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   AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13   

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https://dejure.org/2014,9794
AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13 (https://dejure.org/2014,9794)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.04.2014 - 23 C 3876/13 (https://dejure.org/2014,9794)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. April 2014 - 23 C 3876/13 (https://dejure.org/2014,9794)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • aufrecht.de

    Double Opt-In-Verfahren muss durch schriftliche Dokumentation nachweisbar sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbemails; Zulässigkeit einer unverlangten Werbung mittels E-Mail, Telefax oder eines Werbeanrufes

  • kanzlei.biz

    E-Mail Werbung erfordert lückenlose Dokumentation der Einverständniserklärung jeden einzelnen Verbrauchers

  • ra.de
  • kanzlei-rader.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vorgerichtlicher Gebührenanspruch des in eigener Sache tätigen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: SPAM Mails sind zu unterlassen - auch an einen Rechtsanwalt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Double Opt-In muss belegbar sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Newsletter und Email-Werbung - konkrete Einverständniserkläung per Double-Opt-In des Empfängers muss dokumentiert werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schriftliche Dokumentation des Double Opt-In-Nachweis

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt kann Unterlassung der Zusendung werbender E-Mails verlangen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unverlangte Werbe-E-Mails: Beweisanforderungen bei behaupteter Einwilligung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Double Opt-In-Nachweis nur durch schriftliche Dokumentation nachweisbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Düsseldorf, 11.01.2006 - 12 O 165/05

    "Phaseolamin Phase 2" als zur unterstützenden Gewichtskontrolle bei Übergewicht

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Die Gerichtskosten sind Teil des Schadens, der infolge des Verzuges mit der der Klage zugrunde liegenden Hauptforderung entstanden und als solcher mit seinem Eintritt während des Verzuges gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verzinsen ist (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris Rn. 32).

    Darüber hinaus ist es dem Kläger nicht möglich, den Anspruch zu beziffern und im Wege der Leistungsklage geltend zu machen, weil der Anspruch im Hinblick auf die Regelung in § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO zeitlich begrenzt ist durch den Zeitpunkt des Einganges eines Kostenfestsetzungsantrages bei Gericht und zudem die Erstattungspflicht sich nach der im Zeitpunkt der Antragstellung noch ungewissen Kostenquote richtet (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris).

    Schließlich stehen dem Feststellungsantrag auch nicht die Bestimmungen über die prozessuale Kostenerstattungspflicht (§§ 91 ff. ZPO) entgegen, da der sich aus dem materiellen Recht, nämlich den §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1, 288 Abs. 1 BGB ergebende Verzugsschadensersatzanspruch neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch besteht (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.01.2006 - 12 O 165/05, juris).

  • AG Hamburg, 20.06.2005 - 5 C 11/05

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Ausreichende Anhaltspunkte wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben und Rechtsmissbrauchs bei Vielfachabmahnung (vergleiche AG Hamburg, Urteil vom 20.06.2005, Az. 5 C 11/05), wofür die Beklagtenseite darlegungs-und beweisbelastet ist, liegen nicht vor.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Zwar stellt allein das Bestehen eines Verzuges kein solches Rechtsverhältnis dar (s. hierzu BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280 ff.).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Die Rechtsprechung, die diesen Grundsatz für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelt hat, hat jedoch auch eingeräumt, dass auch ohne eine solche Erklärung die Verneinung der Wiederholungsgefahr in Ausnahmefällen denkbar ist, vergleiche BGH NJW 1994, Seite 1281.
  • LG Leipzig, 12.03.2004 - 16 S 4165/03

    Die Anforderungen an die Wiederholungsgefahr im Deliktsrecht liegen höher als im

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Der Grundsatz, dass die Wiederholungsgefahr nur dann entfällt, wenn der Störer dem Beeinträchtigten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, gilt auch für den deliktischen Unterlassungsanspruch, jedoch nicht in gleicher Strenge, vergleiche LG Leipzig, Urteil vom 12.03.2004, Az. 16 S 4165/03.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Ein Zeuge, der nur die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-In Verfahrens bezeugen, aber keine konkreten Angaben dazu machen kann, ob ein Einverständnis mit Werbeanrufen erklärt wurde, kann die erforderliche konkrete Dokumentation des Einverständnisses nicht ersetzen (vergleiche BGH, GRUR 2011, 936 und LG Bonn, Urteil vom 10.01.2012, Az. 11 O 40/11).
  • LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 40/11

    Vorliegen eines einheitlichen Klagegrundes bei in einer Klageschrift gleichzeitig

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Ein Zeuge, der nur die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-In Verfahrens bezeugen, aber keine konkreten Angaben dazu machen kann, ob ein Einverständnis mit Werbeanrufen erklärt wurde, kann die erforderliche konkrete Dokumentation des Einverständnisses nicht ersetzen (vergleiche BGH, GRUR 2011, 936 und LG Bonn, Urteil vom 10.01.2012, Az. 11 O 40/11).
  • LG Heidelberg, 23.09.2009 - 1 S 15/09

    Das sog. confirmed Opt-In ist keine geeignete Methode zur Einholung der

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Dieser räumte jedermann das Recht ein, jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu verlangen, vgl. LG Heidelberg, Urteil vom 23.0.2009, Az. 1 S 15/09.
  • AG Düsseldorf, 11.09.2013 - 58 C 11474/13

    2 Werbe-E-Mails in 6 Monaten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.04.2014 - 23 C 3876/13
    Streitwert: 2.000,00 Euro (vgl. Streitwertfestsetzung der 22. Zivilkammer zu 58 C 11474/13, Amtsgericht Düsseldorf).
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