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LG Frankfurt/Main, 09.10.2009 - 23 O 501/08 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.10.2009 - 23 O 501/08
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 23 U 386/09
- BGH - XI ZR 224/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 23 U 386/09
Zum Auskunftsanspruch des Bankkunden
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 09.10.2009, Az. 2 - 23 O 501/08, wird zurückgewiesen.das am 09.10.2009 verkündete Teilurteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Geschäftsnummer 2 - 23 O 501/08, abzuändern und die Beklagte über den Tenor dieses Urteils hinaus zu verurteilen, an ihn einen Betrag von 450, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus seit dem 05.02.2009 zu zahlen, an ihn einen Betrag in Höhe von 54.666,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus seit dem 05.02.2009 zu zahlen.