Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1986 - 226/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1634
EuGH, 11.11.1986 - 226/84 (https://dejure.org/1986,1634)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1986 - 226/84 (https://dejure.org/1986,1634)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1986 - 226/84 (https://dejure.org/1986,1634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    British Leyland / Kommission

    1 . WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - GESETZLICHES MONOPOL EINES KRAFTFAHRZEUGHERSTELLERS FÜR DIE ERTEILUNG VON ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNGEN FÜR FAHRZEUGE SEINER MARKE - RELEVANTER MARKT - MARKT DER DIENSTLEISTUNGEN IM UNTERSCHIED ZUM MARKT DER ERZEUGNISSE , AUF ...

  • EU-Kommission

    British Leyland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Festsetzung einer Geldbusse; Zulassung von Kraftfahrzeugen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 86; EWG-Vertrag Art. 85
    1. WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG - GESETZLICHES MONOPOL EINES KRAFTFAHRZEUGHERSTELLERS FÜR DIE ERTEILUNG VON ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNGEN FÜR FAHRZEUGE SEINER MARKE - RELEVANTER MARKT - MARKT DER DIENSTLEISTUNGEN IM UNTERSCHIED ZUM MARKT DER ERZEUGNISSE , AUF ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)

  • BGH, 04.04.2023 - KZR 20/21

    Vertriebskooperation im SPNV

    aa) Ein Preis ist missbräuchlich überhöht im Sinne des Art. 102 AEUV, wenn der Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung die sich daraus ergebenden Möglichkeiten genutzt hat, um geschäftliche Vorteile zu erhalten, die er bei hinreichend wirksamem Wettbewerb nicht erhalten hätte, und daher Preise durchsetzen konnte, die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 27/76, Slg 1978, 207 Rn. 248, 257 - United Brands; vom 11. November 1986 - 226/84, Slg 1986, 3263 Rn. 27 - British Leyland; vom 16. Juli 2009, C-385/07 P, WuW/E EU-R 1596 Rn. 142 - Duales System Deutschland/Kommission; BGH, Urteil vom 1. September 2020 - KZR 12/15, WuW 2021, 119 Rn. 66 - Stationspreissystem II, zu § 19 GWB).

    (1) Da sich das Verhältnis zwischen dem Wert einer Leistung und ihrem Preis unter Berücksichtigung der an einer effizienten Leistungserbringung ausgerichteten Kosten ebenso wie ein hypothetischer Marktpreis nur mit erheblichen Schwierigkeiten objektiv bestimmen lässt, kann auf eine Betrachtung von Vergleichsmärkten zurückgegriffen werden (sog. Vergleichsmarktkonzept, vgl. EuGH, Slg 1986, 3263 Rn. 30 - British Leyland; Urteil vom 27. Februar 2014 - C-351/12, WRP 2014, 418 Rn. 87 - OSA/Lécebné lázne; Fuchs in Immenga/Mestmäcker, aaO, Art. 102 AEUV Rn. 180; Huttenlauch in LMRKM, Kartellrecht, 4. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 189).

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    109 Die Kommission macht geltend, daß der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 25. Februar 1986 in der Rechtssache 193/83 (Windsurfing International/Kommission, Slg. 1986, 611) und vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84 (British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263, Schlussanträge des Generalanwalts M. Darmon, S. 3286) eine Argumentation wie der Klägerin verworfen habe.
  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Stationspreissystem II

    aa) Ein Preis ist missbräuchlich überhöht im Sinne des Art. 102 AEUV, wenn der Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung die sich daraus ergebenden Möglichkeiten genutzt hat, um geschäftliche Vorteile zu erhalten, die er bei hinreichend wirksamem Wettbewerb nicht erhalten hätte, und daher Preise durchsetzen konnte, die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 1978 - Rs. 27/76, Slg. 1978, 207 Rn. 248, 257 - United Brands; Urteil vom 11. November 1986 - C-226/84, Slg. 1986, 3263 Rn. 27 - British Leyland; Urteil vom 16. Juli 2009, Rs. C-385/07 P, Slg. 2009 I 6155 Rn. 142 - Duales System Deutschland/Kommission).
  • EuGH, 16.09.2008 - C-468/06

    Sot. Lélos kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    In Bezug auf andere Sektoren als den der pharmazeutischen Erzeugnisse hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Praxis, mit der ein Unternehmen in beherrschender Stellung eine Beschränkung des Parallelhandels mit den von ihm vertriebenen Erzeugnissen anstrebt, eine missbräuchliche Ausnutzung dieser beherrschenden Stellung darstellt, insbesondere wenn sich eine solche Praxis dadurch als Behinderung von Parallelexporten auswirkt, dass sie das möglicherweise in anderen Verkaufsgebieten der Gemeinschaft bestehende günstigere Preisniveau ausgleicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 1975, General Motors Continental/Kommission, 26/75, Slg. 1975, 1367, Randnr. 12), oder wenn durch sie Reimporte, die mit dem Vertriebsnetz dieses Unternehmens in Wettbewerb treten, behindert werden sollen (Urteil vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-385/07

    Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel -

    In derselben Randnummer des angefochtenen Urteils hat das Gericht auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen, wonach eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung vorliegt, wenn das Unternehmen, das diese beherrschende Stellung innehat, für seine Dienstleistungen einen Preis verlangt, der gemessen am wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung unbillig oder unverhältnismäßig ist (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission, 226/84, Slg. 1986, 3263, Randnr. 27, und vom 17. Mai 2001, TNT Traco, C-340/99, Slg. 2001, I-4109, Randnr. 46).
  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist ein Preis missbräuchlich überhöht, wenn der Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung die sich daraus ergebenden Möglichkeiten genutzt hat, um geschäftliche Vorteile zu erhalten, die er bei hinreichend wirksamem Wettbewerb nicht erhalten hätte, und daher Preise hat durchsetzen können, die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - Rs. 27/76, Slg. 1978, 207 Rn. 248/257 - United Brands; vom 11. November 1986 - C-226/84, Slg. 1986, 3263 Rn. 27 - British Leyland; vom 16. Juli 2009, Rs. C-385/07 P, Slg. 2009 I 6155 Rn. 142 - Duales System Deutschland/Kommission; vom 25. November 2020 - C-372/19, WRP 2021, 316 Rn. 28 - SABAM/Weareone.World; BGH, N&R 2021, 56 Rn. 66 - Stationspreissystem II).
  • EuG, 01.07.2010 - T-321/05

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

    Die Klägerinnen weisen sodann darauf hin, dass sich die vorliegende Rechtssache von derjenigen unterscheide, in der das Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, Slg. 1986, 3263), ergangen sei, da im vorliegenden Fall der Inhaber einer Genehmigung für das Inverkehrbringen wichtigen Verpflichtungen im Bereich der "Aktualisierung" und der Arzneimittelüberwachung unterliege, solange die Genehmigung in Kraft bleibe.
  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II

    Nach Art. 102 Abs. 2 Buchst. a AEUV ist ein Preis missbräuchlich überhöht, wenn der Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung die sich daraus ergebenden Möglichkeiten genutzt hat, um geschäftliche Vorteile zu erhalten, die er bei hinreichend wirksamem Wettbewerb nicht erhalten hätte, und daher Preise hat durchsetzen können, die in keinem angemessenen Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung stehen (vgl. EuGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - Rs. 27/76, Slg. 1978, 207 Rn. 248/257 - United Brands; vom 11. November 1986 - C-226/84, Slg. 1986, 3263 Rn. 27 - British Leyland; vom 16. Juli 2009, Rs. C-385/07 P, Slg. 2009 I 6155 Rn. 142 - Duales System Deutschland/Kommission; BGH, N&R 2021, 56 Rn. 66 - Stationspreissystem II), was im Streitfall jedenfalls dann naheliegt, wenn die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte für das Segment "Charter/Nostalgie" des TPS 2017/2018 nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Bestand hätten und damit die für die Klägerin gültigen Trassenentgelte nunmehr um ein Drittel niedriger lägen als bislang.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM

    Diese Definition wurde in mehreren späteren Urteilen übernommen, vgl. z. B. Urteile vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421, Rn. 27 und 28), vom 17. Juli 1997, GT-Link (C-242/95, EU:C:1997:376, Rn. 39), vom 17. Mai 2001, TNT Traco (C-340/99, EU:C:2001:281, Rn. 46), vom 27. Februar 2014, OSA (C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 88), vom 11. Dezember 2008, Kanal 5 und TV 4 (C-52/07, EU:C:2008:703, Rn. 28), und zuletzt Urteil vom 14. September 2017, Autortiesibu un komunicesanas konsultaciju agent?«ra - Latvijas Autoru apvieniba (C-177/16, EU:C:2017:689, Rn. 35, im Folgenden: Urteil AKKA/LAA).

    23 Vgl. Urteil vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421, Rn. 28 und 29), in dem eine Preiserhöhung um 600 % ohne offensichtliche Erhöhung der Kosten eine Analyse der Letzteren zwecklos gemacht und die Aufmerksamkeit auf den Preis in der Gegenwart und in der Vergangenheit konzentriert hatte.

    24 Vgl. Urteil vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421, Rn. 28 und 29).

    27 Vgl. Urteil vom 11. November 1986, British Leyland/Kommission (226/84, EU:C:1986:421, Rn. 28 und 29).

  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Folglich ist weder dem Vorbringen, wonach BG verpflichtet gewesen sei, die Kontinuität und Regelmässigkeit der Belieferungen zu sichern, noch dem Hinweis auf die Handelspraktiken von Iberian zu folgen (Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 118, und Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1986 in der Rechtssache 226/84, British Leyland/Kommission, Slg. 1986, 3263).
  • EuG, 29.03.2012 - T-336/07

    Das Gericht bestätigt die von der Kommission gegen Telefónica wegen Missbrauchs

  • EuG, 12.12.2000 - T-128/98

    Aéroports de Paris / Kommission

  • EuG, 21.10.1997 - T-229/94

    Deutsche Bahn / Kommission

  • BGH, 08.12.2020 - KZR 60/16

    Stornierungsentgelt II

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-46/90

    Procureur du Roi gegen Jean-Marie Lagauche und andere.

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • EuG, 24.05.2007 - T-151/01

    Duales System Deutschland / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuGH, 12.12.2013 - C-327/12

    Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche

  • EuGH, 05.10.1994 - C-323/93

    Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

  • EuG, 12.06.1997 - T-504/93

    Verbotene Absprache auf dem Gebiet der Annahme von Wetten für Pferderennen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1989 - 18/88

    Régie des télégraphes et des téléphones gegen GB-Inno-BM SA. - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-82/01

    Aéroports de Paris / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries Italia Srl gegen Corpo dei piloti del porto di Genova. - Pflicht

  • EuG, 24.05.2007 - T-151/05

    Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - System der Sammlung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-343/95

    Diego Calì & Figli Srl gegen Servizi ecologici porto di Genova SpA (SEPG). -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-472/06

    Ionas Stroumsas - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-475/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Art. 82 EG -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-471/06

    Farmakemporiki Emporias kai Dianomis Farmakeftikon Proïonton - Art. 82 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-53/92

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-473/06

    Ionas Stroumsas - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-476/06

    K. P. Marinopoulos-Emporias kai Dianomis Pharmakeftikon Proïónton - Art. 82 EG -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-477/06

    Kokkoris D. Tsánas K. E.P.E. u.a. - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden

  • EuGH, 16.09.2008 - C-474/06

    Pharmakapothiki Pharma-Group Messinias - Art. 82 EG - Missbrauch einer

  • EuGH, 16.09.2008 - C-469/06

    Farmakemporiki Emporias kai Dianomis Farmakeftikon Proïnton - Art. 82 EG -

  • EuGH, 16.09.2008 - C-470/06

    Konstantinos Xydias kai Sia - Art. 82 EG - Missbrauch einer beherrschenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1988 - 246/86

    SC Belasco und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 254/87

    Syndicat des libraires de Normandie gegen L'Aigle distribution. - Preisbindung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Saarland, 16.04.1986 - I 226/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,19364
FG Saarland, 16.04.1986 - I 226/84 (https://dejure.org/1986,19364)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.04.1986 - I 226/84 (https://dejure.org/1986,19364)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. April 1986 - I 226/84 (https://dejure.org/1986,19364)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,19364) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1986, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 03.02.2010 - IV R 26/07

    Treuhandmodell - Keine Gewerbesteuerpflicht sog.

    Dies ergebe sich aus dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer sowie daraus, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG zivilrechtlich auszulegen sei und es deshalb --in Übereinstimmung mit dem vollstreckungsrechtlichen Zweck der Vorschrift-- ausreiche, dass der Gewerbebetrieb für Rechnung der Personengesellschaft geführt werde (z.B. Oberfinanzdirektion --OFD-- Magdeburg, Verfügung vom 4. April 2005 G 1400 -13- St 213, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 867; OFD Münster, Kurzinformation Gewerbesteuer Nr. 01/2004 vom 13. Februar 2004, DStR 2005, 744; jeweils mit Übergangsregelung; zustimmend z.B. Blümich/Gosch, § 5 GewStG Rz 51 ff.; Sarrazin in Lenski/ Steinberg, Gewerbesteuergesetz, § 5 Rz 75; FG des Saarlandes, Urteil vom 16. April 1986 I 226/84, EFG 1986, 413).

    cc) Entgegen einer Äußerung im Schrifttum (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1986, 72, 73, ohne Verfasserangabe; ebenso FG des Saarlandes in EFG 1986, 413) liegt es auch nicht nahe, die Rechtsprechung des BFH, nach der Personengesellschaften auch dann die Unternehmereigenschaft i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes zukommt, wenn nur einer ihrer Gesellschafter im ertragsteuerrechtlichen Sinne mitunternehmerisch beteiligt ist, auf die Gewerbesteuer zu übertragen (vgl. --zur Umsatzsteuer-- BFH-Urteil vom 18. Dezember 1980 V R 142/73, BFHE 132, 497, BStBl II 1981, 408; BFH-Beschluss vom 9. März 1989 V B 48/88, BFHE 156, 535, BStBl II 1989, 580; Abschn. 16 Abs. 2 Satz 1 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008).

  • BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00

    Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung

    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach allein die Verletzung vorprozessualer Mitwirkungspflichten den Vorwurf mutwilliger Klageerhebung nicht begründen könne (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804; vom 7. September 1989 X B 53/89, BFH/NV 1990, 260, und vom 7. Oktober 1992 VII B 63/92, BFH/NV 1994, 336), sei nicht zu folgen (gl.A. Urteil des FG des Saarlandes vom 6. September 1989 I K 17/89, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 646, rkr., und Beschluss desselben FG vom 7. Juli 1999 2 K 61/96, EFG 1999, 988; Beschlüsse des FG Rheinland-Pfalz vom 3. März 1986 V K 219/85, EFG 1986, 413, des Niedersächsischen FG vom 18. September 1985 V 9/85 S, EFG 1986, 303, und des FG Münster vom 20. Januar 1982 VII 4792/81 E, EFG 1982, 478; auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 10, und Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 41).
  • BFH, 11.08.2000 - IV B 28/00

    Beratungsleistungen - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kürzung der

    Der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach allein die Verletzung vorprozessualer Mitwirkungspflichten den Vorwurf mutwilliger Klageerhebung nicht begründen könne (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1988 IV B 114/86, BFH/NV 1988, 804; vom 7. September 1989 X B 53/89, BFH/NV 1990, 260, und vom 7. Oktober 1992 VII B 63/92, BFH/NV 1994, 336), sei nicht zu folgen (gl.A. Urteil des FG des Saarlandes vom 6. September 1989 I K 17/89, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1989, 646, rkr., und Beschluss desselben FG vom 7. Juli 1999 2 K 61/96, EFG 1999, 988; Beschlüsse des FG Rheinland-Pfalz vom 3. März 1986 V K 219/85, EFG 1986, 413, des Niedersächsischen FG vom 18. September 1985 V 9/85 S, EFG 1986, 303, und des FG Münster vom 20. Januar 1982 VII 4792/81 E, EFG 1982, 478; auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 142 FGO Tz. 10, und Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14908
Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84 (https://dejure.org/1986,14908)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.07.1986 - 226/84 (https://dejure.org/1986,14908)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - 226/84 (https://dejure.org/1986,14908)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,14908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    British Leyland Public Limited Company gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beherrschende Stellung - Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.11.1975 - 26/75

    General Motors / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84
    Die Klägerin bestreitet diese Auffassung der Kommission und die Übertragung der Grundsätze aus Ihrem Urteil General Motors auf den vorliegenden Fall mit mehreren Argumenten.

    In Ihrem Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM) haben Sie dazu unter Randnummer 16 der Entscheidungsgründe folgendes ausgeführt: "Die beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 wird durch die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gekennzeichnet ..., die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt 'zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten." Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 13. November 1975 in der Rechtssache 26/75 (General Motors, Slg. 1975, 1367).

    Ihre Erwägungen im Urteil General Motors zu der Stellung, die einem Unternehmen durch Rechtsvorschriften eingeräumt wird, die denen im vorliegenden Fall sehr ähnlich.

    "Dieses auf Rechtsvorschriften beruhende Monopol und der Umstand, daß es dem Hersteller oder Alleinbeauftragten überlassen ist, den Preis seiner Leistung festzusetzen, begründen eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des Artikels 86, da die Übereinstimmungsprüfung innerhalb Belgiens für jede Marke nur noch durch den Hersteller oder dessen behördlich bezeichneten Beauftragten zu den von diesen einseitig festgelegten Bedingungen vorgenommen werden kann" (Rechtssache 26/75, Randnrn.

    Dazu hat Generalanwalt Mayras in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache General Motors folgendes ausgeführt: "Die Tarifpolitik der Unternehmen kann ... auf diesem Dienstleistungsmarkt sehr wohl eine Auswirkung auf den Wettbewerb haben, zwar nicht auf den Wettbewerb interbrand', unter verschiedenen Kraftfahrzeugmarken, wohl aber auf den Wettbewerb ,intra-brand', das heißt auf dem Absatzmarkt für Fahrzeuge des Herstellers..." (Rechtssache 26/75, S. 1385).

    Dementsprechend seien die Paralleleinfuhren im Gegensatz zu der Fallgestaltung nicht zurückgegangen, über die der Gerichtshof in seinem Urteil 26/75 entschieden habe.

    "Ein solcher Mißbrauch könnte insbesondere in der Erhebung eines im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung übertrieben hohen Preises bestehen, der sich als Behinderung von Parallelimporten auswirkt, weil er das möglicherweise in anderen Verkaufsgebieten der Gemeinschaft bestehende günstigere Preisniveau ausgleicht" (Rechtssache 26/75, Randnrn.

    "die im Vergleich zu dem wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung, nämlich der Übereinstimmungsprüfung, stark überhöht war" (Rechtssache 26/75, Randnrn.

    Zu Recht trägt die Klägerin vor, insofern lasse sich der vorliegende Sachverhalt nicht mit demjenigen vergleichen, der Ihrem Urteil in der Rechtssache 26/75 zugrunde gelegen habe.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84
    Dabei darf sie allerdings nur Tatsachen berücksichtigen, zu denen die Betroffenen sich äußern konnten; außerdem muß sie im Laufe des Verwaltungsverfahrens die für die Verteidigung notwendigen Angaben gemacht haben" (Urteil in den verbundenen Rechtssachen 100 bis 103/80, Musique Diffusion Française, Slg. 1983, 1825, Randnr. 14 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84
    Dabei ist "dem betroffenen Unternehmen im Laufe des Verwaltungsverfahrens Gelegenheit zu geben, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der behaupteten Tatsachen und Umstände sowie zu den von der Kommission für ihre Behauptung einer Verletzung von Artikel 86 des Vertrages herangezogenen Unterlagen Stellung zu nehmen" (Urteil in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84
    "die beanstandeten Praktiken mit den Vertragsbestimmungen in Einklang zu bringen" (Urteil in der Rechtssache IAZ vom 8. November 1983, Slg. 1983, 3369, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1986 - 226/84
    In Ihrem Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (CBEM) haben Sie dazu unter Randnummer 16 der Entscheidungsgründe folgendes ausgeführt: "Die beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 wird durch die wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens gekennzeichnet ..., die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt 'zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und letztlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten." Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 13. November 1975 in der Rechtssache 26/75 (General Motors, Slg. 1975, 1367).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Berlin, 23.10.1986 - I 226/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,24105
FG Berlin, 23.10.1986 - I 226/84 (https://dejure.org/1986,24105)
FG Berlin, Entscheidung vom 23.10.1986 - I 226/84 (https://dejure.org/1986,24105)
FG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 1986 - I 226/84 (https://dejure.org/1986,24105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,24105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht