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   VGH Bayern, 05.06.2002 - 23 B 02.344   

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VGH Bayern, 05.06.2002 - 23 B 02.344 (https://dejure.org/2002,66174)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.06.2002 - 23 B 02.344 (https://dejure.org/2002,66174)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 23 B 02.344 (https://dejure.org/2002,66174)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.81

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungsanlage bei Neubau einer

    Zur Klärung der Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner bestimmungsgemäßen Nutzung einen Bedarf nach einem Anschluss an die Wasserversorgung auslöst, ist auf objektive Gesichtspunkte und auf eine typisierende Betrachtung abzustellen (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 31).

    Den Boden derart zu wässern, dass auch die unteren Schichten aufgeweicht würden, ist nicht erforderlich und wird ein Hallenbetreiber nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen unterlassen (vgl. BayVGH, U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 28).

    Ein Entwässerungsbedarf ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (ebenfalls U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 30 f.) zum anderen auch nicht wegen der sich in der Halle aufhaltenden Menschen zu bejahen.

    Vor diesem Hintergrund lässt sich nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 30) ein Entwässerungsbedarf nicht über eine Anwendung der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV) begründen - welche unter anderem für Gebäude, in denen ständig Personen arbeiten, Waschräume oder zumindest Waschgelegenheiten sowie Toiletten fordert -, weil deren Geltungsbereich gemäß § 1 ArbstättV auf Arbeitsstätten im Rahmen eines Gewerbebetriebes beschränkt ist (hier auch BayVGH, B. v. 6.11.2009 - 20 CS 09.2382 - juris Rn. 18).

    Aus der bestimmungsgemäßen Nutzung der von der Klägerin errichteten Reit- und Bewegungshalle, die sich nach der erteilten Baugenehmigung, der Art der Bauausführung und der Gebäudeeinrichtung beurteilt, folgt kein Entwässerungsbedarf (vgl. BayVGH, U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 31; B. v. 6.11.2009 - 20 CS 09.2382 - juris Rn. 19).

    Bei dieser jeweils kurzfristigen Aufenthaltsdauer in der Halle kann mit der Rechtsprechung (vgl. wiederum BayVGH, U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 32) nicht davon ausgegangen werden, dass die Reiter die Toilette aufsuchen müssten.

    Denn ausschlaggebend für einen derartigen Betrieb, der einen Entwässerungsbedarf auslösen würde, wäre beispielsweise ein organisierter Reitbetrieb, die Einbindung in einen Reitverein oder das Betreiben von Reitsport (vgl. BayVGH, U. v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 23 B 03.2416

    Klage gegen einen Herstellungsbeitragsbescheid; Klage gegen eine

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  • VGH Bayern, 07.09.2004 - 23 B 04.949

    Kein Bedarf für Wasseranschluss bei Lagerhalle

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist diese Frage nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH vom 12.9.2001 GK 2002 Nr. 25; vom 5.6.2002 Az. 23 B 02.344; vom 11.11.2002 Az. 23 ZB 02.1417; vom 21.10.2003 GK 2004 Nr. 107; vgl. auch BayVerfGH vom 30.9.2002 Az. Vf 81-VI-01).
  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 BV 03.940

    Berechnung des Beitrags nach der zulässigen Geschossfläche; Heranziehung einer

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  • VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205

    Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung;

    Ob die genehmigte Nutzung einen Anschlussbedarf auslöst, ist nach ständiger Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkte typisierend zu beurteilen (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.6.2002 - 23 B 02.344; Beschluss vom 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 und Urteil vom 7.9.2004 - 23 B 04.949; VG Regensburg, Urteil vom 25.10.2007 - RO 13 K 07.1181; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof vom 3.9.2002 - Vf 81-IV-01).
  • VG München, 01.06.2017 - M 10 K 16.3834

    Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgung

    Zur Klärung der Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner bestimmungsgemäßen Nutzung einen Bedarf nach einem Anschluss an die Wasserversorgung auslöst, ist auf objektive Gesichtspunkte und auf eine typisierende Betrachtung abzustellen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 5.6.2002 - 23 B 02.344, juris, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 20 CS 09.2382

    Herstellungsbeitrag für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung -

    Dieser Bedarf kann nicht allein davon abhängen, ob bei dem sich in einem Gebäude aufhaltenden Personen die Arbeitsstättenverordnung konkret anzuwenden ist, weil es für die Abgabepflichtigen eines Gebäudes nicht auf die augenblickliche konkrete Nutzung ankommt, sondern auf die nach objektiven Gesichtspunkten sich ergebende (vgl. BayVGH vom 11.9.2001 GK 2002 Nr. 25; vom 5.6.2002 Az. 23 B 02.344).
  • VGH Bayern, 20.09.2004 - 23 ZB 04.2099

    Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem

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  • VG Bayreuth, 05.08.2022 - B 4 K 20.739

    Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags, angemessener Umgriff zur Bebauung eines

    Zur Klärung der Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner bestimmungsgemäßen Nutzung einen Bedarf nach einem Anschluss an die Wasserversorgung auslöst, ist auf objektive Gesichtspunkte und auf eine typisierende Betrachtung abzustellen (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 31).
  • VG München, 14.07.2016 - M 10 K 16.80

    Herstellungsbeitrag für öffentliche Wasserversorgung nach Vergrößerung der

    Zur Klärung der Frage, ob ein Gebäude nach der Art seiner bestimmungsgemäßen Nutzung einen Bedarf nach einem Anschluss an die Wasserversorgung auslöst, ist auf objektive Gesichtspunkte und auf eine typisierende Betrachtung abzustellen (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 5.6.2002 - 23 B 02.344 - juris Rn. 31).
  • VG München, 24.09.2015 - M 10 K 14.2079

    Nacherhebung von Herstellungsbeiträgen für Wasserversorgungsanlage -

  • VG München, 17.02.2011 - M 10 K 10.1390

    Wasserversorgung; Herstellungsbeitrag; Anschlussbedarf einer Reithalle; Umgriff;

  • VG Bayreuth, 05.08.2022 - B 4 K 20.785

    Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags, angemessener Umgriff zur Bebauung eines

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