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   VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 B 07.1724   

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VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 B 07.1724 (https://dejure.org/2007,52162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.11.2007 - 23 B 07.1724 (https://dejure.org/2007,52162)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. November 2007 - 23 B 07.1724 (https://dejure.org/2007,52162)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 B 07.1721

    Abfallbeseitigungsrecht: Grenzüberschreitende Verbringung von Tiermehl //

    Selbst Lieferungen in der Zeit vom 22. Dezember bis 29. Dezember 2000 aus der Tierkörperbeseitigungsanstalt *********, wie zuletzt behauptet (vgl. Anlagen K 51 a, Bl 392 ff. der VGH-Akte 23 B 07.1724), würden nichts über den Zeitpunkt der Herstellung des Tiermehls aussagen.

    Alle Umstände des Einzelfalles sprachen im Sommer 2003 aus der Sicht der entscheidenden Behörde des Beklagten jedenfalls dafür, dass das auf der ****** befindliche Tiermehl auch spezifiziertes Risikomaterial enthielt, weil es zum großen Teil aus der Tierkörperbeseitigungsanstalt Plattling stammte und dort noch im Jahre 2000 hergestellt worden war (was die ostbayerische Fleischmehlerzeugung GmbH mit Schreiben vom 17.1.2001 bestätigte, vgl. Anlage K 51 c, Bl 402 der VGH-Akte 23 B 07.1724).

    Die veterinäramtlichen Bescheinigungen (vgl. Schreiben vom 17.1.2001 mit Bestätigungen vom 22. und 24.7.2002, Bl 402 der VGH-Akte 23 B 07.1724) stehen dem nicht entgegen, wenn sie bestätigten, dass dieses Tiermehl frei von SRM gewesen sei.

    Gericht: VGH Aktenzeichen: 23 B 07.1724 Sachgebietsschlüssel: 1022.

    23 B 07.1724 Großes Verkündet am 22. November 2007 RN 7 K 03.1285 Staatswappen Schwarz als stellvertretende Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

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