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   VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3248   

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https://dejure.org/2007,29713
VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3248 (https://dejure.org/2007,29713)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2007 - 23 BV 06.3248 (https://dejure.org/2007,29713)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2007 - 23 BV 06.3248 (https://dejure.org/2007,29713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergabe einer Umsatzsteuer für behördliche Tätigkeiten; Behördliche Kosten als Beiträge und Auslagen im Sinne des § 10 Verwaltungskostengesetz (VwKostG)

  • Judicialis

    ElektroG § 22 Abs. 2; ; ElektroGKostV vom 6. Juli 2005; ; Erste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 19. Dezember 2006; ; VwKostG § 10 Abs. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltschutz einschließlich Emissionshandel: Gebührenbescheide nach ElektroKostV vom 6. Juli 2005; Keine Weitergabe der Umsatzsteuer auf die Gebührenschuld; als "Auslage" i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 VwKostG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1996 - 9 A 672/94

    Bauaufsichtsbehörde; Personalmangel; Prüfingenieur ; Prüfung und Überwachung der

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3248
    Anders gelagerte Fälle betrafen die von der Beklagten bzw. vom Verwaltungsgericht Köln erwähnten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. März 1996 NVwZ-RR 1997, 734 zu § 10 Abs. 1 Satz 1 NWGebG und des 19. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. April 2000 Az. 19 N 98.3739 zu den §§ 7 und 11 GebOVerm.
  • VGH Bayern, 12.04.2000 - 19 N 98.3739
    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2007 - 23 BV 06.3248
    Anders gelagerte Fälle betrafen die von der Beklagten bzw. vom Verwaltungsgericht Köln erwähnten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen vom 4. März 1996 NVwZ-RR 1997, 734 zu § 10 Abs. 1 Satz 1 NWGebG und des 19. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. April 2000 Az. 19 N 98.3739 zu den §§ 7 und 11 GebOVerm.
  • VG Ansbach, 15.05.2020 - AN 4 K 19.00453

    Kosten für eine Leitungsauskunft

    Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für das bis 2013 geltende Verwaltungskostengesetz des Bundes (VwKostG) vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) ausdrücklich festgestellt (U.v. 22.3.2007 - 23 BV 06.3248 - BeckRS 2007, 29503 Rn. 18).
  • VG Ansbach, 07.10.2015 - AN 11 K 14.01842

    Mehrwertsteuer bei Gebührenbescheid eines Beliehenen (Stiftung ear)

    Diese Rechtsprechung basierte im Wesentlichen auf dem Grundsatz, dass im Kostenrecht des Bundes der Grundsatz besteht, dass die Mehrwertsteuer für behördliche Tätigkeiten nur dann an den Kostenschuldner weitergegeben werden kann, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist (so ausdrücklich BayVGH in dem auf die Berufung der Beklagten zu dem genannten Urteil des VG Ansbach ergangenen Urteil vom 22.3.2007, 23 BV 06.3248, juris, Rn. 18).
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