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   VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04   

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https://dejure.org/2004,25579
VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04 (https://dejure.org/2004,25579)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.05.2004 - 23 L 1627/04 (https://dejure.org/2004,25579)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 23 L 1627/04 (https://dejure.org/2004,25579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Zustimmungsverweigerung unter Berufung auf sozial ungerechtfertigte ordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Keine Zustimmungsverweigerung unter Berufung auf sozial ungerechtfertigte ordentliche Kündigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04
    Für einen Gesetzesverstoß im Sinne des § 77 Abs. 4 Nr. 1 HPVG ist dagegen erforderlich, dass die gesetzliche Bestimmung die Maßnahme als solche untersagt (BAG, B. v. 28.3.2000 - 1 ABR 16/99 - NZA 2000, 1294, 1295; 9.7.1996 - 1 ABR 55/95 - NZA 1997, 445 f.).

    Sie ergeben sich zudem aus § 612a BGB und den Vorschriften über eine unzulässige Diskriminierung wegen eines bestimmten gesetzlich bezeichneten Merkmals (§ 611a Abs. 1 BGB; Art. 3 Abs. 3, Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG; Ascheid a.a.O. § 13 KSchG Rn. 29; Schaub § ; vgl. zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG BAG, B. v. 28.3.2000, a.a.O.; Kania in Erfurter Kommentar, 4. Aufl., § 99 BetrVG Rn. 24).

  • BAG, 09.07.1996 - 1 ABR 55/95

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung zu untertariflichen Bedingungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04
    Für einen Gesetzesverstoß im Sinne des § 77 Abs. 4 Nr. 1 HPVG ist dagegen erforderlich, dass die gesetzliche Bestimmung die Maßnahme als solche untersagt (BAG, B. v. 28.3.2000 - 1 ABR 16/99 - NZA 2000, 1294, 1295; 9.7.1996 - 1 ABR 55/95 - NZA 1997, 445 f.).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 459/96

    Ausschlußfrist - Treu und Glauben

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04
    Für einen Gesetzesverstoß im Sinne des § 77 Abs. 4 Nr. 1 HPVG ist dagegen erforderlich, dass die gesetzliche Bestimmung die Maßnahme als solche untersagt (BAG, B. v. 28.3.2000 - 1 ABR 16/99 - NZA 2000, 1294, 1295; 9.7.1996 - 1 ABR 55/95 - NZA 1997, 445 f.).
  • LAG Köln, 23.02.1988 - 1 Sa 1094/87

    § 15 SchwbG kein Schutzgesetz iS von § 823 Abs 2 BGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04
    Auch deshalb bewirkt § 1 KSchG keinen besonderen Schutz vor der Verletzung eines bestimmten Rechtsguts, wie er für ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB erforderlich ist (Ascheid a.a.O. Rn. 23 m. w. N.; LAG Köln, U. v. v. 23.2.1988 - 1 Sa 1094/87 - NZA 1988, 548).
  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04
    Im Bereich von Umsetzungen, Versetzungen hat das BVerwG allerdings auch die Geltendmachung sonstiger Belange für zulässig gehalten, sofern sie ein nicht unerhebliches Gewicht besitzen (BVerwG, B. v. 4.6. 1993 - 6 P 31.91, PersR 1994, 18, 20; 27.9.1993 - 6 P 4.93 - PersR 1994, 495, 497).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1627/04
    Im Bereich von Umsetzungen, Versetzungen hat das BVerwG allerdings auch die Geltendmachung sonstiger Belange für zulässig gehalten, sofern sie ein nicht unerhebliches Gewicht besitzen (BVerwG, B. v. 4.6. 1993 - 6 P 31.91, PersR 1994, 18, 20; 27.9.1993 - 6 P 4.93 - PersR 1994, 495, 497).
  • LAG Hessen, 26.02.2016 - 14 Sa 1772/14

    Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen

    Selbst wenn man annimmt, als möglicher Nachteil im Sinne dieser Regelung könne die Kündigung selbst nicht angesehen werden ( VG Frankfurt 24. Mai 2004 - 23 L 1627/04 - Juris ), ist die Zustimmungsverweigerung bereits deshalb beachtlich, weil es als möglich erscheint, dass der Personalrat einen Verweigerungsgrund nach § 77 Abs. 4 Ziff. 1 HPVG geltend macht.

    Dabei kann eine Zustimmungsverweigerung gemäß § 77 Abs. 4 Nr. 1 HPVG nicht damit begründet werden, dass der Personalrat die geplante Kündigung für sozialwidrig hält ( VG Frankfurt 28. Juli 2014 - 23 K 1639/14 F. PV - Juris; Hess. VGH 24. Februar 2005 - 22 TL 2056/04 - Juris; VG Frankfurt 24. Mai 2004 - 23 L 1627/04 - PersV 2005, 22 ) weil der Begriff des Gesetzesverstoßes nach § 77 Abs. 4 Nr. 1 HPVG dahingehend ausgelegt werden muss, dass die Maßnahme als solche unmittelbar vom Gesetz untersagt sein muss.

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2056/04

    Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2004 - 23 L 1627/04 (V) - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Mai 2004 - 23 L 1627/04 (V) - aufzuheben und festzustellen, dass die Zustimmung des Antragstellers zur beabsichtigten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Frau E. nicht als erteilt gilt.

  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1165/13

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei außergewöhnlicher Kündigung mit

    44 Allerdings wird für Verstöße gegen ein Gesetz, die nach § 77 Abs. 4 Nr. 1, 1. Alt. HPVG eine Zustimmungsverweigerung rechtfertigen sollen, vorausgesetzt, dass die beabsichtigte Maßnahme im Falle ihrer Durchführung selbst gegen ein Gesetz bzw. einen Tarifvertrag oder eine sonstige Norm verstößt (BAG B. v. 23.6.2010 - 7 ABR 3/09 - NZA 2010, 1361, 1363 Rn. 23; 25.1.2005, NZA 2005, 1199, 1202; HessVGH B. v. 24.2.2005 - 22 TL 2056/04 - juris Rn. 25; Kammer B. v. 24.5.2004 - 23 L 1627/04 - PersV 2005, 22).

    Soweit die Abmahnung individualrechtlich eine Voraussetzung für die rechtliche Beständigkeit der Kündigung sein sollte, handelt es sich nicht um einen möglichen Gesetzesverstoß i. S. d. § 77 Abs. 4 Nr. 1, 1. Alt. HPVG (HessVGH a.a.O. Rn. 26; Kammer B. v. 24.5.2004, a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 06.11.2017 - 23 K 4604/17
    Die Kammer hatte zuvor im gleichen Sinn entschieden ( 23 L 1627/04 - PersV 2005, 22); sie hält an dieser Rechtsauffassung in ständiger Rechtsprechung fest.
  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2014 - 23 K 1639/14

    Unterrichtung des Personalrats bei Kündigungen

    In der Rechtsprechung der Fachkammer und des HessVGH ist anerkannt, dass eine mögliche Sozialwidrigkeit der beabsichtigten Kündigung keinen Zustimmungsverweigerungsgrund i. S. d. § 77 Abs. 4 Nr. 1, 2 HPVG auslösen kann (Kammer B. v. 24.5.2004 - 23 L 1627/04 - PersV 2005, 22 ff.; HessVGH 24.2.2005 - 22 TL 2056/04 - juris Rn. 25 ff.).
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