Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch auf Wechselschicht-Zusatzurlaub im öffentlichen Dienst
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wechselschicht-Zusatzurlaub nach TVöD; Verfall nach Fristenregime des Urlaubsrechts, nicht nach tarifl. Ausschlussfrist
- rechtsportal.de
Schadensersatzanspruch auf Wechselschicht-Zusatzurlaub im öffentlichen Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 14.01.2015 - 2 Ca 1255/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
- BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08
Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
Dies folgt zum einen aus der systematischen Angleichung des Urlaubstatbestandes an den jährlich entstehenden Erholungsurlaub gemäß § 26 Abs. 2 Einleitungssatz TVöD i.V.m. § 4 BUrlG und zum anderen daraus, dass erst nach Vollendung der letzten Schicht im genannten Zeitraum feststeht, dass der Zusatzurlaubstag entstanden ist (…vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 34; BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 36).Denn in der Richtlinie 2003/88/EG sind kein Vorgaben für die Gewährung eines bestimmten Zusatzurlaubs bei Schichtarbeit enthalten (vgl. BAG, Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 16).
Es genügt vielmehr die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (…vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 38; Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 37).
- BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09
Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
Zur Abgrenzung des Streitgegenstandes ist durch die Bestimmung des Referenzzeitraums gewährleistet, dass über den Umfang der Rechtskraft des erstrebten Urteils keine Unklarheit besteht (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 16).Dies folgt zum einen aus der systematischen Angleichung des Urlaubstatbestandes an den jährlich entstehenden Erholungsurlaub gemäß § 26 Abs. 2 Einleitungssatz TVöD i.V.m. § 4 BUrlG und zum anderen daraus, dass erst nach Vollendung der letzten Schicht im genannten Zeitraum feststeht, dass der Zusatzurlaubstag entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 34;… BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 36).
Es genügt vielmehr die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 38;… Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 37).
- BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91
Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
Dies entspricht weder den Vorstellungen der Tarifvertragsparteien noch des Gesetzgebers über Bestand und Erlöschen von Urlaubsansprüchen (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.1992 - 9 AZR 549/91 - Juris Rz. 15). - EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
Dem Verfall steht die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Entscheidung vom 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - Juris) nicht entgegen.
- BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K
Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2015 - 23 Sa 346/15 - aufgehoben.