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   LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07   

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https://dejure.org/2009,75357
LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07 (https://dejure.org/2009,75357)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.04.2009 - 23 O 412/07 (https://dejure.org/2009,75357)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. April 2009 - 23 O 412/07 (https://dejure.org/2009,75357)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Verjährungsfristen durch Bürgschaftenaustausch?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgschaftsaustausch nach Verjährung der Hauptschuld: Bürge muss nicht zahlen! (IBR 2013, 1162)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 24.10.2006 - 7 U 6/06

    Gewährleistungsbürgschaft für Baumängel: Ausschluss der Einrede der Verjährung

    Auszug aus LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07
    Der Anspruch aus Gewährleistungsbürgschaft setzt hierbei voraus, dass gegen den Unternehmer ein auf Zahlung von Geld gerichteter Anspruch entstanden ist (vgl. u. a. Kammergericht, BauR 2007, 547).
  • OLG Dresden, 13.12.2007 - 12 U 1498/07

    § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B a.F. AGB-rechtlich unwirksam!

    Auszug aus LG Berlin, 22.04.2009 - 23 O 412/07
    Zwar kann sich das Gericht der Rechtsauffassung des OLG Dresden, BauR 2008, 848, nicht anschließen, wonach eine isolierte Inhaltskontrolle des § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam ist, allerdings ist § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B zulasten des Auftraggebers dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift nur Anwendung findet bis zur Rückgabe der ersten Gewährleistungsbürgschaft, es sei denn, mit dem Bürgen wird Gegenteiliges vereinbart.
  • LG Lübeck, 10.11.2014 - 14 S 70/14

    Mängelansprüche verjährt: Auftraggeber muss Gewährleistungsbürgschaft

    Auf die Frage, ob § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B einer isolierten Inhaltskontrolle standhält (für Unwirksamkeit: OLG Dresden, 13.12.2007, 12 U 1498/07; Kleine-Möller, NZBau 2002, 585; May, BauR 2007, 187; Ripke, IBR 2005, 1323; ähnlich unter Heranziehung des Verbots rechtsmissbräuchlichen Verhaltens: LG Halle, 08.07.2005, 1 S 68/05; für Wirksamkeit hingegen: LG Berlin, 22.04.2009, 23 O 412/07 (aber einschränkende Auslegung); Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB 18. Aufl., § 17 Abs. 8 VOB/B Rn. 17), kam es demnach nicht an, da die Voraussetzungen des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 VOB/B vorliegend nicht gegeben sind.
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