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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15   

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https://dejure.org/2015,48022
LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15 (https://dejure.org/2015,48022)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2015 - 23 Sa 346/15 (https://dejure.org/2015,48022)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - 23 Sa 346/15 (https://dejure.org/2015,48022)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch auf Wechselschicht-Zusatzurlaub im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wechselschicht-Zusatzurlaub nach TVöD; Verfall nach Fristenregime des Urlaubsrechts, nicht nach tarifl. Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch auf Wechselschicht-Zusatzurlaub im öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
    Dies folgt zum einen aus der systematischen Angleichung des Urlaubstatbestandes an den jährlich entstehenden Erholungsurlaub gemäß § 26 Abs. 2 Einleitungssatz TVöD i.V.m. § 4 BUrlG und zum anderen daraus, dass erst nach Vollendung der letzten Schicht im genannten Zeitraum feststeht, dass der Zusatzurlaubstag entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 34; BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 36).

    Denn in der Richtlinie 2003/88/EG sind kein Vorgaben für die Gewährung eines bestimmten Zusatzurlaubs bei Schichtarbeit enthalten (vgl. BAG, Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 16).

    Es genügt vielmehr die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 38; Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 37).

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 486/09

    Öffentlicher Dienst - Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V (Bund)

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
    Zur Abgrenzung des Streitgegenstandes ist durch die Bestimmung des Referenzzeitraums gewährleistet, dass über den Umfang der Rechtskraft des erstrebten Urteils keine Unklarheit besteht (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 16).

    Dies folgt zum einen aus der systematischen Angleichung des Urlaubstatbestandes an den jährlich entstehenden Erholungsurlaub gemäß § 26 Abs. 2 Einleitungssatz TVöD i.V.m. § 4 BUrlG und zum anderen daraus, dass erst nach Vollendung der letzten Schicht im genannten Zeitraum feststeht, dass der Zusatzurlaubstag entstanden ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 34; BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 36).

    Es genügt vielmehr die Aufforderung, den tariflichen Urlaub zu gewähren (vgl. BAG, Urt. v. 21.09.2010 - 9 AZR 486/09 - Juris Rz. 38; Urt. v. 17.11.2009 - 9 AZR 923/08 - Juris Rz. 37).

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
    Dies entspricht weder den Vorstellungen der Tarifvertragsparteien noch des Gesetzgebers über Bestand und Erlöschen von Urlaubsansprüchen (vgl. BAG, Urt. v. 24.11.1992 - 9 AZR 549/91 - Juris Rz. 15).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - 23 Sa 346/15
    Dem Verfall steht die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Entscheidung vom 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06 - Schultz-Hoff - Juris) nicht entgegen.
  • BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16

    Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K

    Auf die Revisionen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Oktober 2015 - 23 Sa 346/15 - aufgehoben.
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