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   LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13 U.   

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https://dejure.org/2014,2587
LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13 U. (https://dejure.org/2014,2587)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.2014 - 23 S 111/13 U. (https://dejure.org/2014,2587)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 23 S 111/13 U. (https://dejure.org/2014,2587)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • webshoprecht.de

    Kein Widerrufsrecht bei auf Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wird das Widerrufsrecht wegen einer Anfertigung nach Kundenspezifikation ausgeschlossen, muss diese Anfertigungsweise für den Kunden erkennbar sein

  • stroemer.de

    Sofa exklusiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Widerrufsrecht im Fernabsatz (hier: Internet ) bei Anfertigung des Produkts anhand der individuellen Wünsche des jeweiligen Kunden

  • kanzlei.biz

    Zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen angefertigter Ware

  • online-und-recht.de

    Fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Sofas ausgeschlossen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei nach Kundenspezifikationen gefertigten Waren nur wenn dies für Kunden offensichtlich ist

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei individuell hergestellten Waren

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Bei Sonderanfertigungen kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Produktion nach Kundenwünschen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Ausschluss des Widerrufsrechts bei kundenspezifischer Gestaltung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Sofa mit 578 Gestaltungsmöglichkeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht des Kunden kann bei Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht des Kunden kann bei Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation ausgeschlossen sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausschluss des Fernabsatz-Widerrufsrecht bei kundenspezifischen Sofas

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Kundenspezifikation

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online Shops: Gibt es bei maßgefertigtem Sofa ein Widerrufsrecht?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Kundenspezifikationen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Sofakauf im Internet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei Sofa mit 578 Gestaltungsmöglichkeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Widerrufsrecht bei individuell hergestellter Ware?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Widerrufsrecht des Verbrauchers für ein über das Internet bestelltes farblich individuell zusammengestelltes Sofa - Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01

    Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13
    Der Ausschlusstatbestand wird zwar im Sinne des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 312d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt, einschränkend dahingehend ausgelegt, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; Thüsing, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2012, § 312d Rn. 47), doch ist auch diese Voraussetzung nach dem Vortrag der Beklagten, den der Kläger nicht bestreitet, vorliegend erfüllt.

    Nach der auch von dem Kläger zitierten Rechtsprechung setzt eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne zum einen voraus, dass die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Des Weiteren setzt eine Unzumutbarkeit der Rücknahme voraus, dass die Ware in diesem Fall für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 16, zitiert nach juris).

  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2002 - 1 S 20/02

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei elektronischen und Standardbausteinen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13
    Insofern ist zu berücksichtigen, dass die einschlägige Literatur sich diesbezüglich auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 18.12.2002 - 2/1 S 20/02 - stützt.
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13
    Unstreitiger Vortrag stellt jedoch kein Angriffs- oder Verteidigungsmittel i.S.d. § 531 Abs. 2 ZPO dar und ist daher stets zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03).
  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 17/10

    Computer-Bild

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13
    Der Unternehmer verhält sich in diesem Fall zwar wettbewerbswidrig, so dass ein Konkurrent Unterlassung verlangen kann (BGH, Urteil vom 09. Juni 2011 - I ZR 17/10).
  • AG Düsseldorf, 03.04.2013 - 47 C 13202/12

    Ausschluss des Widerrufsrechts bei einem Fernabsatzvertrag bei Herstellung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.02.2014 - 23 S 111/13
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.04.2013 - 47 C 13202/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • AG Dortmund, 28.04.2015 - 425 C 1013/15

    Widerrufsrecht bei Möbelzusammenstellung nach Kundenwunsch

    In der vorgenannten Email äußerte die Beklagte, dem Kläger stehe kein Widerrufsrecht zu, und verwies auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Urt. v. 12.02.14, Az. 23 S 111/13), in welchem das Gericht im Rahmen eines Rechtsstreits, der ebenfalls den Widerruf eines Kaufvertrages über ein erst nach Kundenbestellung hergestelltes Sofa betraf, von einem Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g II Nr. 1 BGB ausging.

    Insofern folgt das Gericht für solche Standardfarben nicht der Entscheidung des LG Düsseldorf (Urt. v. 12.02.2014, Az. 23 S 111/13), das insoweit nicht differenziert.

  • AG Siegburg, 25.09.2014 - 115 C 10/14

    Widerrufsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation

    Zwar ist der Ausschlusstatbestand im Sinne des Verbraucherschutzes und vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2 BGB um eine Ausnahmeregelung handelt, einschränkend dahingehend auszulegen, dass eine Rücknahme der Ware für den Unternehmer unzumutbar sein muss (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 12 ff., zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 7, zitiert nach juris).

    Unzumutbarkeit im vorgenannten Sinne setzt zum einen voraus, dass die vom Kunden veranlasste Anfertigung der Ware nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 15, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 8, zitiert nach juris).

    Des Weiteren setzt eine Unzumutbarkeit der Rücknahme voraus, dass die Ware in diesem Fall für den Unternehmer wirtschaftlich wertlos ist, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 295/01 -, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014 - 23 S 111/13, 23 S 111/13 U - Rn. 9, zitiert nach juris).

  • LG Detmold, 26.01.2016 - 6 O 11/15

    Fertiggarage - Gebäude - Widerrufsrecht - Verbraucher

    Denn nach dieser Vorschrift besteht das Widerrufsrecht nur dann nicht, wenn für den Verbraucher erkennbar ist, dass die Ware entweder nicht vorgefertigt und nach seiner individuellen Auswahl oder Bestimmung hergestellt ist oder dass sie eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist (vgl. Wendehorst in: MüKoBGB, 7. Auflage, § 312g Rdnr. 15; ebenso schon zu § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB in der Fassung vom 04.07.2013 LG Düsseldorf, NJOZ 2014, S. 1383).
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