Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; § 830 BGB
Wer nach einer erfolglosen Abmahnung nicht die gerichtliche Entscheidung sucht, hat keinen Anspruch auf Abmahnkosten
- aufrecht.de
Kosten der Abmahnung
- rechtambild.de
Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird
- dr-wachs.de
Urheberrecht: Ersatz von Abmahnkosten ohne Unterlassungsklage?
Kurzfassungen/Presse (6)
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kein Kostenerstattungsanspruch, wenn Unterlassungsanspruch nicht weiterverfolgt wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Abmahnkosten, wenn der Unterlassungsanspruch nach erfolgloser Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungseklärung nicht gerichtlich geltend gemacht wird
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Erfolglose Abmahnung muss zur Erstattung der Aufwendungen weiter verfolgt werden
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Abmahnkosten nur bei konsequenter Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs
- lto.de (Kurzinformation)
Webspaceanbieter trifft keine Mithaftung für Urheberrechtsverletzungen
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 01.09.2009 - 57 C 1335/08
- LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2011, 326
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11 Für einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Störer fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Kammer, Urteil vom 19.01.2011, Az. 23 S 359/09; zum Markenrecht vgl. BGH…, Urteil vom 18.10.2001, Az. I ZR 22/99, Rn. 18 zitiert nach juris - Meißner Dekor).
- AG Düsseldorf, 09.09.2011 - 57 C 465/11 Diese Grundsätze sind auch auf das Urheberrecht zu übertragen; die hiesige für Urhebersachen zuständige Berufungskammer vertritt diese Ansicht ebenfalls (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2011, Az. 23 S 359/09, S. 7 f.).
