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   OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17   

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OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,33695)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,33695)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,33695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Fonds Wachtsumswerte Neues Europa - Apollo Business Center Bratislava, Hannover Leasing Fonds 165: Musterentscheid im Verfahren nach dem KapMuG ist ergangen

  • diebewertung.de

    Musterentscheid HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 17.07.2018 - II ZR 13/17

    Ursächlichkeit eines Prospektfehlers für die Kapitalanlageentscheidung:

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Die Prospekthaftung im weiteren Sinn ist ein Anwendnungsfall der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss nach § 280 Abs. 1, § 282, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 10).

    Ausnahmsweise kann daneben der für den Vertragspartner auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter haften, wenn er in besonderem Maß Vertrauen in Anspruch genommen hat oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hat (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 12; BGH, Urteil vom 22.10.2015, III ZR 265/14, BeckRS 2015, 18540 Tz. 15).

    Anknüpfungspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinn ist dementsprechend nicht die Verantwortlichkeit für einen fehlerhaften Prospekt, sondern eine selbständige Aufklärungspflicht als Vertragspartner oder Sachwalter aufgrund persönlich in Anspruch genommenen, nicht nur typisierten Vertrauens (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 12; BGH, Urteil vom 22.10.2015, III ZR 265/14, BeckRS 2015, 18540 Tz. 15).

    Eine Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens kann auch dann vorliegen, wenn der Vertreter die Verhandlungen nicht selbst führt, sondern von einem anderen für sich führen lässt und dem Vertragspartner gegenüber als die Person erscheint, von deren Entscheidung der Abschluss des Vertrags abhängt (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 12).

    Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung und dadurch begründete Schlüsselstellung vermögen keine Prospekthaftung im weiteren Sinne zu begründen (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 16; BGH, Urteil vom 22.10.2015, III ZR 265/14, BeckRS 2015, 18540 Tz. 16).

    Nicht ausreichend ist ferner ein nur mittelbares wirtschaftliches Interesse am Vertragsschluss, etwa als Mehrheitsgesellschafter (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 16).

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Bei einer Personenhandelsgesellschaft wird der Aufnahmevertrag zwischen dem neu eintretenden Gesellschafter und den bereits zuvor beigetretenen Gesellschaftern geschlossen (BGH, Urteil vom 05.07.2017, II ZR 358/16, juris Tz. 8 m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.05.2017, II ZR 10/16, juris Tz. 12 m.w.N; BGH, Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361/04, juris Tz. 10).

    Ein Gründungsgesellschafter hat damit als künftiger Vertragspartner des Beitrittsinteressenten die Pflicht, diesem für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären und unrichtige Prospektangaben richtig zu stellen (BGH, Urteil vom 05.07.2017, II ZR 358/16, juris Tz. 9 m.w.N.; BGH, Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361/04, juris Tz. 10).

    Insbesondere hat ein Treuhandkommanditist einen Prospekt im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle dahin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen sachlich richtig und vollständig sind (BGH, NJW-RR 2017, S. 750, 752 Tz. 26; BGH Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361/04, juris Tz. 9).

    Dies gilt namentlich dann, wenn dieser zugleich Gründungsgesellschafter ist (BGH, Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361/04, juris Tz. 9).

  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    In einem solchen Fall zielt ein Einsichts- und Vorlageverlangen auf eine unzulässige Ausforschung (BGH NJW 2014, S. 3312, 3313 f, Tz. 24 und 28 f).

    Die Bedeutung einer konkret zu bezeichnenden Urkunde muss sich vielmehr aus dem schlüssigen Parteivortrag ergeben (BGH, NJW 2014, S. 3312, 3313 Tz. 28).

    In diesem Fall zielt das Einsichtsverlangen auf eine unzulässige Ausforschung (BGH NJW 2014, S. 3312, 3313 Tz. 24).

  • BGH, 22.10.2015 - III ZR 265/14

    Ersatz des im Rahmen der Beteiligung an einer mit internationalen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Ausnahmsweise kann daneben der für den Vertragspartner auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter haften, wenn er in besonderem Maß Vertrauen in Anspruch genommen hat oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Geschäfts hat (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 12; BGH, Urteil vom 22.10.2015, III ZR 265/14, BeckRS 2015, 18540 Tz. 15).

    Anknüpfungspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinn ist dementsprechend nicht die Verantwortlichkeit für einen fehlerhaften Prospekt, sondern eine selbständige Aufklärungspflicht als Vertragspartner oder Sachwalter aufgrund persönlich in Anspruch genommenen, nicht nur typisierten Vertrauens (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 12; BGH, Urteil vom 22.10.2015, III ZR 265/14, BeckRS 2015, 18540 Tz. 15).

    Eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung und dadurch begründete Schlüsselstellung vermögen keine Prospekthaftung im weiteren Sinne zu begründen (BGH, Urteil vom 17.07.2018, II ZR 13/17, juris Tz. 16; BGH, Urteil vom 22.10.2015, III ZR 265/14, BeckRS 2015, 18540 Tz. 16).

  • BGH, 16.03.2017 - III ZR 489/16

    Haftung des Treuhandkommanditisten: Pflicht zur Aufklärung des Kapitalanlegers

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Ein solcher ist verpflichtet, den Anleger jedenfalls über alle wesentlichen Punkte, insbesondere regelwidrige Auffälligkeiten der Anlage aufzuklären, die ihm bekannt sind oder bei gehöriger Prüfung bekannt sein müssen und die für die Beteiligung von Bedeutung sind (BGH, NJW-RR 2017, S. 750, 752 Tz. 18; BGH Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361704, juris Tz. 9).

    Insbesondere hat ein Treuhandkommanditist einen Prospekt im Rahmen einer Plausibilitätskontrolle dahin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen sachlich richtig und vollständig sind (BGH, NJW-RR 2017, S. 750, 752 Tz. 26; BGH Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361/04, juris Tz. 9).

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 82/14

    Haftung des Anlageberaters: Pflicht zur Aufklärung über das Risiko einer wieder

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Dementsprechend hat auch der BGH bereits entschieden (Urteil vom 04.12.2014, III ZR 82/14, juris Tz. 10), das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung habe erhebliche Auswirkungen auf die prognostizierte Rendite, die nachträglich wieder entfallen oder verringert werden könne.

    Zudem hat auch eine geringe Haftung Auswirkungen auf die Erzielung der prognostizierten Rendite und damit den Erfolg der Beteiligung aus Sicht des Anlegers (vgl. dazu schon BGH, Urteil vom 04.12.2014, III ZR 82/14, juris Tz. 10).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Seine Interessen sind bereits dann hinreichend gewahrt, wenn die Prognose im Prospekt durch sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und aus ex ante Sicht vertretbar ist (BGH, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 75/10, juris Tz. 17; BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, juris Tz. 19).

    Eine optimistische Erwartung darf zugrundelegt werden, solange die die Erwartung rechtfertigenden Tatsachen sorgfältig ermittelt sind und die darauf gestützte Prognose der künftigen Entwicklung aus damaliger Sicht vertretbar ist (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, juris Tz. 22).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Im Übrigen unterliegen Haftungsfreizeichnungsklauseln in einem vorformulierten Angebot zum Abschluss eines Beteiligungsverwaltungsvertrags der AGB-rechtlichen Kontrolle, da die Bereichsausnahme nach § 310 Abs. 4 BGB nicht einschlägig ist (BGH NJW-RR 2013, S. 1255, 1257 Tz. 41).

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnungsklauseln in Treuhandverträgen sind wegen der grundlegenden Bedeutung der Aufklärungspflicht für den Schutz der Investoren nach § 307 Abs. 1 BGB nichtig, da sie den Anleger entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (BGH, NJW-RR 2013, S. 1255, 1257 f Tz. 42).

  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 526/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Grundsätzlich stellt es kein rechtsmissbräuchliches Verhalten dar, wenn ein Antragsteller eine Gütestelle ausschließlich zum Zweck der Verjährungshemmung anruft, selbst wenn er dabei über 900 gleichgerichtete Anträge einreicht (BGH, NJW 2016 S. 233, 234 f, Tz. 32 f; BGH, NJOZ 2016, S. 645, Tz. 12).

    In einem solchen Fall ist von vornherein sicher, dass der Zweck des außergerichtlichen Güteverfahrens - die Entlastung der Justiz und ein dauerhafter Rechtsfrieden durch konsensuale Lösungen - nicht erreicht werden kann, weshalb sich eine gleichwohl erfolgte Inanspruchnahme der Gütestelle als rechtsmissbräuchlich erweist (BGH, NJW 2016 S. 233, 234 f, Tz. 34; BGH, NJOZ 2016, S. 645, Tz. 12).

  • BGH, 09.05.2017 - II ZR 10/16

    Publikumspersonengesellschaft: Haftung eines Treuhandkommanditisten wegen

    Auszug aus OLG München, 26.09.2019 - 23 Kap 2/17
    Bei einer Personenhandelsgesellschaft wird der Aufnahmevertrag zwischen dem neu eintretenden Gesellschafter und den bereits zuvor beigetretenen Gesellschaftern geschlossen (BGH, Urteil vom 05.07.2017, II ZR 358/16, juris Tz. 8 m.w.N.; BGH, Urteil vom 09.05.2017, II ZR 10/16, juris Tz. 12 m.w.N; BGH, Urteil vom 13.07.2006, III ZR 361/04, juris Tz. 10).

    Grundsätzlich trifft allerdings den Vertragspartner eines reinen Beteiligungsverwaltungsvertrags keine Pflicht, einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln (BGH, Urteil vom 09.05.2017, II ZR 10/16, juris Tz. 10).

  • BGH, 17.02.2016 - IV ZR 374/14

    Einleitung eines Güteverfahrens zur Verjährungshemmung: Einwand der

  • BGH, 04.07.2017 - II ZR 358/16

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

  • BGH, 14.06.2016 - II ZB 10/15

    GmbH & Co. KG: Reichweite des Informationsanspruchs des Kommanditisten im

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 19 U 83/14

    Anlageberatung: Nicht-Aufklärung über "loan-to-value-Klausel" und

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

  • BGH, 22.01.2019 - II ZB 18/17

    Rechtsbeschwerde in einem Kapitalanleger-Musterverfahren

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

  • BGH, 23.09.2014 - II ZR 319/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • LG München I, 19.09.2017 - 28 OH 12174/17

    Fondsgesellschaft, Emissionsprospekt, Prospektfehler, Immobilienfonds, Fonds,

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Rechtsprechung
   OLG München, 04.06.2019 - 23 Kap 2/17   

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https://dejure.org/2019,16826
OLG München, 04.06.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,16826)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,16826)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,16826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • drik.de

    Fonds Wachtsumswerte Neues Europa - Apollo Business Center Bratislava, Hannover Leasing Fonds 165: Neufassung eines Feststellungsziels

  • diebewertung.de

    HANNOVER-LEASING Treuhand - Vermögensverwaltung GmbH uw.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG München, 04.06.2019 - 23 Kap 2/17
    Demnach darf ein Feststellungsziel nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind (BGH, Beschluss vom 19.09.2017, XI ZB 17/15, juris Tz. 64).

    Der Antrag lasse nicht erkennen, welche weiteren Prospektfehler der Musterkläger oder die Beigeladenen gerügt hätten (BGH, Beschluss vom 19.09.2017, XI ZB 17/15, juris Tz. 65).

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   OLG München, 05.02.2019 - 23 Kap 2/17   

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https://dejure.org/2019,1990
OLG München, 05.02.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,1990)
OLG München, Entscheidung vom 05.02.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,1990)
OLG München, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,1990)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Erweiterungsbeschluss im KapMuG-Verfahren

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Verfahrensgang

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   OLG München, 30.09.2019 - 23 Kap 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63005
OLG München, 30.09.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,63005)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,63005)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,63005)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prospekthaftungsansprüche gegen Hannover Leasing - Verjährung

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   OLG München, 15.04.2019 - 23 Kap 2/17   

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https://dejure.org/2019,87627
OLG München, 15.04.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,87627)
OLG München, Entscheidung vom 15.04.2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,87627)
OLG München, Entscheidung vom 15. April 2019 - 23 Kap 2/17 (https://dejure.org/2019,87627)
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