so bereits EuGH, Urteil vom 28. März 1979, ICAP, C-222/78, EU:C:1979:90, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 27.09.2011 - 1 StR 399/11

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff:

    Sind demgegenüber - wie hier - die im konkreten Fall maßgeblichen Rechtssätze des Unionsrechts durch den EuGH eindeutig und zweifelsfrei ausgelegt und beschränkt sich die Anwendung des ausgelegten Rechts auf den konkret zur Entscheidung stehenden Einzelfall, ist diese Rechtsanwendung ebenso wie die Feststellung und tatsächliche Bewertung der dem Ausgangsverfahren zugrunde liegenden Tatsachen allein Aufgabe der innerstaatlichen Gerichte (EuGH, Urteil vom 28. März 1979 - Rechtssache 222/78, ICAP; Urteil vom 18. Oktober 1990 - C-297/88, C-197/89, Dzodi; Urteil vom 22. Juni 1999 - C-342/97, Lloyd; Urteil vom 4. März 1999 - C-87/97, Consorzio per la tutela del fromaggio Gorgonzola).
  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

    Zum anderen muss es um die Auslegung von Unionsrecht gehen; dagegen ist die Anwendung des ausgelegten Rechts auf den konkret zur Entscheidung stehenden Einzelfall allein Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts (vgl. EuGH-Urteil ICAP vom 28. März 1979  222/78, EU:C:1979:67, Rz 10  ff., Slg. 1979, 1163).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Für die Anwendung von Gemeinschaftsrecht auf den jeweiligen Sachverhalt ist der EuGH nicht zuständig; die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, um deren umsatzsteuerrechtliche Beurteilung es geht, ist deshalb Sache des nationalen Gerichts (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 28. März 1979 Rs. 222/78, ICAP, EuGHE 1979, 1163 Rz. 10 bis 12; vom 18. Oktober 1990 Rs. C-297/88, Dzodzi, EuGHE 1990, I-3763 Rz. 38; vom 25. Februar 1999 Rs. C-349/96, Slg. I 1999, 973; BFH-Urteil vom 9. September 1998 I R 6/96, BFHE 187, 215, BStBl II 1999, 129, m.w.N.).
  • EuGH, 30.03.2004 - C-147/02

    Alabaster

    Demzufolge ist es im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 234 EG nicht Sache des Gerichtshofes, sondern des vorlegenden Gerichts, auf innerstaatliche Maßnahmen oder Sachverhalte die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften anzuwenden, die der Gerichtshof ausgelegt hat (Urteile vom 28. März 1979 in der Rechtssache 222/78, ICAP, Slg. 1979, 1163, Randnr. 10, und vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97, Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2006 - 9 LB 104/06

    Abschiebung eines vietnamesischen Staatsangehörigen buddhistischer

    Der Europäische Gerichtshof ist nicht zuständig für die Anwendung von Gemeinschaftsrecht auf den jeweiligen Sachverhalt (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 28.03.1979 - Rs. 222/78 [ICAP/Beneventi] - Slg. 1979, I-1163, Rdnrn. 10-12 = NJW 1979, 1763 Geiger, EG-Vertrag, 1995, Art. 177 Anm. 5; Wegener, in: Callies/Ruffert - Hrsg.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den

    Unverhohlen kritische Äußerungen wurden von den Generalanwälten Mayras (ICAP, 222/78, Slg. 1979, 1163) und Gulmann (CELBI, oben in Fn. 24 angeführt, Nr. 15) formuliert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-521/11

    Amazon.com International Sales u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95

    Vorliegen einer Umgehung der Milch-Garantiemengenregelung - Vorübergehende

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-387/93

    Strafverfahren gegen Giorgio Domingo Banchero.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-175/98

    Lirussi

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1984 - 14/83

    Sabine von Colson und Elisabeth Kamann gegen Land Nordrhein-Westfalen. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 14/86

    Pretore di Salò gegen X. - Vorabentscheidungsverfahren - Beeinträchtigungen der

  • FG Niedersachsen, 09.03.2006 - 6 K 109/03

    Begründung von eine Rückstellung nach § 249 Handelsgesetzbuch (HGB)

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-266/91

    Celulose Beira Industrial SA gegen Fazenda Pública.

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 29.04.1980 - I 222/78   

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FG Hamburg, 29.04.1980 - I 222/78 (https://dejure.org/1980,18329)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1979 - 222/78   

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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

    Zum anderen muss es um die Auslegung von Unionsrecht gehen; dagegen ist die Anwendung des ausgelegten Rechts auf den konkret zur Entscheidung stehenden Einzelfall allein Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts (vgl. EuGH-Urteil ICAP vom 28. März 1979  222/78, EU:C:1979:67, Rz 10  ff., Slg. 1979, 1163).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1979 - 16/79

    Strafverfahren gegen Joseph Danis und andere. - Preiserzeugnisse für

    Wie ich in meinen Schlußanträgen vom 13. März 1979 in der Rechtssache 222/78 (ICAP, Slg. 1979, 1184) ausgeführt habe, sollte man dem nationalen Gericht in diesem Bereich nicht die Durchführung mühevoller, manchmal mit problematischen Vergleichen verbundene Untersuchungen übertragen.
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