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   VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07 (V)   

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https://dejure.org/2007,17212
VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07 (V) (https://dejure.org/2007,17212)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.09.2007 - 23 L 2100/07 (V) (https://dejure.org/2007,17212)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. September 2007 - 23 L 2100/07 (V) (https://dejure.org/2007,17212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 S 1 AGG, § 75 Abs 3 Nr 15 BPersVG
    Zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung des Personalrates bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem AGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zur Mitbestimmung bzw. Mitwirkung des Personalrates bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle nach dem AGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 136 (Ls.)
  • NZA-RR 2008, 55
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 32/04

    Stationierungsstreitkräfte: Mitbestimmung bei Umsetzung von Vernehmungsersuchen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07
    Sie können der Mitbestimmung zugänglich sein, wenn dadurch auch ergänzende Pflichten der Beschäftigten bei der Bearbeitung einer Beschwerde einschließlich des ihr jeweils zugrunde liegenden Sachverhalts begründet werden sollen (vgl. BAG B. v. 27.9.2005 - 1 ABR 32/04 - NZA 2006, 568).
  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.09.2007 - 23 L 2100/07
    Die im Ansatz gegenteilige Auffassung des LAG Hamburg (B. v. 17.4.2007 - 3 TaBV 6/07 - NZA-RR 2007, 413) zur möglichen Zuständigkeit einer betrieblichen Einigungsstelle im Hinblick auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG überzeugt nicht.
  • VGH Hessen, 20.03.2008 - 22 TL 2257/07

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung bzw. Mitwirkung bei der Einrichtung einer

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2007 - 23 L 2100/07(V) - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2007 - 23 L 2100/07(V) - aufzuheben und festzustellen, dass die Benennung des Personal- und Organisationsamtes als Beschwerdestelle nach § 13 AGG und die Festlegung des Beschwerdeverfahrens, festgelegt in den Nachrichten der Stadtverwaltung Nr. 11/2006, S. 554 Nr. 148 und im ergänzenden Schreiben der Beteiligten vom 19. Juni 2007, nach § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt, .

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