Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 27.08.2008

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   LG Köln, 09.07.2008 - 23 O 137/07   

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https://dejure.org/2008,15681
LG Köln, 09.07.2008 - 23 O 137/07 (https://dejure.org/2008,15681)
LG Köln, Entscheidung vom 09.07.2008 - 23 O 137/07 (https://dejure.org/2008,15681)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 23 O 137/07 (https://dejure.org/2008,15681)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten einer medizinisch notwendigen privatärztlichen Behandlung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Übernahme der ärztlichen Behandlungskosten aufgrund eines Wegeunfalls; Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 94 § 5 Abs. 3; ZPO § 256
    Der private Krankenversicherer bleibt bei einem Wegeunfall für eine von der Berufsgenossenschaft abgelehnte Leistung selbst zur Leistung verpflichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Es ist dem Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung nicht verwehrt , sich im Rahmen einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung als Privatpatient behandeln zu lassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1971 - IV ZR 56/70

    Beamtengesetz - Unfallfürsorge - Gesetzliche Heilfürsorge - Beschränkte

    Auszug aus LG Köln, 09.07.2008 - 23 O 137/07
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Doppelleistungen zu verhindern (vgl. nur BGH VersR 1971, 1138ff.).
  • LG Stade, 25.02.2016 - 3 O 85/15

    PKV: Leistungspflicht bei Ansprüchen aus gesetzlichen Unfallversicherung

    Richtig ist, dass die Klausel auch der Vermeidung von Doppelzahlungen dient (vgl. Urteil des LG Köln vom 9.7.2008, Az. 23 O 137/07, Rn. 16).
  • LG Stade, 25.02.2016 - 3 O 85/16

    Private Krankenversicherung - Leistungspflicht bei Eintritt der gesetzlichen

    Richtig ist, dass die Klausel auch der Vermeidung von Doppelzahlungen dient (vgl. Urteil des LG Köln vom 9.7.2008, Az. 23 O 137/07, Rn. 16).
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   LG Köln, 27.08.2008 - 23 O 137/07   

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https://dejure.org/2008,36602
LG Köln, 27.08.2008 - 23 O 137/07 (https://dejure.org/2008,36602)
LG Köln, Entscheidung vom 27.08.2008 - 23 O 137/07 (https://dejure.org/2008,36602)
LG Köln, Entscheidung vom 27. August 2008 - 23 O 137/07 (https://dejure.org/2008,36602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten einer medizinisch notwendigen privatärztlichen Behandlung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversicherung; Übernahme ärztlicher Behandlungskosten aufgrund eines unverschuldeten Wegeunfalls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.10.1971 - IV ZR 56/70

    Beamtengesetz - Unfallfürsorge - Gesetzliche Heilfürsorge - Beschränkte

    Auszug aus LG Köln, 27.08.2008 - 23 O 137/07
    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, Doppelleistungen zu verhindern (vgl. nur BGH VersR 1971, 1138ff.).
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