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   VGH Bayern, 24.08.2006 - 23 C 06.1986   

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VGH Bayern, 24.08.2006 - 23 C 06.1986 (https://dejure.org/2006,61615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2006 - 23 C 06.1986 (https://dejure.org/2006,61615)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 (https://dejure.org/2006,61615)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 45.15

    Rechtsweg; Rechtswegbeschwerde; Streitgegenstand; Rechtsfolge; Lebenssachverhalt;

    Ist das Entsorgungsgeschäft der Beklagten mithin privatrechtlicher Natur, trifft dies auch auf die Ausführung der Entsorgungsaufgaben der Beklagten durch die Klägerin zu (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 - juris Rn. 4; LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 - juris).
  • LG Köln, 26.04.2021 - 20 O 493/17
    Dementsprechend ist die Klägerin im Rahmen ihrer Geschäftsführung auch nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden (LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 -, Rn. 15, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Rn. 4).
  • BVerwG, 07.03.2016 - 7 B 46.15

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für den Anspruch auf Aufwendungsersatz aus

    Ist das Entsorgungsgeschäft der Beklagten mithin privatrechtlicher Natur, trifft dies auch auf die Ausführung der Entsorgungsaufgaben der Beklagten durch die Klägerin zu (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 - juris Rn. 4; LG Köln, Urteil vom 20. April 2012 - 7 O 146/11 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2105/12

    Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs im Rechtsmittelverfahren;

    Ob der Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wäre er isoliert für sich Gegenstand des Verfahrens, dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre mit der Folge, dass es sich insoweit deshalb um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handeln würde, vgl. (verneinend) hierzu Bay.VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, juris, kann dahingestellt bleiben.
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 1221/10

    Kostentragungspflicht für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine isolierte Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.
  • VG Köln, 02.08.2012 - 13 K 3234/11

    Ableitung eines Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf

    Dabei kann dahinstehen, ob für eine isolierte Geltendmachung von Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüchen der ordentliche Rechtsweg gegeben wäre, so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, Juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 23 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2015 - 20 A 2106/12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs i.R.e. Zahlungsanspruchs aus Geschäftsführung

    Ob der Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag, wäre er isoliert für sich Gegenstand des Verfahrens, dem öffentlichen Recht zuzuordnen wäre mit der Folge, dass es sich insoweit deshalb um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit im Sinne von § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO handeln würde, vgl. (verneinend) hierzu Bay.VGH, Beschluss vom 24. August 2006 - 23 C 06.1986 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 12. Juni 2007 - 24 U 4/06 -, juris, kann dahingestellt bleiben.
  • LG Köln, 20.04.2012 - 7 O 146/11

    Anspruch eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf Aufwendungsersatz

    Die Klägerin ist nicht im öffentlich-rechtlichen Pflichtenkreis der Beklagten tätig geworden, so dass es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine privatrechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag handelt (so auch BayVGH, Beschluss vom 24.08.2006 - 23 C 06.1986 -, Juris, Rn. 4; OLG Köln, Urteil vom 12.06.2007 - 24 U 4/06 -, Juris, Rn. 22).
  • VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 16 E 19.02205

    Rechtsweg bei Streit um Anlassbeurteilung im Rahmen von angestrebter Verbeamtung

    Die Natur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses bemisst sich nach dem erkennbaren Ziel der Klage bzw. hier des Antrags nach § 123 VwGO und den vorgetragenen Behauptungen tatsächlicher Art. Dabei ist maßgeblich allein die wirkliche Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch den Antragsteller selbst (vgl. BayVGH, B. v. 18.7.2002, Az. 23 C 02.462 und B. v. 24.8.2006, Az. 23 C 06.1986, beide Juris; Eyermann, VwGO, 13. Aufl., zu § 40, RdNr. 31 ff.).
  • VG München, 22.07.2015 - M 10 K 15.2200

    Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Klage auf Kaufpreiszahlung

    Die Natur des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses bemisst sich nach dem erkennbaren Ziel der Klage und den vorgetragenen Behauptungen tatsächlicher Art. Dabei ist maßgeblich allein die wirkliche Natur des behaupteten Rechtsverhältnisses, nicht die rechtliche Qualifizierung des geltend gemachten Anspruchs durch den Kläger selbst (vgl. BayVGH, B.v. 18.7.2002 - 23 C 02.462 - juris; B. v. 24.8.2006 - 23 C 06.1986 - juris; Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 40 Rn. 31 ff.).
  • VG München, 08.04.2011 - M 2 K 10.5729

    Rechtswegverweisung

  • VG München, 29.02.2016 - M 10 K 15.4335

    Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht wegen Unzulässigkeit des

  • VG München, 21.06.2016 - M 10 K 16.1996

    Fehlende Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Untätigkeitsklage wegen

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