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   LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13   

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https://dejure.org/2020,45384
LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13 (https://dejure.org/2020,45384)
LG Landshut, Entscheidung vom 16.03.2020 - 23 O 857/13 (https://dejure.org/2020,45384)
LG Landshut, Entscheidung vom 16. März 2020 - 23 O 857/13 (https://dejure.org/2020,45384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Marke, Technik, Mangelbeseitigung, Mangel, Rechtsanwaltskosten, Schlussrechnung, Anspruch, Gymnasium, Schadensminderungspflicht, Ersatzvornahme, Schaden, Zahlung, Regeln der Technik, Anspruch auf Feststellung, Beweis des ersten ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.06.2010 - 28 U 2751/06

    Haftung des Architekten: Anforderungen an die Bauaufsicht und Haftung für

    Auszug aus LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13
    Der Beklagte zu 1) haftet für diejenigen Schäden, die entstehen, weil sich Planungsfehler des Klägers im Bauwerk realisiert haben und/ oder der Kläger seiner Pflicht das Entstehen eines mangelfreien Bauwerks zu überwachen, nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (OLG München, 28 U 2751/06).

    Eine in diesem Sinn versäumte Bauaufsicht kann nicht nachgeholt werden (OLG München, 28 U 2751/06).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2017 - 12 U 71/16

    Voraussetzungen des Anspruchs des Auftraggebers auf Erstattung von

    Auszug aus LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13
    In einem solchen Fall ist es Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits substantiiert darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (OLG Brandenburg, 12 U 71/16).
  • BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend

    Auszug aus LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13
    Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils - auch wenn es durch Versäumnisurteil ergangen ist -, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1517).
  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus LG Landshut, 16.03.2020 - 23 O 857/13
    Im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 22.02.2018, VII ZR 46/17 sei Maßstab die durch den Mangel des Gewerks erfolgte Äquivalenzstörung.
  • OLG München, 20.01.2021 - 20 U 2534/20

    Architektenhaftung: Umfang der Bauüberwachung bei Abdichtungsarbeiten

    Die Berufung des Klägers und die Berufung des Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16.03.2020, Az. 23 O 857/13, werden zurückgewiesen.
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