Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29708
AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14 (https://dejure.org/2014,29708)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 30.09.2014 - 225 C 112/14 (https://dejure.org/2014,29708)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 30. September 2014 - 225 C 112/14 (https://dejure.org/2014,29708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Filesharingklagen werden immer häufiger abgewiesen

Sonstiges

  • abmahnung-medienrecht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zur Frage der sekundären Darlegungslast in einem Filesharing-Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14
    (vgl. BGH GRUR 2014, 657 - BearShare).

    Nur in diesem Umfang ist der Anschlussinhaber - auch nach der Entscheidung des BGH - im Rahmen des zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (vgl. BGH GRUR 2014, 657 - BearShare, m. w. N.).

    Vorliegend ist eine solche Verletzung nicht gegeben, zumal die anderen Nutzer zum behaupteten Tatzeitpunkt volljährig waren (vgl. BGH, GRUR 2014, 657 - BearShare).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14
    Wird ein geschütztes Werk von einer IP - Adresse aus öffentlich zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht im allgemeinen eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (vgl. BGHZ 185, 330 - Sommer unseres Lebens - ).
  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 140/10

    Vorschaubilder II

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14
    Den Prozessgegner der primäre darlegungsbelasteten Partei trifft in der Regel eine sekundäre Darlegungslast, wenn die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachaufklärung hat, während dem Prozessgegner nähere Angaben dazu ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 602 Rd. Nr. 23 - Schaubilder II).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14
    (vgl. BGH, GRUR 2013, 511 Rd. Nr. 32 - Morpheus).
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