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   LG Stendal, 20.01.2009 - 23 O 437/07   

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https://dejure.org/2009,39068
LG Stendal, 20.01.2009 - 23 O 437/07 (https://dejure.org/2009,39068)
LG Stendal, Entscheidung vom 20.01.2009 - 23 O 437/07 (https://dejure.org/2009,39068)
LG Stendal, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 23 O 437/07 (https://dejure.org/2009,39068)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Autogasanlageanlage - Hinweis auf erforderliche Wartung muss erfolgen!

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 17.03.2006 - 8 U 211/05

    Haftung für Werkmängel: Pflicht zum Hinweis auf fehlende Eignung des Fahrzeugs

    Auszug aus LG Stendal, 20.01.2009 - 23 O 437/07
    Umgekehrt könnte sich die Beklagte allenfalls auf eine Freigabe seitens des Herstellers VW berufen, die jedoch unstreitig nicht vorliegt ( OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 17.03.2006 - 8 U 211/05).
  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 U 59/11

    Einordnung eines Vertrags über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig

    Deswegen wird, anders als die Beklagte annimmt, das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses wesentlich durch die geschuldete Montageleistung geprägt (so auch OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1213; LG Stendal, Urteil vom 20. Januar 2009 - 23 O 437/07, juris, Rn. 16).
  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 361/10

    Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

    v. 20.01.2009 - 23 O 437/07, SP 2009, 269).

    v. 20.01.2009 - 23 O 437/07, SP 2009, 269).

    Aus diesem Grunde empfehlen einige Umrüster auch ausdrücklich den Einbau von Additiv-Beimengern in den Ansaugtrakt oder die Zugabe eines Additivs in den Benzin- und Gastank, um den Verschleiß der Ventile und Ventilsitze bei veränderter Kraftstoffart und veränderten Verbrennungsbedingungen zu verringern, da die Verbrennungszeiten bei gleichem Kraftstoff-Luft-Gemisch über denen von Benzin liegen, sodass die Ventile des Motors thermisch bei Autogas wesentlich mehr belastet werden (LG Stendal, Urt . v. 20.01.2009 - 23 O 437/07, SP 2009, 269).

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