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   LG Detmold, 11.04.2022 - 23 Qs 27/22   

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https://dejure.org/2022,10899
LG Detmold, 11.04.2022 - 23 Qs 27/22 (https://dejure.org/2022,10899)
LG Detmold, Entscheidung vom 11.04.2022 - 23 Qs 27/22 (https://dejure.org/2022,10899)
LG Detmold, Entscheidung vom 11. April 2022 - 23 Qs 27/22 (https://dejure.org/2022,10899)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Durchsuchung, KiPo-Verfahren, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1873/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsanordnung (Begründung mit schon

    Auszug aus LG Detmold, 11.04.2022 - 23 Qs 27/22
    Neben dem Tatverdacht erfordert der erhebliche Eingriff der Durchsuchung in die grundrechtlich geschützte Lebenssphäre des Betroffen eine besondere Rechtfertigung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 2004 - 2 BvR 1873/04).
  • BVerfG, 29.10.2013 - 2 BvR 389/13

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht: Anfangsverdacht und

    Auszug aus LG Detmold, 11.04.2022 - 23 Qs 27/22
    Die Maßnahme muss geeignet im Hinblick auf den verfolgten Zweck sein, sie muss erforderlich in dem Sinne sein, dass weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen, und schließlich muss sie in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13).
  • AG Reutlingen, 18.08.2022 - 5 Ds 52 Js 9104/22

    Notwendige Ermittlungen nach ausländischer Strafanzeige wegen Verbreitung

    Rechtlich ist zu bemerken, dass vertreten wird, das Bundeskriminalamt "unterhalte Verträge mit der NCMEC", nutze "aktiv deren Datenbanken über eine Schnittstelle" und betreibe damit ein "aktives Outsourcing illegaler Ermittlungsmethoden zur Generierung eines Anfangsverdachts" (zum Anfangsverdacht und der Kritik: LG Detmold, Beschluss v. 11.04.2022, Az. 23 Qs 27/22).
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