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   LG Hagen, 10.07.2015 - 23 O 25/15   

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https://dejure.org/2015,80785
LG Hagen, 10.07.2015 - 23 O 25/15 (https://dejure.org/2015,80785)
LG Hagen, Entscheidung vom 10.07.2015 - 23 O 25/15 (https://dejure.org/2015,80785)
LG Hagen, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 23 O 25/15 (https://dejure.org/2015,80785)
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Kurzfassungen/Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    200 Abmahnungen bei 6.000 EUR Gewinn = Rechtsmissbrauch

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 15.09.2015 - 4 U 105/15

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

    Gegenstand des beim Landgericht Hagen unter der Geschäftsnummer 23 O 25/15 geführten Verfahrens waren u.a. die - von der Verfügungsklägerin auch im vorliegenden Verfahren in der ersten Instanz beanstandeten - Kennzeichnungen von Briefkästen mit den Werbeaussagen "umweltfreundlich produziert" und "geprüfte Qualität".
  • OLG Stuttgart, 01.09.2016 - 2 U 57/16

    Abmahnung gegen hagebau

    Wegen der Werbung für Briefkästen und Zeitungsrollen mit den Formulierungen umweltfreundlich produziert, umweltfreundlich produziert - lösungsmittelfrei und geprüfte Qualität nahm die Klägerin die Streithelferin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem LG Hagen auf Unterlassung in Anspruch (Az. 23 O 25/15).

    Wir schlagen daher vor und raten dringendst an, um völlig unnötige Weiterungen im Verhältnis zwischen ihrer Mandantin und den von uns Vertretenen zu vermeiden, dass Sie den rechtskräftigen Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens ,,ProVima" vs. ,,Burg-Wächter vor dem Landgericht Hagen zu dem Aktenzeichen 23 O 25/15 abwarten.

    Das LG Hagen hat hierzu in seinem Urteil vom 10.07.2015 (Az. 23 O 25/15) ausgeführt, dass sich der Nachsatz zwar als konkrete Ergänzung der Umweltfreundlichkeit verstehe.

  • OLG Stuttgart, 14.09.2017 - 2 U 2/17

    Werbung mit "Umweltfreundlich produziert"

    Wir schlagen daher vor und raten dringendst an, um völlig unnötige Weiterungen im Verhältnis zwischen Ihrer Mandantin und den von uns Vertretenen zu vermeiden, dass Sie den rechtskräftigen Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahrens " [...] " vs. " [...] " vor dem Landgericht Hagen zu dem Aktenzeichen 23 O 25/15 abwarten.
  • LG München II, 25.02.2016 - 2 HKO 3883/15

    Feststellung des Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG bei Massenabmahnungen

    Die Klägerin hat im Wege der einstweiligen Verfügung gegen die Nebenintervenientin vor dem LG Hagen unter dem Az 23 O 25/15 ein Urteil erwirkt, mit dem dieser untersagt wurde, Briefkästen und Postrollen mit einem von ihr selbst erstellten siegelähnlichen Aufdruck "Geprüfte Qualität" bzw "Umweltfreundlich produziert" in den Verkehr zu bringen, zum näheren Inhalt des Urteils vgl Anlage FN 4. Die mündliche Verhandlung fand am 3.6.2015 statt, wobei die Kammer darauf hinwies, dass sie die Produktkennzeichnungen der Streithelferin für wettbewerbswidrig halte.
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