Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 |
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als Herstellungsbeitragsbescheid
Wird zitiert von ... (19)
- VG Würzburg, 09.05.2012 - W 2 K 11.1038
Beitragsmaßstab Grundstücksfläche und Geschoßfläche der vorhandenen Gebäude
Die Entstehung von Herstellungsbeiträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG setzt wiederum, neben dem Erschlossensein des herangezogenen Grundstücks durch eine insgesamt betriebsfertige Einrichtung, zwingend das Vorhandensein einer gültigen Abgabesatzung voraus (BayVGH v. 16.03.2005 Az. 23 BV 04.2295 ; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Nrn. 4.1.3.9, 4.2.3.2 und 4.2.4).Dies ist nicht zu beanstanden, denn dieser kombinierte Beitragsmaßstab ist nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts wie auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. v. 16.03.2005 Az. 23 BV 04.2295 ) zur sachgerechten Abgeltung des aus der Anschlussmöglichkeit erwachsenden Vorteils geeignet.
Allerdings ist es hierbei grundsätzlich erforderlich, dass im Rahmen einer Globalkalkulation alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung der Anlage (hier der Verbesserungsmaßnahme Neubau der Kläranlage) unterschiedslos auf alle Beitragsgrößen (hier also die Grundstücksflächen und die vorhandenen Geschossflächen) im gesamten Einrichtungsgebiet umzulegen sind, soweit diese Grundstücke bereits angeschlossen oder zumindest beitragspflichtig sind (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).
Befindet sich im Einrichtungsgebiet ein solcher Abwasserlieferant, der an Reinigungskapazitäten unverhältnismäßig mehr als die übrigen Anschließer benötigt, ist sicherzustellen, dass dieser abwasserintensive Betrieb mit einem Anteil am Herstellungsaufwand entsprechend seinem Vorteil erfasst wird (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).
Denn auf der Grundlage der o.g. Rechtsprechung (BayVGH v. 22.10.1998 Az. 23 B 964172 ; vom 16.03.2005 a.a.O.) ist sicherzustellen, dass dieser abwasserintensive Betrieb mit einem Anteil am Herstellungsaufwand entsprechend seinem Vorteil erfasst wird.
Hierfür hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verschiedene Vorgehensweisen als möglich angesehen, so z.B. auch eine besondere Vereinbarung mit dem Eigentümer des abwasserintensiven Grundstücks (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).
Ob und in welchem Umfang es der Beklagten gelingen wird, den auf die Rastanlage entfallenden Aufwandsanteil über eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS zu realisieren, bleibt für die Gültigkeit der Satzung ohne Einfluss (BayVGH v. 16.03.2005 a.a.O.).
Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 16.03.2005 a.a.O) kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem Vorgehen der Beklagten um eine abschnittsweise Abrechnung handelt.
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Aufgetretene Fehler im Rechenwerk oder in den Prognoseansätzen einer Globalberechnung, die sich auf den Beitragssatz im Ergebnis nicht erheblich auswirken, können daher ebenso wie eine zuvor fehlende Kalkulation auch ohne ausdrückliche Billigung des Satzungsgebers durch eine von der Verwaltung nachgeschobene oder nachträglich korrigierte Neuberechnung behoben werden (hierzu bereits die entsprechenden Ausführungen des Senats zur Ergebniskontrolle im Gebührenrecht…, Urteil vom 12.12.2001 - 4 N 595/94 - a. a. O.; ebenso BayVGH, Urteil vom 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl. 2006, 109; HessVGH, Urteil vom 27.05.1987 - 5 UE 245/85 - ESVGH 37, 241; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 30.10.1997 - 12 A 11984/96 - KStZ 1998, 71; OVG NW , Urteil vom 07.09.1993 - 2 A 169/91 - StuGR 1994, 57). - VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450
Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige …
Ein Verbesserungsbeitrag stellt die Differenz zwischen dem von Altanschließern geforderten Beitrag für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Wasserversorgungs- oder Entwässerungsanlage und dem von Neuanschließern zu fordernden Herstellungsbeitrag für eine bereits hergestellte, mittlerweile verbesserte Anlage dar (BayVGH, Urteil vom 16.11.2006 - 23 BV 06.2403; Urteil vom 16.3.2005 - 23 BV 04.2295; Beschluss vom 9.10.2001 - 23 CS 01.985).An dieser Rechtsprechung und die in diesem Zusammenhang gemachten Aussagen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich festgehalten (Urteil vom 15.5.2001 - 23 B 00.1904, GK 2002/64; Urteil vom 16.3.2005 - 23 BV 04.2295, BayVBl 2006, 108.).
- VG Augsburg, 16.06.2009 - Au 1 K 08.1792
Rechtswidrigkeit eines Vorausleistungsbescheids für den Verbesserungsbeitrag …
Zwar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof anerkannt, dass ein Beitragsbescheid, der zu Unrecht auf eine unwirksame Verbesserungsbeitragssatzung gestützt ist, als Herstellungsbeitragsbescheid aufrecht erhalten werden kann (BayVGH vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295, RdNrn. 33 ff.).Anders als in der genannten Entscheidung hat die Beklagte vorliegend allerdings den Satzungen vom 5. Juni 2009 keine Rückwirkung beigemessen (vgl. BayVGH vom 16.3.2005 a.a.O., RdNr. 40).
- VG Ansbach, 14.12.2010 - AN 1 K 08.02095
Vorausleistung Verbesserungsbeitrag; Artzuschlag für …
Da der Beitrag den abstrakten, grundstücksbezogenen Vorteil abgelten solle, sei der Artzuschlag auf die objektiv zulässige Nutzbarkeit von Grundstücken zu beziehen (vgl. BayVGH Urteile vom 16.3.2005, 23 BV 04.2295; vom 15.5.2001, 23 B 00, 1904 und vom 22.10.1998, 23 B 96.4172).Insbesondere weist die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf, da die Voraussetzungen der Erhebung eines Beitragszuschlags für "Starkverschmutzer" in ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt sind (vgl. Urteile vom 8.12.1997, 23 B 95.17;… 22.10.1998, 15.5.2001 jeweils a.a.O und vom 16.3.2005, 23 BV 04.2295) und die Kammer diesen Entscheidungen gefolgt ist.
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
Der Abgabeberechtigte hat jedoch die bisherigen Zahlungen als Vorleistungen in der tatsächlich erbrachten Höhe anzurechnen (st.Rspr., vgl. BayVGH vom 6.3.2005 Az. 23 BV 04.2295; vom 20.12.2004 Az 23 CS 04.3051; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09
Geschossflächenmaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Erhebung eines …
Die Belastung sämtlicher Grundstückseigentümer mit den Mehrdimensionierungskosten könne bei derartigen Gegebenheiten einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz bedeuten (…so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15. November 1990 - 2 S 3022/89 - ; vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 16. März 2005 - 23 BV 04.2295 -, jeweils zit. nach [...];… Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 667i). - VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2108
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
Bei erstmals gültigem Satzungsrecht sind alle Grundstückseigentümer, gleich ob sie nach früheren, aber ungültigen Regelungen in Anspruch genommen worden sind oder nicht, nach dem neuen Satzungsrecht zu Beitragsleistungen heranzuziehen und die bisherigen Zahlungen als Vorleistungen in der tatsächlich erbrachten Höhe anzurechnen (st.Rspr., vgl. BayVGH vom 6.3.2005 Az. 23 BV 04.2295; vom 20.12.2004 Az. 23 CS 04.3051; vom 15.5.2003 BayVBl 2004, 144). - VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11
Geeignetheitsbestätigung
Das zeigt sich auch darin, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich zu kontrollieren haben, ob das materielle Recht die getroffene Regelung trägt oder nicht, wozu auch die Prüfung gehört, ob die angegriffene Regelung kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. nur BVerwG, U. v. 31.03.2010 - 8 C 12.09 -, GewArch 2010, 302, 303; U. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185, 188; Bayer. VGH, U. v. 16.03.2005 - 23 BV 04.2295 -, BayVBl. 2006, 108, 110;… Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., Rdnr. 47 zu § 45;… Maurer, Allg. VerwR 18. Aufl. 2011, § 10 Rdnr. 40). - VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2858
Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats reichen punktuelle Änderungen einzelner Regelungen eines (insgesamt nichtigen) Beitragsteiles nicht aus; vielmehr wäre ein vollständiger Neuerlass des Beitragsteiles der Satzung erforderlich gewesen (vgl. BayVGH vom 15.5.2007 Az. 23 B 06.2127; vom 16.3.2005 Az. 23 BV 04.2295 = BayVBl 2006, 109 = GK 2005 Nr. 188). - OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09
Bei Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 1 KAG LSA ist vorrangig den …
- VG Ansbach, 25.03.2008 - AN 1 K 07.00626
Nichtigkeit einer Beitragssatzung wegen unzulässiger Kostenüberdeckung
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 4 ZB 12.84
Rückwirkendes Inkrafttreten; echte und unechte Rückwirkung; Jahresaufwandsteuer; …
- VG Regensburg, 20.02.2008 - RN 3 K 07.00735
Dauer und Repräsentativität als Voraussetzungen einer …
- VG Ansbach, 06.05.2008 - AN 1 K 07.01502
Entwässerung/Herstellungsbeitrag; erstmals gültiges Satzungsrecht hinsichtlich …
- VG München, 19.03.2009 - M 10 K 08.1509
BGB-Gesellschaft als Beitragspflichtige für Fremdenverkehrsbeitrag; Dauercamper; …
- VG Ansbach, 07.05.2009 - AN 1 S 09.00589
Nacherhebung bei Geschossflächenmehrung, Zulassung eines Carports in den …
- VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646
Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als …
- VG München, 08.05.2008 - M 10 K 07.6098
Geschossflächenbeitrag; Luftraum
