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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96   

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FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96 (https://dejure.org/1997,12618)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12.11.1997 - V 227/96 (https://dejure.org/1997,12618)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 12. November 1997 - V 227/96 (https://dejure.org/1997,12618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 23.01.1991 - X R 47/87

    1. Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Dieser Rechtsprechung folgen alle Ertragssteuersenate des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 23.01.1991 X R 47/87 , BStBl. II 1991, 405 unter 1.).

    Maßgebend können danach sein, ob das betreffende Wirtschaftsgut für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders gestaltet ist, welche funktionellen Erfordernisse es bei diesem erfüllt bzw. ob es für dieses von wirtschaftlichem Gewicht ist (vgl. Schmidt, EStG, 16. Aufl., § 15 Rz 808 m.w.N., Zusammenstellung im BFH-Urteil vom 23.01.1991 X R 47/87 , BStBl. II 1991, 405).

    Eine branchenspezifische Ausgestaltung, die nur noch und ausschließlich eine Nutzung durch das Betriebsunternehmen ermöglicht, ist dabei nicht erforderlich ( BFH-Urteile vom 07.08.1990 VIII R 110/87 , BStBl. II 1991, 336, vom 23.01.1991 X R 47/87 , a.a.O.).

    Ist eine wesentliche Betriebsgrundlage gegeben, sind regelmäßig auch die dem Betriebsunternehmen vermieteten Wirtschaftsgüter, die keine wesentlichen Betriebsgrundlagen sind, notwendiges Betriebsvermögen des Besitzunternehmens ( BFH-Urteil vom 23.01.1991 X R 47/87 , a.a.O.).

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    sind eine derartige wesentliche Betriebsgrundlage, deren Verbleiben beim Kläger in einem Besitzunternehmen der Annahme einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe, etwa durch wahlweise Überführung des betrieblichen Grundvermögens in das Privatvermögen entgegensteht (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/86 , BStBl. II 1989, 1014; vgl. Schmidt, EStG, 16. Aufl., § 15 Rz. 806).

    Was zu den wesentlichen Grundlagen eines Betriebes gehört, ist durchweg nach den sachlichen Betriebserfordernissen zu beurteilen; lediglich bei der Betriebsveräußerung sieht die Rechtsprechung Wirtschaftsgüter auch wegen ihres Umfangs stiller Reserven als wesentliche Betriebsgrundlagen an (vgl. BFH-Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/86 , a.a.O.).

    Im Streitfall ergibt sich die vom Beklagten im angefochtenen Bescheid gezogene Rechtsfolge aus den Grundlagen der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung (vgl. z. B. Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/86 , a.a.O., Beschluß vom 05.06.1985 I S 2/85, S 3/85, BFH/NV 1986, 433).

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 110/87

    Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Eine branchenspezifische Ausgestaltung, die nur noch und ausschließlich eine Nutzung durch das Betriebsunternehmen ermöglicht, ist dabei nicht erforderlich ( BFH-Urteile vom 07.08.1990 VIII R 110/87 , BStBl. II 1991, 336, vom 23.01.1991 X R 47/87 , a.a.O.).

    Auch wenn das Geschäftsfeld des Reisebüros ebenfalls Vermittlungsleistungen umfaßte, die im wesentlichen beim Firmenkundengeschäft über moderne Kommunikationsmittel oder Beratung beim Nachfrager vor Ort durch einen Außendienst erbracht werden, konnte die Betriebsgesellschaft ihre unternehmerischen Aktivitäten in unveränderter Form - ohne Unterbrechung - nicht von einem beliebigen Grundstück aus, das jederzeit am Markt zur Verfügung gestanden hätte, fortführen (BFH-Urteil vom 07.08.1990, BStBl. II 1991, 336).

    Die am Einzelfall fortentwickelten, verdichteten Kriterien der Betriebsaufspaltung können als Präzisierung der Rechtsprechung angesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 07.08.1990 VIII R 110/87 , a.a.O.).

  • BFH, 02.04.1997 - X R 21/93

    Sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung bei Vermietung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Die Annahme einer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung eines Grundstücks aus anderen - innerbetrieblichen - Gründen, als seiner Lage oder seines Zuschnitts im Urteil des BFH zu einem Dachdeckerbetrieb ( Urteil vom 26.05.1993 X R 78/91 , BStBl. II 1993, 718) ist auch als Ausweitung des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung verstanden worden (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.1997 X R 21/93 , BStBl. II 1997, 565, 566 unter 2. b).

    Auch wenn der Beklagte auf die BFH-Entscheidung vom 26.05.1993 ( X R 78/91 , a.a.O.) Bezug nimmt, sind es nicht andere innerbetriebliche Gründe als lage- oder zuschnittsbedingte Kriterien, auf die für die besondere wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für die Betriebsgesellschaft abgestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.1997 X R 21/93 , a.a.O.).

  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Die Annahme einer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung eines Grundstücks aus anderen - innerbetrieblichen - Gründen, als seiner Lage oder seines Zuschnitts im Urteil des BFH zu einem Dachdeckerbetrieb ( Urteil vom 26.05.1993 X R 78/91 , BStBl. II 1993, 718) ist auch als Ausweitung des Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung verstanden worden (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.1997 X R 21/93 , BStBl. II 1997, 565, 566 unter 2. b).

    Auch wenn der Beklagte auf die BFH-Entscheidung vom 26.05.1993 ( X R 78/91 , a.a.O.) Bezug nimmt, sind es nicht andere innerbetriebliche Gründe als lage- oder zuschnittsbedingte Kriterien, auf die für die besondere wirtschaftliche Bedeutung des Grundstücks für die Betriebsgesellschaft abgestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 02.04.1997 X R 21/93 , a.a.O.).

  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 77/87

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    In der neueren Rechtsprechung des BFH ist auch geprüft worden, ob das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen kann ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 VIII R 77/87 , BStBl. II 1992, 334) oder das Grundstück ebensogut von branchenfremden Unternehmen genutzt werden könnte ( BFH-Urteil vom 26.06.1992 - III R 91/88 , BFH/NV 1993, 167).

    Zwar kann dahinstehen, ob die gesamten Räumlichkeiten in ihrem funktionellen Zusammenhang als eine wesentliche Betriebsgrundlage zu sehen (vgl. BFH-Urteil vom 29.10.1991 VIII R 77/87 , a.a.O.) oder der Kundenraum gesondert zu betrachten ist.

  • BFH, 26.06.1992 - III R 91/88

    Initiator der Wirtschaftsgutsgestaltung für Qualifikation als Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    In der neueren Rechtsprechung des BFH ist auch geprüft worden, ob das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen kann ( BFH-Urteil vom 29.10.1991 VIII R 77/87 , BStBl. II 1992, 334) oder das Grundstück ebensogut von branchenfremden Unternehmen genutzt werden könnte ( BFH-Urteil vom 26.06.1992 - III R 91/88 , BFH/NV 1993, 167).

    Die Qualifizierung eines Wirtschaftsgutes als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung hängt nicht davon ab, ob es der Vermieter oder das Betriebsunternehmen entsprechend gestaltet hat ( BFH-Urteil vom 26.06.1992 - III R 91/88 , BFH/NV 1993, 167, BFH-Urteil vom 24.08.1989 IV R 135/89, a.a.O.).

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Eine Bindung des Beklagten an eine bestimmte Rechtsauffassung, die sich nach Treu und Glauben in der Regel nur dadurch ergeben kann, wenn das Finanzamt eine Zusage gegeben oder in anderer Weise einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1992 X R 99/88 , BStBl. II 1993, 289, 291 unter 5. m.w.N.), findet im Streitfall keine Anknüpfungspunkte, da über den erklärungsgemäßen Erlaß eines Vorbehaltsbescheids hinausgehende Verhaltensweisen und Äußerungen des Beklagten nicht ersichtlich sind.
  • BFH, 11.01.1991 - III R 60/89

    Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Für die fiktive Annahme, daß der Beklagte einer für den Kläger günstigen Rechtsprechung bei der Vorbehaltsveranlagung gefolgt wäre, ergeben sich unter Berücksichtigung von Abschnitt 137 Abs. 5 Satz 11 Nr. 1 der Einkommensteuerrichtlinien 1990 zur sachlichen Verflechtung keine Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteil vom 11.01.1991 III R 60/89 , BStBl. II 1992, 5).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 63/92

    Vertrauensschutz bei geänderter Rechtsprechung

    Auszug aus FG Nürnberg, 12.11.1997 - V 227/96
    Über Billigkeitsmaßnahmen bei dem im Streitfall gegebenen Sachverhalt ist im vorliegenden Streitverfahren, in dem über die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung zu entscheiden ist, nicht zu befinden (vgl. BFH-Urteil vom 30.08.1994 - IX R 63/92 BFH/NV 1995, 388).
  • BFH, 03.02.1993 - I R 61/91

    Pachtzinsen, die eine Trägerkörperschaft für ein angepachtetes Grundstück zahlt,

  • BFH, 10.11.1982 - I R 142/79

    Treu und Glauben - Unterbilanz - Verteilungsfähiger Reingewinn - GmbH - Änderung

  • BFH, 19.09.1996 - X B 226/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 17.09.1992 - IV R 49/91

    Anforderungen für die Annahme einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 05.06.1985 - I S 2/85
  • BFH, 11.11.1970 - I R 101/69

    Tatsächliche Verhältnisse - Wirtschaftlich einheitliches Unternehmen -

  • BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90

    Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer

  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

  • BFH, 26.01.1989 - IV R 151/86

    Personelle Verfelchtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung trotz

  • BFH, 19.07.1990 - IV R 135/89

    Einordnung der Tätigkeit eines selbständigen EDV-Beraters, der

  • BFH, 12.09.1991 - IV R 8/90

    Grundstück mit Betriebshalle (Fabrikationsgrundstück) als wesentliche

  • BFH, 17.07.1991 - I R 98/88

    Einheitswerte des Besitz- und Betriebsunternehmers sind zur Prüfung der

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 342/82

    Betriebsaufspaltung - Sachliche Verflechtung - Wesentliche Betriebsgrundlage -

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

  • BFH, 24.10.2001 - X R 118/98

    Betriebsaufspaltung; wesentliche Betriebsgrundlage eines Reisebüros

    Wegen weiterer Einzelheiten der Urteilsbegründung wird auf die Veröffentlichung in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 330 verwiesen.
  • FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98

    Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit

    Aber auch da ist es für die Anwendung der Tarifermäßigung schädlich, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehalten werden (vgl. FG Nürnberg-Urteil vom 12.11.1997 V 227/96, EFG 1999, 330).
  • FG Düsseldorf, 04.07.2001 - 13 K 5701/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Büroräumen

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  • FG Rheinland-Pfalz, 23.01.2001 - 2 K 1648/99

    Eingeschränkter Abzug von Werbungskosten für häusliches Arbeitszimmer eines

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Rechtsprechung
   FG Thüringen, 22.01.1997 - I 227/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21838
FG Thüringen, 22.01.1997 - I 227/96 (https://dejure.org/1997,21838)
FG Thüringen, Entscheidung vom 22.01.1997 - I 227/96 (https://dejure.org/1997,21838)
FG Thüringen, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - I 227/96 (https://dejure.org/1997,21838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Klagen ohne Abschluss des Vorverfahrens; Voraussetzungen der Untätigkeitsklage; Anforderungen an die Annahme der Einlegung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs; Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsbehelfs für eine Gesellschaft mit beschränkter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.07.1985 - I R 214/82

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung - Prozeßvoraussetzungen -

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Rechtsprechung
   RG, 17.02.1896 - 227/96   

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https://dejure.org/1896,393
RG, 17.02.1896 - 227/96 (https://dejure.org/1896,393)
RG, Entscheidung vom 17.02.1896 - 227/96 (https://dejure.org/1896,393)
RG, Entscheidung vom 17. Februar 1896 - 227/96 (https://dejure.org/1896,393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Steht der der strafbaren Veranstaltung eines Nachdruckes oder einer Nachbildung Beschuldigte mit demjenigen, welcher der gewerbsmäßigen Verbreitung unbefugt hergestellter Nachdrucks-, bezw. Nachbildungsexemplare beschuldigt wird, zu einander in einem derartigen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 175
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