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   LG Darmstadt, 24.10.2018 - 23 O 356/17   

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https://dejure.org/2018,35259
LG Darmstadt, 24.10.2018 - 23 O 356/17 (https://dejure.org/2018,35259)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24.10.2018 - 23 O 356/17 (https://dejure.org/2018,35259)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 23 O 356/17 (https://dejure.org/2018,35259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 18 StVG, § 823 Abs. 1 BGB, § 249 BGB
    Entgegen der Auffassung des BGH (VII ZR 46/17, Urteil vom 22.02.2018) erstreckt sich die dort entschiedene Aufgabe der Zulässigkeit des sogenannten fiktiven Schadensersatzes auf Gutachtenbasis auf sämtliche Sachschadensfälle und damit sowohl auf kauf- oder mietrechtliche ...

  • IWW

    § 7 StVG; § 18 StVG; § 823 Abs. 1 BGB; § 249 BGB
    StVG; BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    StVG §§ 7, 18; BGB §§ 249, 823 Abs. 1
    Kein Ersatz fiktiver Schadensbeseitigungskosten bei sämtlichen Schadensersatzansprüchen (hier: Schaden aus Verkehrsunfall)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensrecht: Keine fiktive Abrechnung mehr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Schadensberechnung mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schluss mit der fiktiven Abrechnung bei Verkehrsunfällen?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufgabe der Zulässigkeit des sogenannten fiktiven Schadensersatzes auf Gutachtenbasis betrifft sämtliche Sachschadensfälle

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kippt die fiktive Schadensberechnung für alle Bereiche?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufgabe der Zulässigkeit des sogenannten fiktiven Schadensersatzes auf Gutachtenbasis betrifft sämtliche Sachschadensfälle

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Schadensberechnung mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten! (IBR 2019, 1206)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus LG Darmstadt, 24.10.2018 - 23 O 356/17
    Entgegen der Auffassung des BGH (VII ZR 46/17, Urteil vom 22.02.2018) erstreckt sich die dort entschiedene Aufgabe der Zulässigkeit des sogenannten fiktiven Schadensersatzes auf Gutachtenbasis auf sämtliche Sachschadensfälle und damit sowohl auf kauf- oder mietrechtliche Gewährleistung als auch deliktische Ansprüche.
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Darmstadt, 24.10.2018 - 23 O 356/17
    In diese Kategorie fällt nach hier vertretener Auffassung auch die vom VI. Zivilsenat mit Urteil vom 23.02.2010 (VI ZR 91/09) auf die Grundsätze der Schadenminderungspflicht gestützte Rechtsprechung, wonach bei fiktiver Abrechnung von Fahrzeugschäden nach einem Unfall der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen auf die Abrechnungssätze eines nicht markengebundenen Fachbetriebes verwiesen werden kann, worauf sich auch die Beklagten vorliegend unter anderem stützen.
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    Dass sich die Begründung des VII. Zivilsenats nicht auf das Werkvertragsrecht beschränken lässt, sondern auf die anderen Vertragstypen des besonderen Schuldrechts übertragbar ist, entspricht der ganz überwiegenden Ansicht (vgl. nur OLG Frankfurt a.M., ZfIR 2019, 265, 268; LG Darmstadt, ZfIR 2019, 58, 59; r+s 2019, 173, 174; Rodemann, ZfBR 2018, 320, 322 f.; Heinemeyer, NJW 2018, 2441, 2444; Picker, JZ 2018, 676; Peters, JR 2019, 331, 342; Retzlaff, BauR 2019, 871, 876 f.; Mohr, JZ 2019, 917, 923 f.; Mäsch, JuS 2018, 907, 909; Lotz, JuS 2019, 749, 752).
  • LG Darmstadt, 24.01.2020 - 8 O 26/19

    Kein Anspruch auf Erstattung fiktiver Reparaturkosten auf Gutachtenbasis nach

    Der entscheidende Richter bleibt im Anschluss an die inzwischen wohl durchaus gefestigt zu nennende Rechtsprechung der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt (vgl. deren Urteile vom 05.09.2018, Az. 23 O 386/17 ; abgedruckt u.a. ZfSch 2019, 24 ff.; vom 24.10.2018, Az. 23 O 356/17 ; abgedruckt u.a. MDR 2019, 95 ff. und vom 20.03.2019, Az. 23 O 132/17 ; abgedruckt u.a. NJW-Spezial 2019, 362 f.; alle im Langtext zit. nach juris) auch in Kenntnis der diese Rechtsprechung abändernden Urteile des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 08.11.2019 (Az. 22 U 16/19 ; abgedruckt Verkehrsrecht aktuell 2020, 1; im Langtext zit. nach juris) und vom 14.11.2019 (Az. 22 U 177/18 ; abgedruckt VRR 2019, Nr. 12, 2; im Langtext zit. nach juris) sowie des dortigen Hinweisbeschlusses vom 18.06.2019 (Az. 22 U 210/18; abgedruckt DAR 2020, 33 ff.; im Langtext zit. nach juris) und unter Berücksichtigung der Argumentation der Klägerseite bei seiner Rechtsauffassung, dass der Kläger hier unabhängig von der vollständigen Haftung der Beklagten dem Grunde nach im Ergebnis keine Erstattung der fiktiven Reparaturkosten auf Gutachtenbasis verlangen kann, ohne vorgetragen zu haben, ob bzw. in welcher Höhe bei ihm tatsächlich Reparaturkosten angefallen sind, sodass die Klage insoweit trotz der vollständigen Haftung der Beklagten dem Grunde nach abzuweisen ist.

    Im Gegenteil will der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung erfahrungsgemäß an dem Unfall verdienen; die tatsächliche Reparatur ist dann - wenn und soweit sie überhaupt erfolgt - häufig wesentlich preiswerter (so ausdrücklich: Lemcke, Anmerkung zur Entscheidung des LG Darmstadt, Urteil vom 24.10.2018 ( 23 O 356/17 ) - Zum fiktiven Schadensersatz auf Gutachtenbasis nach Verkehrsunfall, r+s 2019, 176; vgl. ferner das plakative Praxisbeispiel bei Syrbe, LG Darmstadt: Vollständige Aufgabe des Anspruchs auf fiktive Schadensabrechnung für vertraglich und gesetzlich begründete Schuldverhältnisse, SVR 2019, 264, 268).

    Im Gegenteil wird im Rahmen der fiktiven Abrechnung bei teilweise niedrigen Streitwerten und überschaubarem wirtschaftlichen Interesse der Parteien oftmals "eine weitere Front für Gutachterschlachten eröffnet, die auf vergleichende Qualitätsaudits zwischen markengebundenen und markenungebundenen Werkstätten hinauslaufen und deren Kosten zumeist in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Streitwert stehen" (vgl. LG Darmstadt 23 O 356/17 und 23 O 386/127, jeweils a. a. O.).

  • LG Darmstadt, 23.11.2018 - 2 O 471/16
    Der Geschädigte, der eine beschädigte Sache in diesem Zustand behält und den Schaden nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem Wert der im Eigentum des Geschädigten stehenden Sache ohne Schaden und dem tatsächlichen Wert der beschädigten Sache ermittelt (vgl. zu alledem: BGH MDR 2018, 465 - 467 m. w. N. unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; Langtext zit. nach juris; die dortige Argumentation zur Vermeidung einer Überkompensation betrifft zwar einen Fall aus dem Werkvertragsrecht, lässt sich aber nach Auffassung des entscheidenden Richters uneingeschränkt auf die Geltendmachung anderer fiktiver Schadensbeseitigungskosten im Rahmen des vertraglichen oder deliktischen Schadensersatzes übertragen; so im Ergebnis auch: LG Darmstadt, Urteil vom 15.06.2018, Az. 8 O 134/16 ; Urteil vom 05.09.2018, Az. 23 O 386/17 ; Urteil vom 24.10.2018, Az. 23 O 356/17 ; alle im Langtext zit. nach juris; vgl. ferner: Picker JZ 2018, 676 ff.).
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