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   LG München I, 24.11.2015 - 23 O 14874/14   

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https://dejure.org/2015,54589
LG München I, 24.11.2015 - 23 O 14874/14 (https://dejure.org/2015,54589)
LG München I, Entscheidung vom 24.11.2015 - 23 O 14874/14 (https://dejure.org/2015,54589)
LG München I, Entscheidung vom 24. November 2015 - 23 O 14874/14 (https://dejure.org/2015,54589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Erstattung von Behandlungskosten

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 03.11.2011 - 57813/00

    S. H. ./. Österreich

    Auszug aus LG München I, 24.11.2015 - 23 O 14874/14
    Auch die große Kammer des EGMR hat in dem Urteil vom 03.11.2011 (Application n.o.57813/00) in dem Verbot der Eizellenspende in dem österreichischen Gesetz keine Verletzung des Konventionsrechts, inbesondere von Artikel 8 EMRK gesehen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - 2 K 2323/12

    Aufwendungen für eine so genannte Eizellspende als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus LG München I, 24.11.2015 - 23 O 14874/14
    Damit scheidet jedoch lediglich eine strafrechtliche Verantwortlichkeit aus, eine tatbestandsmäßige rechtswidrige und schuldhafte Handlung der Klägerin liegt jedoch vor, ebenso wie die eine des Arztes (vgl. dazu auch FG Berlin, Urteil vom 11.02.2015, 2 K 2323/12).
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 187/07

    Private Krankenversicherung: Nachweis des Vorliegens einer Krankheit beim Streit

    Auszug aus LG München I, 24.11.2015 - 23 O 14874/14
    Als objektiv nach ärztlichen Urteil bestehender anormaler, regelwiedriger Körper- oder Gesundheitszustand zählt dabei auch eine auf körperliche Ursachen beruhende Unfähigkeit, auf natürlichen Wege Kinder zu zeugen (BGH vom 15.09.2010- IV ZR 187/07 Rn. 11).
  • OLG München, 13.05.2016 - 25 U 4688/15

    Keine Leistungspflicht des privaten Krankenversicherers bei künstlicher

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.11.2015, Az. 23 O 14874/14, wird zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I - Az. 23 O 14874/14 - wie am 24.11.2015 verkündet, dass die Beklagte/Berufungsbeklagte verurteilt wird, an die Klägerin/Berufungsklägerin 24.167,57 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I - Az. 23 O 14874/14 - wie am 24.11.2015 verkündet, dass die Beklagte/Berufungsbeklagte verurteilt wird, an die Klägerin/Berufungsklägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 633, 32 EUR nebst 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.

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