Rechtsprechung
LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17 |
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Erkennbarkeit von Werbung im Internet
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Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
YouTube, Instagram und Co: Kennzeichnungspflicht bei Influencer-Werbung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
- OLG Celle, 08.06.2017 - 13 U 53/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.02.2014 - I ZR 2/11
Zum Sponsoring redaktioneller Presseveröffentlichungen
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
Der sich daraus ergebende Hinweis auf den englischsprachigen Begriff "advertisement" sei keinesfalls ausreichend, um den Werbecharakter zu verdeutlichen, was der Bundesgerichtshof in Bezug auf den Hinweis "sponsored by" bereits entschieden habe (Urteil vom 6. Februar 2014 - I ZR 2/11-GOOD NEWS II).Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei einem Anzeigenblatt dann nicht der Fall, wenn zur Kenntlichmachung des Anzeigencharakters der redaktionell aufgemachten Beiträge, der Hinweis "Sponsored by" verwendet wird, weil diejenigen Leser, die die englische Sprache nicht beherrschen, diesen nicht verstehen (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - I ZR 2/11, GOOD NEWS II, juris Rn. 29).
Insoweit weist der Verfügungskläger zwar zutreffend darauf hin, dass das strikte Gebot der Kenntlichmachung von Anzeigen grundsätzlich verletzt wird, wenn der präzise Begriff der "Anzeige" vermieden und stattdessen ein unscharfer Begriff gewählt wird (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, a. a. O., Rn. 30).
- OLG München, 27.03.2014 - 6 U 3183/13
Zulässigkeit von "Teasern"
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
Ferner lässt die Verwendung eines Markennamen in einem kurzen Text- oder Bildelement, das zum Weiterlesen, -hören, -sehen, -klicken verleiten soll, sog. "Teaser" (vgl. Wikipedia), der angesichts der Gesamtgröße des "Teasers" nicht zu übersehen ist, auch den flüchtigen Betrachter eine Produktwerbung erkennen (vgl. OLG München, Urteil vom 27. März 2014 - 6 U 3183/13, juris Rn. 18). - KG, 24.01.2012 - 5 W 10/12
Muss Bannerwerbung im Internet nicht als solche gekennzeichnet werden?
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
So sind etwa Gemeinsamkeiten zwischen Werbeteil und inhaltlichem Teil (hier etwa: Animation und interaktives Spiel) den wirtschaftlichen Prinzipien von kostenfreien Internetangeboten immanent und gehören [...] zum Alltag (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 W 10/12, juris Rn. 1).
- LG München I, 31.07.2015 - 4 HKO 21172/14
Berichtigungsbeschluss - Verbot redaktioneller Werbung
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
Aus diesem Aspekt ist auch die vom Verfügungskläger in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts München I vom 31. Juli 2015 (4 HK O 21172/14) auf den hier in Rede stehenden Fall nicht übertragbar. - OLG Celle, 10.11.2016 - 13 U 165/16
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
Er kann sich insbesondere nicht auf das Verkehrsverständnis der entscheidenden Kammermitglieder berufen, das nur maßgeblich wäre, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören würden (OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2016 - 13 U 165/16), was indessen nicht der Fall ist. - BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11
Preisrätselgewinnauslobung V
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
Er muss vielmehr sofort und zweifelsfrei erkennen, dass die Beschreibung der Bewerbung des Produkts dient und nicht von der Redaktion verantwortet wird (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 2012 - I ZR 205/11, Preisrätselgewinnauslobung V, juris, Rn. 21). - OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts
Auszug aus LG Hannover, 08.03.2017 - 23 O 5/17
Die Bestimmung bezweckt den Schutz der Verbraucher vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund geschäftlicher Maßnahmen und dient so auch der Umsetzung des Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (OLG Köln, Urteil vom 09. August 2013 - I-6 U 3/13, juris Rn. 5).