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   LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09   

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LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09 (https://dejure.org/2011,3738)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2011 - 23 S 359/09 (https://dejure.org/2011,3738)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 23 S 359/09 (https://dejure.org/2011,3738)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    Kosten der Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für eine Abmahnung hat der Störer bei erfolgloser Abmahnung und unterlassener Weiterverfolgung der Unterlassungsklage nicht zu kompensieren; Pflicht des Störers zur Kompensation der Aufwendungen für eine Abmahnung bei erfolgloser Abmahnung und unterlassener ...

  • rechtambild.de

    Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird

  • info-it-recht.de

    Erstattung der Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt wird

  • dr-wachs.de

    Urheberrecht: Ersatz von Abmahnkosten ohne Unterlassungsklage?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für eine Abmahnung hat der Störer bei erfolgloser Abmahnung und unterlassener Weiterverfolgung der Unterlassungsklage nicht zu kompensieren; Pflicht des Störers zur Kompensation der Aufwendungen für eine Abmahnung bei erfolgloser Abmahnung und unterlassener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sharehosting: Webspace-Anbieter haftet bei Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnisnahme

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Keine Erstattung von Abmahnkosten, wenn Unterlassungsanspruch nicht verfolgt wird

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abmahnkosten, wenn der Unterlassungsanspruch nach erfolgloser Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungseklärung nicht gerichtlich geltend gemacht wird

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erstattung Abmahnkosten nur bei Weiterverfolgung des Unterlassungsanspruchs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Abmahnung muss zur Erstattung der Aufwendungen weiter verfolgt werden

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Abmahnkosten nur, wenn der Unterlassungsanspruch weiter verfolgt wird

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Kein Kostenerstattungsanspruch, wenn Unterlassungsanspruch nicht weiterverfolgt wird

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Kostenerstattungsanspruch, wenn Unterlassungsanspruch nicht weiterverfolgt wird

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 326
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamburg, 30.09.2009 - 5 U 111/08

    Uneingeschränkte Störerhaftung von Rapidshare

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Es ist streitig, ob die Beklagte als Störerin haftet (bejahend OLG Hamburg, MMR 2010, 51, verneinend OLG Düsseldorf, MMR 2010, 483 und 702, jeweils zitiert nach juris): Das braucht indes hier nicht entschieden zu werden, weil der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit keine Unterlassungsansprüche geltend macht, sondern Erstattung von Abmahnkosten verlangt.

    Der Verletzte hat gegenüber dem Störer indes keine Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 1998, 167, 168f - Restaurantführer; OLG Hamburg, MMR 2010, 51, jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Der Verletzte hat gegenüber dem Störer indes keine Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; BGH GRUR 2001, 82, 83 - Neu in Bielefeld I; BGH, GRUR 1998, 167, 168f - Restaurantführer; OLG Hamburg, MMR 2010, 51, jeweils zitiert nach juris).

    Für einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Störer fehlt es hingegen an einer gesetzlichen Grundlage (BGH GRUR 2002, 618, 619 - Meißner Dekor; OLG Hamburg,. aaO).

  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Die Beklagte ist weder Täterin noch Teilnehmerin der in Rede stehenden Urheberrechtsverletzungen (vgl. OLG Köln, MMR 2007, 786; OLG Düsseldorf, MMR 2010, 483, jeweils zitiert nach juris).

    Das OLG Düsseldorf hat dazu in der zitierten Entscheidung weiter ausgeführt: "In der Literatur wird daher nahezu einhellig betont, dass die Dienste der Antragsgegnerin (hier der Beklagten) in weiten Teilen legal sind und es sich insofern um ein von der Rechtsordnung durchaus gebilligtes Geschäftsmodell handelt (so etwa Rössel, ITRB 2008, 6, 7; Raitz von Frentz/Masch, ZUM 2007, 930, 931; Klinger, jurisPR-ITR 3/2008 Anm. 4; Breyer, MMR 2009, 14).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2010 - 20 U 166/09

    Keine Haftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Die Beklagte ist weder Täterin noch Teilnehmerin der in Rede stehenden Urheberrechtsverletzungen (vgl. OLG Köln, MMR 2007, 786; OLG Düsseldorf, MMR 2010, 483, jeweils zitiert nach juris).

    Es ist streitig, ob die Beklagte als Störerin haftet (bejahend OLG Hamburg, MMR 2010, 51, verneinend OLG Düsseldorf, MMR 2010, 483 und 702, jeweils zitiert nach juris): Das braucht indes hier nicht entschieden zu werden, weil der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit keine Unterlassungsansprüche geltend macht, sondern Erstattung von Abmahnkosten verlangt.

  • BGH, 15.10.1969 - I ZR 3/68

    Fotowettbewerb - Abmahnungskosten, §§ 91 ff ZPO, zur Frage der Erstattungspflicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Aufgrund der üblichen Vorgehensweise im gewerblichen Rechtsschutz darf der Gläubiger zudem davon ausgehen, dass die Aufwendungen für eine solche Abmahnung dem mutmaßlichen Willen des Störers entsprechen (vgl. BGH NJW 1970, 243, zitiert nach juris).

    Die Aufwendungen für eine Abmahnung erfolgen nur dann im Interesse und mit dem mutmaßlichen Willen des Störers, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendig sind (vgl. BGH NJW 1970, 243).

  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Es ist zwar in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des § 97 a UrhG anerkannt gewesen, dass der Rechtsinhaber gegen den Störer einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gehabt hat (vgl. BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; BGH GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Die Teilnehmerhaftung setzt zumindest einen bedingten Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGHZ, GRUR 2001, 1038 - ambiente.de).
  • BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72

    Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Es ist zwar in der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des § 97 a UrhG anerkannt gewesen, dass der Rechtsinhaber gegen den Störer einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gehabt hat (vgl. BGH GRUR 1973, 384, 385 - Goldene Armbänder; BGH GRUR 1991, 550 - Zaunlasur; BGH GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller).
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2002 - 12 O 31/02
    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Nach Ansicht der Kammer ist dies nicht mehr der Fall, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung, d. h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird abgelehnt, seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (ähnlich LG Frankfurt, NJW-RR 2003, 547 f.; vgl. Wandtke/ Bullinger/ Kefferpütz, Urheberrecht, 3. Aufl., § 97a Rn. 33 m. w. N.).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.01.2011 - 23 S 359/09
    Darüber hinaus eröffnet die Störerhaftung zwar die Möglichkeit, auch denjenigen in Anspruch zu nehmen, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes oder zu einer verbotenen Handlung beigetragen hat (vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH, GRUR 1997, 313, 315 - Architektenwettbewerb; zum Urheberrecht: GRUR 1999, 418, 419f - Möbelklassiker).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 12.06.1997 - I ZR 36/95

    "Restaurantführer"; Verantwortlichkeit des Verlegers eines Restaurantführers für

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

  • AG Hamburg, 20.12.2013 - 36a C 134/13

    Sperma Transfer - Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse: Haftung des

    Das LG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2011 (23 S 359/09, MMR 2011, 326, zitiert nach Juris) ausgeführt:.
  • LG Bielefeld, 06.02.2015 - 20 S 65/14

    Filesharing: 3-jährige Verjährung

    Die isolierte Geltendmachung der Abmahnkosten ist unzulässig bzw. die Abmahnung nicht berechtigt, da für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig, wenn der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung - d. h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird abgelehnt - seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 19. Januar 2011 - 23 S 359/09 -, juris; ähnlich LG Frankfurt, NJW-RR 2003, 547 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.05.2012 - 23 S 296/11

    Der Vermieter ist kein Veranstalter und haftet nicht gegenüber der GEMA

    Für einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Störer fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Kammer, Urteil vom 19.01.2011, Az. 23 S 359/09; zum Markenrecht vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001, Az. I ZR 22/99, Rn. 18 zitiert nach juris - Meißner Dekor).
  • AG Düsseldorf, 07.02.2013 - 57 C 9913/12

    Zahlung der Lizenzgebühr und des Kontrollkostenzuschlags für eine musikalische

    Diese Grundsätze sind auch auf das Urheberrecht zu übertragen; die hiesige für Urhebersachen zuständige Berufungskammer vertritt diese Ansicht ebenfalls (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2011, Az. 23 S 359/09, S. 7 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2015 - 3 S 9/14

    Verkündet am 2.7.15

    Eine Abmahnung stellte sich allerdings als unberechtigt dar, wenn sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht notwendig war, weil der Abmahnende bei einer erfolglos gebliebenen Abmahnung - d. h. bei Ablehnung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - seinen Unterlassungsanspruch nicht weiter verfolgt, ohne für die nachträgliche Abstandsnahme einen nachvollziehbaren Grund anzuführen (vgl. LG Düsseldorf, MMR 2011, 326 Rn. 30 [LG Düsseldorf 19.01.2011 - 23 S 359/09] ; LG Bielefeld, Az. 20 S 65/14, Beschluss vom 6.2.2015, juris Rn. 14; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 2003, 547 Rn. 31; AG Hamburg, MMR 2014, 699; Wandtke/Bullinger/Kefferpütz, UrhG, 4. Aufl., § 97 a Rn. 51; Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 12 Rn. 1.21 b; a. A. BeckOK UrhR/Reber, UrhG, § 97 a Rn. 22; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 82).
  • LG Düsseldorf, 23.10.2013 - 23 S 60/13

    Schadensersatzbegehren des Urhebers wegen widerrechtlicher Wiedergabe von

    Für einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Störer fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Kammer, Urteil vom 19.01.2011, Az. 23 S 359/09; zum Markenrecht vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2001, Az. I ZR 22/99, Rn. 18 zitiert nach juris - Meißner Dekor).
  • AG Düsseldorf, 09.09.2011 - 57 C 465/11

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten als Mitveranstalter von Konzerten bzw.

    Diese Grundsätze sind auch auf das Urheberrecht zu übertragen; die hiesige für Urhebersachen zuständige Berufungskammer vertritt diese Ansicht ebenfalls (LG Düsseldorf, Urt. v. 19.01.2011, Az. 23 S 359/09, S. 7 f.).
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