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   VGH Bayern, 22.09.1998 - 23 B 97.2120   

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VGH Bayern, 22.09.1998 - 23 B 97.2120 (https://dejure.org/1998,15173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.09.1998 - 23 B 97.2120 (https://dejure.org/1998,15173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. September 1998 - 23 B 97.2120 (https://dejure.org/1998,15173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)

    Waschen mit Regenwasser

  • fabry.eu

    Wäsche waschen mit Niederschlagswasser ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.11.1981 - 2 BvR 671/81

    AVBWasserV verstößt nicht gegen Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus VGH Bayern, 22.09.1998 - 23 B 97.2120
    Es bleibt dem Träger der Einrichtung ausreichend Spielraum für Abweichungen, die durch die öffentlich-rechtliche Natur des Versorgungsverhältnisses geboten sind (vgl. BVerfG v. 2.11.1981 NVwZ 1982, 306 ).
  • BVerwG, 25.10.2010 - 8 C 41.09

    Anschluss- und Benutzungszwang; Benutzungspflicht; Eigenversorgungsanlage;

    Der Verwaltungsgerichtshof habe dies in seinem Urteil vom 22. September 1998 nach Heranziehung und Auswertung der dazu vorliegenden Informationsquellen ausführlich dargelegt.

    Darüber hinaus werde ein Verfahrensfehler gerügt, weil sich das Berufungsgericht zur Frage einer Gesundheitsgefährdung lediglich mit dem Urteil vom 22. September 1998 und den dort zitierten Erkenntnisquellen zufrieden gegeben und nicht weiter aufgeklärt habe, obwohl sich eine solche Aufklärung aufgedrängt hätte.

    Die Rüge, das Berufungsgericht habe sich mit den im Urteil vom 22. September 1998 zitierten Erkenntnisquellen zufrieden gegeben und nicht weiter aufgeklärt, obwohl sich eine solche Aufklärung aufgedrängt hätte, genügt diesen Anforderungen nicht.

  • VG Dresden, 24.02.2000 - 7 K 1668/97

    Anspruch auf Teilbefreiung vom Anschlusszwang und Benutzungszwang ;

    Selbst für das Wäschewaschen wird eine Nutzung von Regenwasser zwischenzeitlich zugelassen, da hierfür - wie auch für die Toilettenspülung - grundsätzlich kein Wasser benötigt wird, welches Trinkwasserqualität i.S.d. Trinkwasserverordnung besitzt (vgl. BayVGH, U. v. 22.09.1998 - 23 B 97.2120 -, VwRR By 1999, 43).

    Das Landesuntersuchungsamt für das Gesundheitswesen Südbayern hat sich zudem auch zur Frage der Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen positiv geäußert (vgl. BayVGH, U. v. 22.09.1998 - 23 B 97.2120 -, VwRR By 1999, 43).

    Die ermittelten Werte liegen jedoch in aller Regel in einem Bereich, der für Badegewässer als akzeptabel erachtet wird (vgl. dazu auch BayVGH, U. v. 22.09.1998 - 23 B 97.2120 -, VwRR By 1999, 43).

  • VGH Bayern, 08.07.2009 - 4 BV 08.1220

    Befreiung vom Benutzungszwang bei Waschmaschinenbetrieb mit Regenwasser

    Durch die Verschärfung der Trinkwasserverordnung aufgrund der Änderung vom 21. Mai 2001 sei die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1998 (Urteil vom 22.9.1998 Az. 23 B 97.2120) überholt, wonach Wasser für den Betrieb einer Waschmaschine keine Trinkwasserqualität haben müsse.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 22. September 1998 (Az. 23 B 97.2120 in juris) nach Heranziehung und Auswertung der dazu vorliegenden Informationsquellen ausführlich dargelegt.

  • VGH Bayern, 02.09.2009 - 4 B 08.1586

    Betrieb einer Waschmaschine mit Regenwasser

    Der Verwaltungsgerichtshof hat dies in seinem Urteil vom 22. September 1998 (Az. 23 B 97.2120 in juris) nach Heranziehung und Auswertung der dazu vorliegenden Informationsquellen ausführlich dargelegt.
  • VG Würzburg, 27.02.2008 - W 2 K 07.910

    Anschluss- und Benutzungszwang; Beschränkung der Benutzungspflicht;

    Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 22. September 1998 (Az.: 23 B 97.2120 [juris]), der auf der Grundlage von entsprechenden Gutachten zu der Auffassung gelangt ist, dass für das Wäschewaschen grundsätzlich nicht Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist.
  • VG Weimar, 13.07.2005 - 6 K 938/02

    ; Anschlusszwang; Befreiung; Benutzungszwang; DIN EN 1717; DIN 1988 Teil 4; DIN

    Eine Gefahr für die Volksgesundheit sieht die Kammer im Anschluss an die Ausführungen des Bay. VGH in seinem Urteil vom 22.09.1998 (- 23 B 97.2120 -, J URIS, Rdnr. 28 ff.) im Wäschewaschen durch Regenwasser indessen nicht.
  • VG Regensburg, 16.04.2008 - RN 3 K 07.02044

    TrinkwV 2001 als eine der Beschränkung der Benutzungspflicht entgegenstehende

    Nach Ansicht der Kammer hat sich die bisherige Rechtsprechung des BayVGH (vgl. Urteil vom 22. September 1998, Az. 23 B 97.2120), wonach für den Betrieb einer Waschmaschine zum Wäschewaschen Trinkwasserqualität nicht bzw. nur eingeschränkt für erforderlich gehalten wurde, durch die Verschärfung der TrinkwV vom 21. Mai 2001 überholt.
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   VGH Bayern, 07.04.2000 - 23 B 97.2120   

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https://dejure.org/2000,52766
VGH Bayern, 07.04.2000 - 23 B 97.2120 (https://dejure.org/2000,52766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2000 - 23 B 97.2120 (https://dejure.org/2000,52766)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2000 - 23 B 97.2120 (https://dejure.org/2000,52766)
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