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   AG Düsseldorf, 10.06.2015 - 23 C 17/15   

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https://dejure.org/2015,28748
AG Düsseldorf, 10.06.2015 - 23 C 17/15 (https://dejure.org/2015,28748)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.06.2015 - 23 C 17/15 (https://dejure.org/2015,28748)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 23 C 17/15 (https://dejure.org/2015,28748)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Deckungsschutz für eine geführte Beschlussanfechtungsklage i.R.e. Rechtsschutzversicherung; Auslegung der Ausschlussklausel bzgl. Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung des Gebäudes

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss der Baurisikoklausel unter Wohnungseigentümern?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Leistungsausschluss in der Rechtsschutzversicherung für eine Beschlussanfechtungsklage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Leistungsausschluss in der Rechtsschutzversicherung für eine Beschlussanfechtungsklage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss der Baurisikoklausel unter Wohnungseigentümern? (IMR 2016, 1036)

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 809
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 170/03

    Umfang der Baufinanzierungsklausel in der Rechtschutzversicherung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.06.2015 - 23 C 17/15
    In einer Entscheidung zu den ARB-94, die einen ursächlichen Zusammenhang verlangen, hat es der BGH offen gelassen, ob für die jeweiligen Risikoausschlüsse unter aa bis cc separat weiterhin ein Bezug zu dem spezifischen Baurisiko zu verlangen ist (NJW-RR 2005, 257 zitiert nach juris).
  • LG München I, 29.03.2007 - 30 S 19856/06

    Anwendungsbereich der Bauklausel

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.06.2015 - 23 C 17/15
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass Ausschlussklauseln im Rahmen der Auslegung grundsätzlich nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Zweck erfordert (vgl. LG München I, Urteil vom 29.03.2007 - 30 S 19856/06 zitiert nach beck-online mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.06.2015 - 23 C 17/15
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass sein Versicherungsschutz Lücken hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH NJW-RR 2003, 672 m.w.Nachw., zitiert nach juris).
  • BGH, 10.11.1993 - IV ZR 87/93

    Umfang der Baurisiko-Klausel

    Auszug aus AG Düsseldorf, 10.06.2015 - 23 C 17/15
    Wegen der besonders kostenträchtigen, im Kostenrisiko kaum überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Auseinandersetzungen um Baumaßnahmen aller Art und den sie begleitenden Vorgängen, aber auch weil Bauprozesse nur für einen kleinen Teil der Versicherungsnehmer in Betracht kommen (BGH VersR 94, 44), wurde im Interesse kostengünstiger Beiträge das Baurisiko in den ARB Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • LG Karlsruhe, 20.07.2023 - 11 S 82/22

    Rechtsschutzbedürfnis von Anfechtungsklage gegen undurchführbaren WEG-Beschluss

    Wenn trotzdem (wie es häufig vorkommt) beschlossen wird, dass dem betreffende Miteigentümer die Entfernung der baulichen Veränderung aufgegeben wird, ist der Beschluss u.U. so zu verstehen, dass er nicht konstitutiv die Rückbauverpflichtung begründen will (dann wäre er nichtig), sondern dass er (potentiell wirksam) eine Aufforderung zum Rückbau ausspricht und die gemeinschaftliche Rechtsverfolgung vorbereitet (vgl. LG Stuttgart Urt. v. 17.6.2015 - 10 S 79/14, ZMR 2015, 809; AG Jever Urt. v. 10.2.2017 - 5 C 53/16, ZMR 2017, 683 = BeckRS 2017, 115766; i.Erg.
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