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   AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13   

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https://dejure.org/2014,4111
AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13 (https://dejure.org/2014,4111)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28.01.2014 - 23 C 3086/13 (https://dejure.org/2014,4111)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 23 C 3086/13 (https://dejure.org/2014,4111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Schwacke-Automietpreisspiegels bei der Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung verstößt nicht gegen RDG -> Schätzung nach Schwacke -> Verweis auf Fraunhofer ist kein... | Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Internetangebote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz bei Abtretung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Rechtsdienstleistungsgesetz bei Abtretung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es zulässig, zur Bestimmung des üblichen Normaltarifs auf das gewichtete Mittel des Schwacke-Automietpreisspiegel im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (vgl. etwa BGH NJW 2007, 2916; 2008, 1519).

    Zum einen ist es nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58) nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Das bedeutet für die Mietwagenkosten, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (BGH VersR 2008, 1370 m.w.N.).

    Zum einen ist es nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58) nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH NJW 2009, 58 m.w.N.) kann der Geschädigte vom Schädiger gemäß § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig hatten darf.

    Zum einen ist es nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 1519; NJW 2008, 2910; NJW 2009, 58) nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen.

  • LG Köln, 29.12.2010 - 9 S 252/10

    Klageweise Geltendmachung von auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Dabei hatte der Gesetzgeber auch ganz konkret die Fälle der Mietwagenunternehmer vor Augen (s.a. LG Köln v. 29.12.10 - 9 S 252/10).
  • BGH, 20.09.2005 - VI ZR 251/04

    Geltendmachung abgetretener Forderungen durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Soweit die Rechtsprechung unter Geltung des Artikel 1 § 5 RBerG bis heute ganz überwiegend daran festhält, dass die Einziehung abgetretener Kundenforderungen durch den gewerblichen Unternehmer nur dann zulässig ist, wenn es diesem wesentlich darum geht, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. zuletzt BGH, VI ZR 268/04 v. 15.11.2005, VersR 2006, 283; BGH, VI ZR 251/04 v. 20.9.2005, NJW 2005, 3570; BGH, VI ZR 173/04 v. 5.7.2004, NJW-RR 2005, 1371; BGH, VI ZR 300/03 v. 26.10.2004, NJW 2005, 135), soll dies künftig nicht mehr gelten." Danach liegt im vorliegenden Fall kein Verstoß der Klägerin gegen die Vorschriften des RDG vor.
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 268/04

    Zulässigkeit der Abtretung von Schadensersatzforderungen an ein

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Soweit die Rechtsprechung unter Geltung des Artikel 1 § 5 RBerG bis heute ganz überwiegend daran festhält, dass die Einziehung abgetretener Kundenforderungen durch den gewerblichen Unternehmer nur dann zulässig ist, wenn es diesem wesentlich darum geht, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. zuletzt BGH, VI ZR 268/04 v. 15.11.2005, VersR 2006, 283; BGH, VI ZR 251/04 v. 20.9.2005, NJW 2005, 3570; BGH, VI ZR 173/04 v. 5.7.2004, NJW-RR 2005, 1371; BGH, VI ZR 300/03 v. 26.10.2004, NJW 2005, 135), soll dies künftig nicht mehr gelten." Danach liegt im vorliegenden Fall kein Verstoß der Klägerin gegen die Vorschriften des RDG vor.
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Der Geschädigte ist dabei ebenso wie bei anderen Kosten der Wiederherstellung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen Wegen der Schadensbehebung den wirtschaftlichsten zu wählen (vgl. BGH VersR 2010, 1053 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Soweit die Rechtsprechung unter Geltung des Artikel 1 § 5 RBerG bis heute ganz überwiegend daran festhält, dass die Einziehung abgetretener Kundenforderungen durch den gewerblichen Unternehmer nur dann zulässig ist, wenn es diesem wesentlich darum geht, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. zuletzt BGH, VI ZR 268/04 v. 15.11.2005, VersR 2006, 283; BGH, VI ZR 251/04 v. 20.9.2005, NJW 2005, 3570; BGH, VI ZR 173/04 v. 5.7.2004, NJW-RR 2005, 1371; BGH, VI ZR 300/03 v. 26.10.2004, NJW 2005, 135), soll dies künftig nicht mehr gelten." Danach liegt im vorliegenden Fall kein Verstoß der Klägerin gegen die Vorschriften des RDG vor.
  • BGH, 05.07.2005 - VI ZR 173/04

    Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch ein Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Soweit die Rechtsprechung unter Geltung des Artikel 1 § 5 RBerG bis heute ganz überwiegend daran festhält, dass die Einziehung abgetretener Kundenforderungen durch den gewerblichen Unternehmer nur dann zulässig ist, wenn es diesem wesentlich darum geht, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen (vgl. zuletzt BGH, VI ZR 268/04 v. 15.11.2005, VersR 2006, 283; BGH, VI ZR 251/04 v. 20.9.2005, NJW 2005, 3570; BGH, VI ZR 173/04 v. 5.7.2004, NJW-RR 2005, 1371; BGH, VI ZR 300/03 v. 26.10.2004, NJW 2005, 135), soll dies künftig nicht mehr gelten." Danach liegt im vorliegenden Fall kein Verstoß der Klägerin gegen die Vorschriften des RDG vor.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 28.01.2014 - 23 C 3086/13
    Diese ist auch nicht dadurch erschüttert, dass die Beklagte konkrete Internetangebote verschiedener Firmen vorgelegt hat, wobei dahin stehen kann, ob Angebote aus dem Internetportal überhaupt geeignet sind, durchgreifende Bedenken gegen die Eignung der herangezogenen Schätzungsgrundlage zu begründen (vgl. auch BGH v. 2 2.10 - VI ZR 7/09; KG v. 2.9.10 - 22 U 146/09).
  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

  • KG, 02.09.2010 - 22 U 146/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten

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