Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 16.02.2017

Rechtsprechung
   LG Münster, 23.09.2016 - 023 O 54/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,60481
LG Münster, 23.09.2016 - 023 O 54/16 (https://dejure.org/2016,60481)
LG Münster, Entscheidung vom 23.09.2016 - 023 O 54/16 (https://dejure.org/2016,60481)
LG Münster, Entscheidung vom 23. September 2016 - 023 O 54/16 (https://dejure.org/2016,60481)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,60481) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von als wettbewerbswidrig beanstandeter Werbung; Werbung für Neuwagen in Druckschriften ohne Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die CO2 -Emission (hier: VW-Touareg); Qualifizierung eines Pkw als Neuwagen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 190/10

    Neue Personenkraftwagen

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Die Pkw-EnVKV, mit welcher die genannte Richtlinie umgesetzt worden ist, enthält damit eine eigenständige Definition des Begriffs "neuer Personenkraftwagen", so dass nicht auf den im nationalen Recht entwickelten Begriff des "Neuwagens" zurückgegriffen werden kann, welchen der BGH im Kaufrecht oder Wettbewerbsrecht bei der Frage der Irreführung zugrundelegt (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2011, I ZR 190/10 - neue Personenkraftwagen I, zitiert nach JURIS, RN 20).

    Zur Erreichung dieses Richtlinienzwecks ist es geboten, das Verständnis des Begriffs "neuer Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald veräußert werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2011, I ZR 190/10 - neue Personenkraftwagen I, zitiert nach JURIS, RN 23; OLG Hamm, Urt. v. 03.06.2014, 4 U 36/14, zitiert nach JURIS, RN 110).

    Insoweit hat der BGH (Urt. v. 21.12.2011, I ZR 190/10 - neue Personenkraftwagen I) bei einem am 20.04.2009 zum Verkauf angebotenen Vorführfahrzeug mit einer Erstzulassung 3/2009 und einer Laufleistung von 500 km einen neuen Personenkraftwagen im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV bejaht.

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 4 U 211/08

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Ein solcher Fall liegt vor, wenn unter Berücksichtigung der gesamten Umstände die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 24.03.2009, 4 U 211/08).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 164/13

    Wettbewerbsverstoß durch unterbliebene Energieverbrauchskennzeichnung bei der

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Hingegen hat der BGH (Urt. v. 05.03.2015, I ZR 164/13 - neue Personenkraftwagen II, zitiert nach JURIS, RN 19) angenommen, bei einer Laufleistung von 200 km und einer ununterbrochenen Erstzulassung des Fahrzeug im Zeitpunkt der Schaltung der Anzeige von zehn Monaten spreche dieser erhebliche Zeitraum gegen die Annahme einer nur kurzfristigen Zwischennutzung im Betrieb des Händlers und damit dagegen, dass es sich um einen neuen Personenkraftwagen im Sinne von § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV handele.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Ein Missbrauch im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1090; BGH, GRUR 2001, 82).
  • OLG Hamm, 28.06.2011 - 4 U 25/11

    Irreführung durch Vortäuschung des Unterhaltens einer Niederlassung an einem

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Ob die Anspruchsverfolgung vorwiegend von sachfremden Erwägungen bestimmt ist, muss im Einzelfall im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände bestimmt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 28.06.2011, 4 U 25/11).
  • OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 U 93/09

    Rechtsmissbräuchliche Abmahnung

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Davon ist auszugehen, wenn die äußeren Umstände in ihrer Gesamtheit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Unternehmers deutlich machen, dass der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann und deshalb allein oder ganz überwiegend nur ein Gebühreninteresse verfolgt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 12.11.2009, 4 U 93/09).
  • OLG Hamm, 03.06.2014 - 4 U 36/14

    Dringlichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung bei

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Zur Erreichung dieses Richtlinienzwecks ist es geboten, das Verständnis des Begriffs "neuer Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug vom Händler alsbald veräußert werden soll (vgl. BGH, Urt. v. 21.12.2011, I ZR 190/10 - neue Personenkraftwagen I, zitiert nach JURIS, RN 23; OLG Hamm, Urt. v. 03.06.2014, 4 U 36/14, zitiert nach JURIS, RN 110).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG Münster, 23.09.2016 - 23 O 54/16
    Ein Missbrauch im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn der Gläubiger mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. BGH, GRUR 2000, 1089, 1090; BGH, GRUR 2001, 82).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Berlin, 16.02.2017 - 23 O 54/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67889
LG Berlin, 16.02.2017 - 23 O 54/16 (https://dejure.org/2017,67889)
LG Berlin, Entscheidung vom 16.02.2017 - 23 O 54/16 (https://dejure.org/2017,67889)
LG Berlin, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 23 O 54/16 (https://dejure.org/2017,67889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,67889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht