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   VGH Bayern, 19.08.2004 - 23 B 04.200   

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https://dejure.org/2004,30785
VGH Bayern, 19.08.2004 - 23 B 04.200 (https://dejure.org/2004,30785)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.08.2004 - 23 B 04.200 (https://dejure.org/2004,30785)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. August 2004 - 23 B 04.200 (https://dejure.org/2004,30785)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Beiträgen durch die Gemeinde auf Grund des Investitionsaufwands; Inanspruchnahme einer öffentlich betriebenen Entwässerungsanlage durch die Grundstückseigentümer; Zahlung von Verbesserungsbeiträgen auf Grund von Erneuerungsmaßnahmen an bereits vorhandenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295

    Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als

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  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450

    Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige

    Unter Verbesserung im Sinne dieser Vorschrift ist jede Maßnahme zu verstehen, die zur Hebung der Qualität und Leistungsfähigkeit, insbesondere zur Erhöhung der Wirkungskraft einer schon vorhandenen Einrichtung vorgenommen wird, wozu auch Erneuerungsmaßnahmen an bereits vorhandenen Anlagen gehören, die sich nach der Verkehrsauffassung positiv auf die Gesamtanlage auswirken (BayVGH, Urteile vom 19.5.2010 - 20 N 09.3077, GK 2010/19; vom 11.3.2010 - 20 B 09.1890, GK 2010/12; vom 19.8.2004 - 23 B 04.200; vom 27.2.2003 - 23 B 02.1032, BayVBl 2003, 373 = GK 2003 Nr. 143 und vom 27.1.2000 - 23 N 99.1741, BayVBl 2000, 405 = GK 2001/54; Ecker, a.a.O., RdNr. 4.1.3.3).

    Die Entscheidung darüber, ob und gegebenenfalls welche Verbesserungsmaßnahmen im Einzelnen durchgeführt werden sollen, liegt grundsätzlich im weiten Ermessens des Einrichtungsträgers, das nur in engen Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung unterliegt (BayVGH, Beschluss vom 26.1.2010 - 20 ZB 09.3046; Beschluss vom 14.1.2004 - 23 ZB 03.3115; Urteil vom 19.8.2004, a.a.O.; Ecker, a.a.O., RdNr. 4.2.2.2.1).

    Jede innerhalb dieses Rahmens bleibende Entscheidung des Ortsgesetzgebers ist der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BayVGH, Beschluss vom 26.1.2010 - 20 ZB 09.3046; Beschluss vom 14.1.2004 - 23 ZB 03.3115; Urteil vom 19.8.2004, a.a.O.; Ecker, a.a.O., RdNr. 4.2.2.2.1).

  • VGH Bayern, 24.09.2004 - 23 B 04.893

    Entscheidung über Kosten des Verfahrens nach billigem Ermessen; Berücksichtigung

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