Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 27.04.2009 - 23 K 5499/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Durchgeführtes Vorverfahren Dienstunfall Meldung Anzeige Entbehrlichkeit der Meldung Untersuchung durch Dienstvorgesetzten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
VwGO § 68 BeamtVG § 31 Abs 1 BeamtVG § 31 Abs 3 BeamtVG § 45 Abs 1 BeamtVG § 45 Abs 2 BeamtVG § 45 Abs 3 S 1
Durchgeführtes Vorverfahren Dienstunfall Meldung Anzeige Entbehrlichkeit der Meldung Untersuchung durch Dienstvorgesetzten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vornahme einer Dienstunfallmeldung i.R.e. informellen Gesprächssituation (Kaffeerunde); Erforderlichkeit einer Dienstunfallmeldung i.S.v. § 45 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) unter Bekanntmachung gegenüber einem Dienstvorgesetzten und Untersuchung durch einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.03.1986 - 2 C 37.84
Beamtenrecht; Dienstunfallmeldung; Kfz-Sachschaden
Auszug aus VG Düsseldorf, 27.04.2009 - 23 K 5499/07
Der Sinn und Zweck der Meldepflicht liegt darin, im Interesse des verletzten Beamten einerseits und des Dienstherrn andererseits alsbaldige Ermittlungen hinsichtlich der Voraussetzungen aller im Einzelfall in Betracht kommenden Unfallfürsorgeleistungen sicherzustellen, damit Aufklärungsschwierigkeiten, die sich bei späteren Ermittlungen ergeben könnten, vermieden werden, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 6. März 1986 - 2 C 37/84 -, NJW 1986, 2588 m. w. N. - VG Gera, 19.06.2002 - 1 K 1158/00
Anerkennung eines Unfalles als Dienstunfall; Ausschlussfrist für die Meldung …
Auszug aus VG Düsseldorf, 27.04.2009 - 23 K 5499/07
Ebenso: Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand März 2009, § 45 BeamtVG, Rn. 10; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Stand April 2008, § 45 BeamtVG, Rn. 4 b; GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band III (Versorgungsrecht), Stand 2008, § 45 BeamtVG, Rn. 4; VG Gera, Urteil vom 19. Juni 2002 - 1 K 1158/00.GE -, Juris.
- VG Berlin, 17.11.2015 - 26 K 123.14
Anerkennung eines Dienstunfalls
Eine reine Krankmeldung ohne näheren Hinweis auf einen stattgefundenen Unfall oder eine bestimmte, als Dienstunfall mögliche Erkrankung ist als Dienstunfallanzeige jedoch nicht ausreichend (VG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 - juris, Rn. 41).Der Kläger hat erstmals mit dem Antrag auf Anerkennung des Dienstunfalles vom 11. Oktober 2013, d.h. nach mehr als fünf Jahren, das Ereignis als Dienstunfall bezeichnet.Darüber hinaus reicht die bloße Kenntnis des Dienstvorgesetzten von einem Dienstunfall nicht aus, um die Meldepflicht entfallen zu lassen (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 - juris, Rn. 49 ff. m. w. N.; a. A. VG des Saarlandes…, Urteil vom 19. November 2013 - 2 K 751/12 - juris, Rn. 37).
- VG Düsseldorf, 17.07.2013 - 23 K 3298/13
Einhaltung der Frist für den Antrag eines Lehrers auf Anerkennung eines …
Inhaltlich muss erkennbar sein, dass ein Unfall oder eine Erkrankung gemeldet wird, der bzw. die ein Dienstunfall sein und Unfallfürsorgeansprüche auslösen können, VG, E. , Urteil vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 -, in: juris (…Rn. 30).Der Dienstvorgesetzte muss Dienstunfälle nämlich nicht erahnen, VG, E. , Urteil vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 -, in: juris (…Rn. 40, 41).
- VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08
Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
Zu den Anforderungen an eine Meldung im Sinne von § 45 Abs. 1 BeamtVG vgl. Urteil des Einzelrichters vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 -, www.nrwe.de (nicht rechtskräftig) m. w. N.
- VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 2989/09
Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt
vgl. Urteil des Einzelrichters vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 - (nicht rechtskräftig), www.nrwe.de, mit weitergehender Begründung; ebenso: Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand März 2009, § 45 BeamtVG, Rn. 10; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG/BeamtVG, Stand April 2008, § 45 BeamtVG, Rn. 4 b; GKÖD, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Band III (Versorgungsrecht), Stand 2008, § 45 BeamtVG, Rn. 4; VG Gera, Urteil vom 19. Juni 2002 - 1 K 1158/00.GE -, Juris. - VG Gelsenkirchen, 19.10.2010 - 12 K 3063/09
Dienstunfall; plötzliches Ereignis; Berufskrankheit; Unfallruhegehalt
60 vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 2009 - 23 K 5499/07 - Plog/Wiedow, BeamtVG, § 45 Rn. 6a. - VG München, 29.03.2011 - M 5 K 10.4348
Dienstunfall; Frist; Meldung; Bemerkbarkeit; Beschwerden
Ebenso ist eine reine Krankmeldung ohne näheren Hinweis auf einen stattgefundenen Unfall oder eine bestimmte, als Dienstunfall mögliche Erkrankung nicht ausreichend (VG Düsseldorf vom 27.4.2009, 23 K 5499/07; Bauer in: Stegmüller / Schmalhofer / Bauer, BeamtVG, RdNr. 1 Anm. 4 zu § 45 BeamtVG).